27.06.2019

Vor Uber-Aus: Der “Erbfolgekrieg” hat schon begonnen

Nach der Ankündigung der Novelle zum Gelegenheitsverkehrsgesetz, die das derzeitige Geschäftsmodell von Uber verunmöglichen wird, zeigt der Mitbewerb verstärkte Marketing-Aktivitäten.
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Taxi 31300: TaxiPlus-App auf Wienerisch als PR-Gag im Kampf um die Uber-Kunden
(c) Taxi 31300: TaxiPlus-App auf Wienerisch als PR-Gag im Kampf um die Uber-Kunden

Schon in wenigen Tagen wollen ÖVP, SPÖ und FPÖ im Nationalrat gemeinsam eine Novelle im “Gelegenheitsverkehrsgesetz” beschließen, die Mietwagen rechtlich de facto mit Taxis gleichstellt. Vor allem das darin enthaltene Ende der freien Preisgestaltung kratzt an der Basis des Uber-Modells. Am 1. September 2020 würde das neue Gesetz inkrafttreten. Noch versucht man bei Uber freilich das Worst-Case-Szenario zu verhindern. Die Österreich-Tochter des US-Riesen sammelt derzeit mit einer Online-Petition ans Parlament Unterschriften. Mehr als 24.000 sind bislang (Stand 27. Juni Vormittag) eingetrudelt. Die Chancen, die Abgeordneten der drei größten Parteien noch umzustimmen, werden jedoch allgemein als sehr klein eingestuft.

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Uber könnte sich mit schärferen Regeln arrangieren

Ob das wirklich das Aus für Uber in Österreich bedeutet, ist noch nicht klar. Schließlich arrangierte sich der US-Riese in der Vergangenheit auch in anderen Ländern mit weitaus schärferen Bestimmungen als bislang hierzulande gelten. In Deutschland, wo derzeit sogar eine Lockerung des Gesetzes geplant ist, darf Uber etwa den Fahrpreis vor der Fahrt nicht fixieren, sondern nur schätzen. Und die Mietwagen müssen (zumindest offiziell) zwischen den Fahrten zum Heimatstandort zurück. In Österreich könnte man es nach der Novelle ähnlich handhaben.

Dennoch scheint sich der heimische und internationale Mitbewerb bereits intensiv auf die die Zeit nach dem Uber-Aus in Österreich vorzubereiten. Die Marketing-Abteilungen leiten gleichsam einen “Erbfolgekrieg” ein.

Taxi 31300: App auf Wienerisch als PR-Gag

Das Wiener Unternehmen Taxi 31300, das sich in der Vergangenheit medial aus dem Kampf gegen Uber herausgehalten hat und stattdessen mit neuen Service-Leistungen punkten will, wartet etwa mit einem PR-Gag auf. Die TaxiPlus-App des Unternehmens gibt es neben Deutsch und Englisch nun auch auf Wienerisch. Darin kann man nun in den “Eischtöllungen” die “Adressn vawoitn” und die Bezahlung wird im Menüpunkt “So brenn i” festgelegt. Zusatzservices können mit Begriffen wie “Kindasitz”, “Wuffi foat mit” oder “Von da Tia ohoin” angeklickt werden.

Uber-Aus: Der
(c) Taxi 31300: TaxiPlus-App auf Wienerisch

Taxi 40100: App-Kooperation mit gesamteuropäischem Anbieter

Auch das Wiener Taxi-Unternehmen Taxi 40100, das sich in der Vergangenheit unter anderem mit einer Klage als hierzulande schärfster Uber-Angreifer positionierte, fährt die Marketing-Aktivitäten hoch. Vor einiger Zeit startete man eine Fernseh-Werbekampagne, in der man mit Emotionen punkten will. Für die eigene App “Fahr App” kooperiert man mit dem Portal taxi.eu, um das Service auch in anderen europäischen Städten anbieten zu können. Mit dem Umstieg eines Teils der Flotte auf E-Autos will man bereits seit längerem überzeugen.

Taxi 40100-Werbespot:

“free now”: Daimler-BMW-Joint Venture mit europaweitem Großangriff

Der wahrscheinlich vielversprechendste Ansatz im “Erbfolgekrieg” um die Uber-Kunden kommt aber aus dem Ausland. Und zwar vom Mobilitäts-Joint Venture von Daimler und BMW. Dieses betreibt seit dem Frühjahr das Service mytaxi, das 2009 gegründet und 2014 von Daimler übernommen worden war. Nun soll das bereits vor einiger Zeit angekündigte Rebranding zur Marke “free now” erfolgen. Unter der Dachmarke “your now” soll dann eine Vielzahl an Mobility-Services abgebildet werden. Dazu zählt etwa auch der E-Scooter-Anbieter hive, der Teil des Daimler-BMW-Joint Ventures ist oder die Sharing-Services car2go und DriveNow, die zu “share now” zusammengefasst werden. Das neue Service will man zum Start in mehr als 100 europäischen Städten anbieten. Am 2. Juli werden weitere Details präsentiert.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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