31.07.2019

Uber kündigt 400 Marketing-Mitarbeiter

Der US-amerikanische Fahrtdienst-Vermittler Uber streicht rund 400 Jobs im Marketing-Bereich – das entspricht rund jeder dritten Stelle. Mit den Entlassungen will Uber die Umstrukturierung des bislang noch unprofitablen Konzerns vorantreiben.
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Uber
(c) Uber

Die Schlagzeilen rund um Uber reißen nicht ab. Wie die New York Times berichtet, werden beim US-amerikanischen Fahrtdienst-Vermittler rund 400 Marketing-Mitarbeiter gekündigt – das entspricht rund jeder dritten Stelle in diesem Bereich.

+++ Grab sammelte in einem Jahr 4,5 Milliarden US-Dollar Kapital +++

Die Kündigungswelle betrifft laut dem Bericht auch Büros außerhalb der USA. Uber beschäftigte im Marketing Bereich rund 1200 Mitarbeiter. Derzeit verfügt der Konzern weltweit über fast 24.000 Mitarbeiter. Die Hälfte davon sind in den USA angestellt.

Umstrukturierung und schlankere Strukturen

Die Marketing-Leiterin, Jill Hazelbaker, hätte laut New York Times die Kündigungen den Mitarbeitern am Montag per E-mail mitgeteilt. Das Team sei zu groß gewesen und Entscheidungsstrukturen müssten künftig effizienter gestaltet werden, so die Begründung. Die Organigramme des Marketingteams hätten mehr als 380 Seiten umfasst.

Börsegang unter den Erwartungen

Die Kündigungen finden vor dem Hintergrund des Börsenganges von Uber im Mai diesen Jahres statt, der äußerst schleppend verlief. Der Aktienkurs startete damals an der US-Technologiebörse Nasdaq mit 42 US-Dollar unter dessen Erwartungen. Der ursprüngliche Ausgabepreis war für 45 US-Dollar veranschlagt. Am ersten Handelstag fiel der Kurs somit um rund sieben Prozent. Die Marktkapitalisierung durch den Börsengang betrug rund 80 Milliarden US-Dollar.

Uber in den roten Zahlen

Derzeit schreibt das Unternehmen keine schwarzen Zahlen, was unter anderem mit dessen Expansionsstrategie zusammenhängt. Zudem investiert Uber massiv in neue Geschäftsfelder, wie autonomes Fahren, Essenzustellung, E-Scooter oder Logistik.

Uber hat nicht nur mit roten Zahlen zu kämpfen. So musste sich der Konzern aus besonders umkämpften Regionen zurückziehen und sich gegenüber Konkurrenten wie Lyft oder Grab durchsetzen. Das in Singapur ansässige Unternehmen Grab konnte unlängst ein 4,5 Milliarden US-Dollar schweres Investment an Land ziehen, unter anderem von Big Playern wie Toyota, Microsoft und Soft Bank (der brutkasten berichtete).

Situation in Österreich

In Österreich hat der Fahrtdienst-Vermittler aufgrund rechtlicher Rahmenbedingung bereits mehrmals seinen Dienst einstellen müssen – zuletzt am 25. Juli. Ein Gerichtsentscheid hat vorgesehen, dass Uber für seinen taxi-ähnlichen Dienst eine Gewerbeberechtigung braucht (der brutkasten berichtete). Wenige Tage nach dem Inkrafttreten der Pause ist der Dienst seit Dienstagabend wieder verfügbar.

Trotz des Comebacks muss sich das Unternehmen künftig auf die sogenannte „Lex Uber“ einstellen, die eine Anpassung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes vorsieht und somit den Fahrtendienst mit Taxi-Diensten gleichstellt. Das Gesetzt soll im September 2020 in inkrafttreten.

Umstrukturierung an der Spitze

Die jüngste Kündigungswelle bei Uber ist nicht die einzige Umstrukturierung im Unternehmen. Dara Khosrowshahi, der seit 2017 CEO von Uber ist, hat erst im Juni diesen Jahres zwei Top-Führungspositionen ausgetauscht. So mussten laut New York Times Barney Harford als COO und Rebecca Messinaa als CMO ihren Hut nehmen. Als Nachfolgerin auf Messina folgte Hazelbaker, die auch die „Überbringerin“ der letzten Kündigungswelle war.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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