14.07.2023

Twitter-Angestellte um Abfertigung geprellt – Ex-Managerin klagt auf halbe Mrd. Dollar

Twitter-Mitarbeiter:innen hätte bei Kündigung eine recht hohe Abfertigung zugestanden, die aber bei der Massenkündigung nach der Musk-Übernahme nicht ausgezahlt wurde. Nun gibt es eine Sammelklage.
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Tesla Elon Musk Twitter Dan O'Dowd will als Senator kandidieren, um Elon Musk
Elon Musk | (c) Tesla Owners Club Belgium via Wikimedia Commons

Im Gegensatz zu Österreich sind Abfertigungs-Ansprüche in den USA nicht gesetzlich geregelt. Es obliegt den Unternehmen, etwaige Vereinbarungen mit ihren Mitarbeiter:innen zu treffen. Twitter tat dies etwa 2019 und erstellte damals relativ großzügige Abfertigungs-Pläne für die Belegschaft. Demnach hätten den meisten Arbeitnehmer:innen bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung zwei Monate Grundgehalt plus eine Woche Gehalt für jedes volle Dienstjahr zugestanden. Führungskräften wurden sogar sechs Monate Grundgehalt zugesagt.

Viel geringere Abfertigungen bei Massenkündigung

Und dann kam Elon Musk. Als der aktuell wieder reichste Mensch der Welt den Kurznachrichtendienst im Oktober übernahm, zögerte er bekanntlich nicht lange damit, mehr als die Hälfte der Belegschaft in einer Massenkündigung hinauszuwerfen. Die versprochene Abfertigung für all die Leute wäre da sehr teuer gekommen und eigentlich wollte der Milliardär ja Geld sparen. Daher beschloss man bei Twitter – wohl getrieben durch Musk persönlich – offenbar kurzerhand, die versprochenen Gelder einfach nicht auszuzahlen. Stattdessen sei den Gekündigten höchstens ein Monat gezahlt worden, heißt es in einem NTV-Bericht. Einen gesetzlichen Anspruch wie in Österreich und anderen europäischen Ländern gibt es, wie oben erwähnt, ja nicht.

500 Millionen Dollar Schadenersatz von Twitter gefordert

Doch natürlich lassen viele Ex-Mitarbeiter:innen es nicht auf sich sitzen, um die versprochenen Gelder geprellt worden zu sein. Die Initiative ergriff nun die ehemalige „Head of People Experience“ und davor „Head of Total Rewards“ – und damit für Vergütungs-Programme zuständige – Managerin Courtney McMillian. Sie reichte bei einem Bundesgericht in San Francisco eine Sammelklage ein. Die Schadenersatz-Forderung ist dabei – typisch amerikanisch – nicht von schlechten Eltern: eine halbe Milliarde US-Dollar. Sollte sie durchgehen – und das ist in den USA zumindest nicht ausgeschlossen – haben sich die Einsparungen für Twitter wohl rückbezüglich nicht ausgezahlt.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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