22.02.2019

“Uber-Gesetz”: Von der Grauzone in die Grauzone

Kommentar. Das gestern angekündigte neue Taxi-Gesetz, wonach die Regelungen für Mietwägen an jene für Taxis angepasst werden, sorgt zurecht für Unverständnis. Schwarz-weiß kann man das "Uber-Gesetz" aber nicht sehen - dafür ist zu vieles in der "Grauzone".
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Uber-Gesetz: Von der Grauzone in die Grauzone
(c) fotolia.com - bepsphoto

Uber hat das bessere Geschäftsmodell. Das ist kein subjektiver Befund, sondern lässt sich anhand der globalen Wachstumszahlen recht eindeutig belegen. Und – das ist wohl noch entscheidender – Uber hat das bessere Service. Das zeigen Kunden-Umfragen. Dennoch wird das Geschäftsmodell des US-Riesen, und dadurch auch die Geschäftsmodelle möglicher Nachahmer, hierzulande nun durch ein neues Gesetz de facto verunmöglicht. Konkret werden im “Uber-Gesetz” die Regelungen für “Mietwägen” an jene für Taxis angepasst. Die Folge sind lokal unterschiedliche fixe Tarife. Zudem müssen “Mietwagen”-Fahrer künftig über eine Taxilenker-Lizenz verfügen.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Ein uraltes Zwangskartell

Taxis (und im Falle der Fiaker auch Pferdekutschen) sind in Österreich schon seit geraumer Zeit durch ein Zwangskartell geregelt. Im historischen Kontext ergibt das durchaus Sinn. Die vom Verband definierten Mindesttarife verhindern Preisdumping und sorgen dadurch für Einnahmen, von denen Lenker tatsächlich ihr Leben bestreiten können. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum kann man das nicht, wie in Österreich üblich, über einen Kollektivvertrag lösen? Tatsächlich gibt es einen solchen Kollektivvertrag – mit ausgesprochen niedrigen Mindestlöhnen und denkbar ungünstigen Konditionen bei Arbeitszeit und Sonderzeiten.

Die etablierte “Grauzone”

Doch die Sache ist – man ahnt es – noch etwas komplexer. Denn erstens sind viele Taxilenker selbstständig und der Kollektivvertrag ist somit für sie irrelevant. Zweitens erhalten sehr viele angestellte Taxifahrer Umsatzbeteilgungen, anstatt monatlich einen fixen Lohn zu bekommen (was für sie im Normalfall definitiv der bessere Deal ist). Es ist eine dieser “Grauzonen”, die man im Vorfeld des neuen Gesetzes auch bei Opponent Uber ortete.

Die neue “Grauzone”

Dort ist der Stein des Anstoßes, dass die (schein-)selbstständigen Uber-Fahrer mit ihren Fahrzeugen als “Mietwagen-Betreiber” firmieren, um das bisherige Taxi-Gesetz zu umgehen. Für Mietwägen galten bislang andere Rechte, aber auch andere Pflichten, als für Taxis. Weil diese Pflichten, etwa die Rückkehr zur “Zentrale” nach jeder Fahrt, von Uber nicht entsprechend eingehalten wurden, ging ja im April vergangenen Jahres auch eine einstweilige Verfügung gegen den US-Riesen durch.

Die nicht vorhandene Lösung

Geplant ist mit dem “Uber-Gesetz” nun also eine Anpassung, die eine “Grauzone” zugunsten einer anderen “Grauzone” verhindern soll. In beiden Fällen gilt: Das Geschäft kann sehr lukrativ für die Lenker sein. Im Krankheitsfall oder bei Jobverlust hat man aber ein Problem. Was an Uber in punkto Arbeitsbedingungen zurecht kritisiert wurde, gilt eben bis zu einem gewissen genau so im klassischen Taxi-Business. Dieses eigentliche Problem wird vom Gesetz soweit bislang ersichtlich – es sind erst einzelne Punkte bekannt – nicht angegangen.

Was sollte ein “Uber-Gesetz” eigentlich bringen?

Zu was ein neues Gesetz eigentlich führen sollte, sind ein besserer Service für Kunden bei gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen für alle Fahrer. Zu viel verlangt? Im Service liegen angezeigten Regelungen jedenfalls auf der Hand. Im 21. Jahrhundert sollte es eigentlich keine Diskussion darüber geben, dass sich Lenker an Navigationssysteme halten müssen, um Standards zu gewährleisten. Und es sollte auch keine Diskussion darüber geben, dass man vorab einen bestimmten Preis für eine bestimmte Strecke vereinbart, wie es bei allen anderen Beförderungsarten der Fall ist. Das könnte auch der Taxi-Verband umsetzen.

