19.12.2022

Twitter wollte Links zu anderen Plattformen verbieten – und Musk lässt jetzt über eigenen Rücktritt abstimmen

Keine Links mehr auf Twitter zu Instagram, Facebook oder Mastodon - diese Ankündigung nahm das Unternehmen innerhalb weniger Stunden wieder zurück. CEO Elon Musk lässt nun über seinen eigenen Rücktritt abstimmen.
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Twitter's logo on the screen of a smartphone
Foto: Adobe Stock
Update (Montag, 13 Uhr): Elon Musks Twitter-Voting endete mit einer 57,5-prozentigen Mehrheit für seinen Rücktritt als CEO.

Bei Twitter geht es seit der Übernahme des Unternehmens durch Tesla-CEO Elon Musk alles andere als ruhig zu. In der Vorwoche sorgte die Social-Media-Plattform für Schlagzeilen, indem die Konten mehrerer prominenter US-Journalist:innen gesperrt wurden. Laut Musk weil sie persönliche Daten von anderen zugänglich gemacht haben sollen. Dabei dürfte es hauptsächlich um das Weiterverbreiten des mittlerweile ebenfalls gesperrten Twitter-Account „ElonJet“ gegangen sein, der Flugdaten von Musks Privatjet veröffentlichte.

Am Sonntagabend sorgte Twitter nun erneut für Aufsehen: Links zu vielen anderen Social-Media-Plattformen seien künftig verboten, kündigte das Unternehmen in einem Tweet an. Konten, die ausschließlich dem Zweck dienten, Werbung für andere Plattformen zu machen, würden gesperrt werden. Verboten sollten demnach aber auch bloße Links zu eigenen Accounts auf anderen Plattformen im Usernamen oder der Biografie des Accounts sein.

Die Ankündigung bezog sich allerdings nicht auf sämtliche andere Social-Media-Plattformen. Genannt wurden unter anderem Instagram, Facebook und der zuletzt populäre gewordene Twitter-Konkurrent Mastodon. Auch Donald Trumps Dienst Truth Social fand sich in der Aufzählung. Nicht genannt wurde dagegen TikTok – oder auch die vor allem in der politischen Rechten der USA populäre Plattform Gab.

Ankündigung innerhalb von Stunden zurückgenommen

Abzielen dürfte die Maßnahme vor allem auf Mastodon. Seit Musks Übernahme haben Twitter-User:innen vermehrt ihre Mastodon-Accounts in ihre Usernamen oder Account-Beschreibungen auf Twitter genommen – mit dem Hinweis, man möge dem Account doch künftig auf Mastodon folgen.

Dazu gehört mittlerweile auch der bekannte Venture Capitalist und Y-Combinator-Gründer Paul Graham. Der hatte Musk in den vergangenen Wochen noch gegen seine Kritiker:innen verteidigt. Nach der Ankündigung vom Sonntag schrieb er nun aber: „This is the last straw. I give up. You can find a link to my new Mastodon profile on my site“.

Nur wenige Stunden war die Ankündigung von Twitter zur neuen Link-Policy dann wieder vom offiziellen Account sowie von der Website verschwunden. Elon Musk meldete sich über seinen persönlichen Account zu Wort und entschuldigte sich. Zudem kündigte er an, dass es künftig Abstimmungen über wesentliche Regeländerungen gebe.

Twitter-Voting über eigenen Rücktritt

Nur wenige Minuten später setzte Musk auch schon ein Voting auf seinem Twitter-Account auf – und zwar darüber, ob er selbst als Twitter-Chef zurücktreten solle. Er werde den Ergebnissen Folge leisten, schrieb er im selben Tweet. Das Voting läuft noch bis Montagmittag mitteleuropäischer Zeit. Am Montagvormittag waren die Befürworter:innen eines Rücktritts mit 57 Prozent deutlich in Führung. Gegen 9.00 Uhr waren über 14.500 Stimmen abgegeben worden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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