27.06.2019

Vor Uber-Aus: Der „Erbfolgekrieg“ hat schon begonnen

Nach der Ankündigung der Novelle zum Gelegenheitsverkehrsgesetz, die das derzeitige Geschäftsmodell von Uber verunmöglichen wird, zeigt der Mitbewerb verstärkte Marketing-Aktivitäten.
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Taxi 31300: TaxiPlus-App auf Wienerisch als PR-Gag im Kampf um die Uber-Kunden
(c) Taxi 31300: TaxiPlus-App auf Wienerisch als PR-Gag im Kampf um die Uber-Kunden

Schon in wenigen Tagen wollen ÖVP, SPÖ und FPÖ im Nationalrat gemeinsam eine Novelle im „Gelegenheitsverkehrsgesetz“ beschließen, die Mietwagen rechtlich de facto mit Taxis gleichstellt. Vor allem das darin enthaltene Ende der freien Preisgestaltung kratzt an der Basis des Uber-Modells. Am 1. September 2020 würde das neue Gesetz inkrafttreten. Noch versucht man bei Uber freilich das Worst-Case-Szenario zu verhindern. Die Österreich-Tochter des US-Riesen sammelt derzeit mit einer Online-Petition ans Parlament Unterschriften. Mehr als 24.000 sind bislang (Stand 27. Juni Vormittag) eingetrudelt. Die Chancen, die Abgeordneten der drei größten Parteien noch umzustimmen, werden jedoch allgemein als sehr klein eingestuft.

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Uber könnte sich mit schärferen Regeln arrangieren

Ob das wirklich das Aus für Uber in Österreich bedeutet, ist noch nicht klar. Schließlich arrangierte sich der US-Riese in der Vergangenheit auch in anderen Ländern mit weitaus schärferen Bestimmungen als bislang hierzulande gelten. In Deutschland, wo derzeit sogar eine Lockerung des Gesetzes geplant ist, darf Uber etwa den Fahrpreis vor der Fahrt nicht fixieren, sondern nur schätzen. Und die Mietwagen müssen (zumindest offiziell) zwischen den Fahrten zum Heimatstandort zurück. In Österreich könnte man es nach der Novelle ähnlich handhaben.

Dennoch scheint sich der heimische und internationale Mitbewerb bereits intensiv auf die die Zeit nach dem Uber-Aus in Österreich vorzubereiten. Die Marketing-Abteilungen leiten gleichsam einen „Erbfolgekrieg“ ein.

Taxi 31300: App auf Wienerisch als PR-Gag

Das Wiener Unternehmen Taxi 31300, das sich in der Vergangenheit medial aus dem Kampf gegen Uber herausgehalten hat und stattdessen mit neuen Service-Leistungen punkten will, wartet etwa mit einem PR-Gag auf. Die TaxiPlus-App des Unternehmens gibt es neben Deutsch und Englisch nun auch auf Wienerisch. Darin kann man nun in den „Eischtöllungen“ die „Adressn vawoitn“ und die Bezahlung wird im Menüpunkt „So brenn i“ festgelegt. Zusatzservices können mit Begriffen wie „Kindasitz“, „Wuffi foat mit“ oder „Von da Tia ohoin“ angeklickt werden.

Uber-Aus: Der
(c) Taxi 31300: TaxiPlus-App auf Wienerisch

Taxi 40100: App-Kooperation mit gesamteuropäischem Anbieter

Auch das Wiener Taxi-Unternehmen Taxi 40100, das sich in der Vergangenheit unter anderem mit einer Klage als hierzulande schärfster Uber-Angreifer positionierte, fährt die Marketing-Aktivitäten hoch. Vor einiger Zeit startete man eine Fernseh-Werbekampagne, in der man mit Emotionen punkten will. Für die eigene App „Fahr App“ kooperiert man mit dem Portal taxi.eu, um das Service auch in anderen europäischen Städten anbieten zu können. Mit dem Umstieg eines Teils der Flotte auf E-Autos will man bereits seit längerem überzeugen.

Taxi 40100-Werbespot:

„free now“: Daimler-BMW-Joint Venture mit europaweitem Großangriff

Der wahrscheinlich vielversprechendste Ansatz im „Erbfolgekrieg“ um die Uber-Kunden kommt aber aus dem Ausland. Und zwar vom Mobilitäts-Joint Venture von Daimler und BMW. Dieses betreibt seit dem Frühjahr das Service mytaxi, das 2009 gegründet und 2014 von Daimler übernommen worden war. Nun soll das bereits vor einiger Zeit angekündigte Rebranding zur Marke „free now“ erfolgen. Unter der Dachmarke „your now“ soll dann eine Vielzahl an Mobility-Services abgebildet werden. Dazu zählt etwa auch der E-Scooter-Anbieter hive, der Teil des Daimler-BMW-Joint Ventures ist oder die Sharing-Services car2go und DriveNow, die zu „share now“ zusammengefasst werden. Das neue Service will man zum Start in mehr als 100 europäischen Städten anbieten. Am 2. Juli werden weitere Details präsentiert.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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