31.07.2019

Uber kündigt 400 Marketing-Mitarbeiter

Der US-amerikanische Fahrtdienst-Vermittler Uber streicht rund 400 Jobs im Marketing-Bereich – das entspricht rund jeder dritten Stelle. Mit den Entlassungen will Uber die Umstrukturierung des bislang noch unprofitablen Konzerns vorantreiben.
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Uber
(c) Uber

Die Schlagzeilen rund um Uber reißen nicht ab. Wie die New York Times berichtet, werden beim US-amerikanischen Fahrtdienst-Vermittler rund 400 Marketing-Mitarbeiter gekündigt – das entspricht rund jeder dritten Stelle in diesem Bereich.

+++ Grab sammelte in einem Jahr 4,5 Milliarden US-Dollar Kapital +++

Die Kündigungswelle betrifft laut dem Bericht auch Büros außerhalb der USA. Uber beschäftigte im Marketing Bereich rund 1200 Mitarbeiter. Derzeit verfügt der Konzern weltweit über fast 24.000 Mitarbeiter. Die Hälfte davon sind in den USA angestellt.

Umstrukturierung und schlankere Strukturen

Die Marketing-Leiterin, Jill Hazelbaker, hätte laut New York Times die Kündigungen den Mitarbeitern am Montag per E-mail mitgeteilt. Das Team sei zu groß gewesen und Entscheidungsstrukturen müssten künftig effizienter gestaltet werden, so die Begründung. Die Organigramme des Marketingteams hätten mehr als 380 Seiten umfasst.

Börsegang unter den Erwartungen

Die Kündigungen finden vor dem Hintergrund des Börsenganges von Uber im Mai diesen Jahres statt, der äußerst schleppend verlief. Der Aktienkurs startete damals an der US-Technologiebörse Nasdaq mit 42 US-Dollar unter dessen Erwartungen. Der ursprüngliche Ausgabepreis war für 45 US-Dollar veranschlagt. Am ersten Handelstag fiel der Kurs somit um rund sieben Prozent. Die Marktkapitalisierung durch den Börsengang betrug rund 80 Milliarden US-Dollar.

Uber in den roten Zahlen

Derzeit schreibt das Unternehmen keine schwarzen Zahlen, was unter anderem mit dessen Expansionsstrategie zusammenhängt. Zudem investiert Uber massiv in neue Geschäftsfelder, wie autonomes Fahren, Essenzustellung, E-Scooter oder Logistik.

Uber hat nicht nur mit roten Zahlen zu kämpfen. So musste sich der Konzern aus besonders umkämpften Regionen zurückziehen und sich gegenüber Konkurrenten wie Lyft oder Grab durchsetzen. Das in Singapur ansässige Unternehmen Grab konnte unlängst ein 4,5 Milliarden US-Dollar schweres Investment an Land ziehen, unter anderem von Big Playern wie Toyota, Microsoft und Soft Bank (der brutkasten berichtete).

Situation in Österreich

In Österreich hat der Fahrtdienst-Vermittler aufgrund rechtlicher Rahmenbedingung bereits mehrmals seinen Dienst einstellen müssen – zuletzt am 25. Juli. Ein Gerichtsentscheid hat vorgesehen, dass Uber für seinen taxi-ähnlichen Dienst eine Gewerbeberechtigung braucht (der brutkasten berichtete). Wenige Tage nach dem Inkrafttreten der Pause ist der Dienst seit Dienstagabend wieder verfügbar.

Trotz des Comebacks muss sich das Unternehmen künftig auf die sogenannte „Lex Uber“ einstellen, die eine Anpassung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes vorsieht und somit den Fahrtendienst mit Taxi-Diensten gleichstellt. Das Gesetzt soll im September 2020 in inkrafttreten.

Umstrukturierung an der Spitze

Die jüngste Kündigungswelle bei Uber ist nicht die einzige Umstrukturierung im Unternehmen. Dara Khosrowshahi, der seit 2017 CEO von Uber ist, hat erst im Juni diesen Jahres zwei Top-Führungspositionen ausgetauscht. So mussten laut New York Times Barney Harford als COO und Rebecca Messinaa als CMO ihren Hut nehmen. Als Nachfolgerin auf Messina folgte Hazelbaker, die auch die „Überbringerin“ der letzten Kündigungswelle war.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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