Bei den Arbeitsbedingungen tut man sich bekanntlich etwas schwerer. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass sie weder so wie in den USA, noch so wie in Österreich zur Zeit der Einführung des Taxi-Zwangskartells sein sollten. Und vielleicht wird diese Frage ja mittelfristig durch selbstfahrende Autos obsolet – aber das ist eine andere Geschichte, für die es neue Gesetze brauchen wird.

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Gründerinnen Kathrin Buchinger-Schlader (li.) und Daniela Gefahrt (re.) mit ihren beiden Skeetoo-Seifen. (c) Skeetoo

Noch rechtzeitig vor dem Start der Gelsensaison beginnt Skeetoo diese Woche mit dem Verkauf von festen Duschseifen mit Stechmückenschutz. Über den Online-Shop sind sie in zwei Duftrichtungen erhältlich: Die zartrosa “Natürlich Fruchtig”-Seife riecht nach Grapefruit, die grüne “Belebend Frisch”-Seife nach Minze. Beide bestehen aus natürlichen Inhaltsstoffen, der Duft entsteht durch ätherische Öle und hebt sich von dem typischen scharfen Geruch ab, für den herkömmliche Gelsenabwehrmittel bekannt sind.

Vom Studienprojekt zum Startup

Skeetoo: Der Name ist ein Mix aus dem englischen Wort “Skin” für Haut und Mosquito. Also gut für die Haut und schlecht für die Gelsen: Das ist der Claim des Salzburger Startups, das die Studienkolleginnen Daniela Gefahrt und Kathrin Buchinger-Schlader erst im März gegründet haben. Sie haben sich dabei für die neue Gesellschaftform FlexCo entschieden.

Vor zwei Jahren bekamen die beiden nunmehrigen Gründerinnen im Rahmen ihres Studiums “KMU Entrepreneurship und Management” an der FH Salzburg den Auftrag, ein Geschäftskonzept zu entwickeln. Die Idee zu Skeetoo entstand spontan: “Wir haben uns zu einer Gruppe zusammengetan und dann bei einem Prosecco-Frühstück mal überlegt, was uns so einfällt – und dann sind wir auf die Idee gekommen”, erinnert sich Gefahrt.

Schutz von Labor bestätigt

“Wir waren irgendwann so überzeugt von dem Projekt, dass wir gesagt haben, eigentlich brauchen wir das”, so Gefahrt. Für die Entwicklung der Seifen und der Überprüfung ihrer Wirkung kooperierten die beiden Studentinnen mit einem Labor in Regensburg, das europaweit führend in der Forschung an Stechmücken ist.

Das Ergebnis: Die Seife wirkt, Gelsen halten Abstand. Mit regelmäßiger Verwendung der Seife verstärkt sich der Effekt. “Ein natürliches Abwehrmittel wird nie so effektiv sein wie ein chemisches, das ist klar. Aber einem gemütlichen Abend im Freien steht nichts im Wege”, erklärt Gefahrt.

Die Skeetoo-Palette wächst

Auch in Zukunft wollen die beiden mit wissenschaftlicher Unterstützung weitere Alternativen zu herkömmlichen Gelsenmitteln entwickeln. Unter anderem ist dafür eine Langzeitstudie mit einer MedUni geplant. Die Produktpalette soll dadurch um weitere Kosmetikprodukte wie Bodylotion und Sonnencreme erweitert werden. “Die ersten Prototypen zu diesen Produkten haben wir schon gemacht und testen lassen – auch diese Ergebnisse waren sehr gut”, verrät Gefahrt.

Bisher haben die beiden Gründerinnen Skeetoo mit Eigenkapital aufgebaut, für den Marktstart folgte nun eine erste FFG-Förderung über 6.000 Euro. Künftig wolle man jedoch “auf alle Fälle” weiter auf Investor:innensuche gehen.

Foxhole Security ist am Dienstagabend bei 2 Minuten 2 Millionen zu sehen. Außerdem in dieser Folge: Nano Ventures, Mata Origin und Foxhole Security.

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