16.06.2021

Txture: Millioneninvestment und US-Start für Innsbrucker Cloud-Startup

Txture arbeitet bereits mit Partnern wie Accenture und Deloitte und will nun mit einem Tochter-Unternehmen in Boston den US-Markt erobern.
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Txture: Die Gründer Thomas Trojer und Matthias Farwick
(c) Txture: Die Gründer Thomas Trojer und Matthias Farwick

Die Entwicklung des Innsbrucker Startups Txture im Geschäftsjahr 2020/2021 lässt sich sehen: Beim Umsatz gab es ein Plus von 83 Prozent, beim Auftragsvolumen gar eine Steigerung von 191 Prozent. Es dürfte wohl auch daran liegen, dass die Wiener Investment-Gesellschaft red-stars, die bereits 2019 siebenstellig eingestiegen war, nun noch einmal Kapital nachschoss. An einer aktuellen erneut siebenstelligen Kapitalrunde – ein genauer Betrag wurde nicht genannt – ist auch die internationale Beteiligungsgesellschaft Corecam Capital Partners mit Niederlassungen in Singapur, Vietnam, der Schweiz und Österreich beteiligt.

Sein Geld verdient das Tiroler Unternehmen mit Software-Produkten für Cloud-Migrations- und Modernisierungsprojekte, die durch die Plattform „Txture Cloud Transformation“ nicht nur deutlich günstiger, sonder auch erheblich weniger riskant für Kunden sein sollen. Zielgruppe sind dabei Cloud-Architekten und -Berater, die an „großen und komplexen Cloud-Transformationsprojekten“ arbeiten. Unter den Partnern sind globale Beratungs-Unternehmen wie Accenture, GFT und Deloitte.

Txture: Neues Produkt und US-Expansion

Zeitgleich mit dem aktuellen Investment wurde nun auch der Launch eines neuen Produkts und der Start einer US-Tochter-Gesellschaft in Boston verkündet. Cloud-Insider (www.cloudinsider.com) soll die „enorme Nachfrage nach Cloud-Markteinblicken zur softwaregestützten Transformationsberatung“ befriedigen. Auch die neue SaaS-Plattform richtet sich an Cloud-Architekten und Cloud-Kompetenzzentren. „Diese Wissensdatenbank bezieht und analysiert kontinuierlich mehr als 200.000 Datenpunkte der größten Cloud-Anbieter und ermöglicht dadurch Analysen zu technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Cloud-Anforderungen für jeden Cloud-Profi“, heißt es von Txture.

Bei der US-Expansion rechnet sich das Innsbrucker Startup große Chancen aus: Laut Gartner hätten die USA den größten Anteil am globalen Cloud-Migrationsmarkt, der bis 2023 auf 180 Milliarden US-Dollar anwachsen werde. Diese Chancen betont auch Stefan Mairegger von Neu-Investor Corecam in einem Statement „In den letzten Jahren hat Txture beeindruckende Ergebnisse beim Aufbau einer Reihe starker Partnerschaften erzielt. Wir freuen uns, an der neuen Kapitalrunde teilzunehmen, die darauf abzielt, die Expansion von Txture in die USA, wie auch das Wachstum zu einem weltweit vertrauenswürdigen Marktführer für Cloud-Migration und -Modernisierung zu unterstützen“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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