19.12.2022

Twitter wollte Links zu anderen Plattformen verbieten – und Musk lässt jetzt über eigenen Rücktritt abstimmen

Keine Links mehr auf Twitter zu Instagram, Facebook oder Mastodon - diese Ankündigung nahm das Unternehmen innerhalb weniger Stunden wieder zurück. CEO Elon Musk lässt nun über seinen eigenen Rücktritt abstimmen.
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Twitter's logo on the screen of a smartphone
Foto: Adobe Stock
Update (Montag, 13 Uhr): Elon Musks Twitter-Voting endete mit einer 57,5-prozentigen Mehrheit für seinen Rücktritt als CEO.

Bei Twitter geht es seit der Übernahme des Unternehmens durch Tesla-CEO Elon Musk alles andere als ruhig zu. In der Vorwoche sorgte die Social-Media-Plattform für Schlagzeilen, indem die Konten mehrerer prominenter US-Journalist:innen gesperrt wurden. Laut Musk weil sie persönliche Daten von anderen zugänglich gemacht haben sollen. Dabei dürfte es hauptsächlich um das Weiterverbreiten des mittlerweile ebenfalls gesperrten Twitter-Account „ElonJet“ gegangen sein, der Flugdaten von Musks Privatjet veröffentlichte.

Am Sonntagabend sorgte Twitter nun erneut für Aufsehen: Links zu vielen anderen Social-Media-Plattformen seien künftig verboten, kündigte das Unternehmen in einem Tweet an. Konten, die ausschließlich dem Zweck dienten, Werbung für andere Plattformen zu machen, würden gesperrt werden. Verboten sollten demnach aber auch bloße Links zu eigenen Accounts auf anderen Plattformen im Usernamen oder der Biografie des Accounts sein.

Die Ankündigung bezog sich allerdings nicht auf sämtliche andere Social-Media-Plattformen. Genannt wurden unter anderem Instagram, Facebook und der zuletzt populäre gewordene Twitter-Konkurrent Mastodon. Auch Donald Trumps Dienst Truth Social fand sich in der Aufzählung. Nicht genannt wurde dagegen TikTok – oder auch die vor allem in der politischen Rechten der USA populäre Plattform Gab.

Ankündigung innerhalb von Stunden zurückgenommen

Abzielen dürfte die Maßnahme vor allem auf Mastodon. Seit Musks Übernahme haben Twitter-User:innen vermehrt ihre Mastodon-Accounts in ihre Usernamen oder Account-Beschreibungen auf Twitter genommen – mit dem Hinweis, man möge dem Account doch künftig auf Mastodon folgen.

Dazu gehört mittlerweile auch der bekannte Venture Capitalist und Y-Combinator-Gründer Paul Graham. Der hatte Musk in den vergangenen Wochen noch gegen seine Kritiker:innen verteidigt. Nach der Ankündigung vom Sonntag schrieb er nun aber: „This is the last straw. I give up. You can find a link to my new Mastodon profile on my site“.

Nur wenige Stunden war die Ankündigung von Twitter zur neuen Link-Policy dann wieder vom offiziellen Account sowie von der Website verschwunden. Elon Musk meldete sich über seinen persönlichen Account zu Wort und entschuldigte sich. Zudem kündigte er an, dass es künftig Abstimmungen über wesentliche Regeländerungen gebe.

Twitter-Voting über eigenen Rücktritt

Nur wenige Minuten später setzte Musk auch schon ein Voting auf seinem Twitter-Account auf – und zwar darüber, ob er selbst als Twitter-Chef zurücktreten solle. Er werde den Ergebnissen Folge leisten, schrieb er im selben Tweet. Das Voting läuft noch bis Montagmittag mitteleuropäischer Zeit. Am Montagvormittag waren die Befürworter:innen eines Rücktritts mit 57 Prozent deutlich in Führung. Gegen 9.00 Uhr waren über 14.500 Stimmen abgegeben worden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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