09.03.2022

UA Talents: Ukrainische Fachkräfte per Plattform finden

Die Plattform UA Talents ermöglicht es Unternehmen, Menschen aus und in der Ukraine Jobs zu verschaffen.
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UA Talents, Ukraine Jobs, Fachkräfte
(c) Stock.Adobe/BestPolygon - UA Talents startet mit mehr als 5.000 Stellenangeboten für vertriebene ukrainische Arbeitskräfte.

Die in Berlin ansässigen ukrainischen Unternehmer Ivan Kychatyi und Nikita Overchyk haben mit UA Talents eine Jobplattform für geflohene Menschen aus der Ukraine entwickelt. Dort können Unternehmen aus ganz Europa ihre offenen Stellen für Menschen aus der Ukraine ausschreiben.

UA Talents: Vorerst Fokus auf Tech-Sektor

Die Plattform wird sich zunächst auf Stellen im Technologiesektor konzentrieren und plant, sich rasch auf andere Sektoren auszudehnen. Die Initiative wird dabei von VCs wie Atlantic Labs, FoodLabs, Capnamic, Earlybird, HV Capital, Project A und Revent, von ScaleUps wie Ada Health, Bolt, Flink, Gorillas und SumUp sowie von Unternehmen wie Meta (Facebook), StepStone, Axel Springer und Zalando unterstützt.

„Millionen von Menschen sind auf der Flucht aus den Kriegsgebieten der Ukraine. Viele haben ihre Arbeit oder ihre Kunden verloren. Unabhängig davon, ob sie in anderen europäischen Ländern oder an sicheren Orten in der Ukraine leben, eint sie der Wille, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, um ihre Familien zu versorgen oder wieder in ihr Land zu investieren. Wir haben den Ehrgeiz, so vielen Betroffenen wie möglich eine Arbeitsmöglichkeit zu bieten“, sagt Ivan Kychatyi per Aussendung.

Auch remote möglich

Konkret konzentriert sich UA Talents auf zwei Gruppen: Auf jene, die in ein anderes europäisches Land geflohen sind und Vertriebene innerhalb der Ukraine selbst. Das Ziel der Gründer ist es, dass Menschen schnell eine Beschäftigung in ihrer neuen Heimat oder durch Fernarbeit finden können.

UA Talents plant, sein derzeitiges Angebot an Arbeitsplätzen schnell zu erweitern. Zu diesem Zweck haben die Gründer und Unterstützer von UA Talents Kontakt zu großen europäischen und US-amerikanischen Unternehmen im Technologiesektor und darüber hinaus aufgenommen. Darüber hinaus bemüht sich die Initiative aktiv um die Verbreitung der Plattform, um Talente aus der Ukraine zu erreichen.

Arbeitgeber, die sich bei UA Talents anmelden, erhalten einen kostenlosen Zugang zum Talentpool der Initiative. Darüber hinaus können sie finanzielle Unterstützung leisten, um den Betrieb der Plattform aufrechtzuerhalten. UA Talents sei zudem nicht gewinnorientiert, wie die Gründer betonen. Alle Erlöse der Plattform werden für ukrainische Zwecke gespendet.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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