25.10.2015

Uber-Fahrer in Indien verdienen mehr als Junior Banker

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Uber Fahrten können sich für die Chauffeure rentieren.

Der Taxi-Konkurrent Uber hat erst diesen Sommer seine letzte milliardenschwere Finanzierungsrunde abgewickelt: Bei einer angeblichen Bewertung von 50 Milliarden Dollar. Laut New York Times möchte man nun schon wieder rund eine Milliarde Dollar einsammeln. In Indien verdienen Uber-Fahrer mehr, als Junior Retail Banker. 

Die Taxibranche wurde seit 2009 mit der App des Fahrten-Vermittlungsdienst Uber komplett auf den Kopf gestellt. Aus San Francisco heraus eroberte Uber nach und nach auch Länder außerhalb der USA. Die App kann auch in Österreich genützt werden. In der App sucht man nach Fahrern in der Nähe, die einen zum gewünschten Zielort bringen – das kann ein netter Zuverdienst für bereitwillige Chauffeure sein.

Ein indischer Uber-Fahrer verdient doppelt so viel wie ein Junior Banker.

Laut Bloomberg verdienen Uber-Fahrer in Indien sogar mehr als Banker. Ein Uber-Fahrer verdient in Indien rund 80,000 Rupien im Monat (1.080 Euro), also doppelt so viel wie ein Junior Retail Banker. Das wird sich wahrscheinlich ändern, wenn Angebot und Nachfrage auseinander klaffen.

Mit rund 1,3 Milliarden Menschen in Indien, wovon die meisten kein Auto haben, ist der Markt für Uber spannend. 200.000 Fahrer will das Startup 2016 in Indien wissen und eine Million Fahrten sind das Ziel, das sich der Fahrtendienst gesetzt hat.

Nach Informanten der New York Times Nun soll das Startup aus San Francisco bei einer Bewertung von zwischen 60 bis 70 Milliarden Dollar (54 bis 63 Mrd. Euro) nun erneut auf der Suche nach Investoren sein. Acht Milliarden Dollar soll der Fahrtenvermittlungs-Dienst in den letzten Jahren von Investoren eingesammelt haben – so viel wie kein anderes Startup bisher. Das Geld wird vor allem für die rasante internationale Expansion genutzt. Unklar ist dabei, wie schnell die Finanzmittel ausgegeben werden und wie viel von den vorherigen Runden übrig ist.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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