10.07.2023

Twitter: Diese sieben Alternativen solltest du kennen

Seit Elon Musks Übernahme von Twitter sind viele Nutzer:innen auf der Suche nach alternativen sozialen Netzwerken. Doch das Angebot ist groß. Der brutkasten hat eine Liste von Twitter-Alternativen erstellt.
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Die Übernahme von Twitter durch Elon Musk hat in den letzten acht Monaten für einigen Wirbel gesorgt. Beginnend mit dem Layoff von rund 80 Prozent der Twitter-Angestellten im vergangenen Jahr hat Musk dafür gesorgt, dass sich ehemalige Mitarbeiter:innen bei Twitter rächen, indem sie ihre eigenen sozialen Medien entwickeln.

Mit Einschränkungen und Co. ist Twitter für viele nicht mehr so attraktiv, wie es einmal war. Viele Menschen sehnen sich nach den Zeiten, als Twitter wirklich Twitter war, bevor das Musk-induzierte Chaos begann. Unzufriedene Twitter-Nutzer:innen, die auf der Suche nach Alternativen sind, überschwemmen die neuen sozialen Netzwerke. Für diejenigen, die noch nicht fündig geworden sind, hat der brutkasten eine Liste von Twitter-Alternativen, die weniger chaotisch geführt werden, erstellt. 

Bluesky

Das als Twitter-Klon bekannte Unternehmen Bluesky bietet eine einladungsbasierte Social-Media-App an, die von Jay Graber im Jahr 2021 gegründet wurde. Ursprünglich als Twitter-Initiative gestartet, wurde das Startup nach der Ausgründung von Jack Dorsey, dem ehemaligen Mitgründer und CEO von Twitter, untersützt. Bluesky ist als iOS- und Android-App verfügbar und zählt nach dem Beta-Launch im Februar 2023 nur eine kleine Anzahl aktiver Nutzer:innen – rund 200.000. Da die Plattform aber nur nach Einladung zugänglich ist, befinden sich derzeit 1,9 Millionen Menschen auf der Warteliste. Wer unbedingt eine Einladung zu Bluesky erhalten möchte, kann in anderen sozialen Netzwerken wie Twitter oder Reddit darum bitten. 

Das Unternehmen aus Washington ermöglicht Nutzer:innen das Posting von Inhalten mit bis zu 300 Zeichen. Obwohl die Plattform Twitter ähnelt, unterstützt Bluesky derzeit keine Direktnachrichten, Live-Streams oder Videos. Graber hat bei der Entwicklung der neuen Social-Media-Plattform nicht nur auf Exklusivität, sondern auch auf Dezentralität gesetzt. Basierend auf dem AT-Protokoll, einem dezentralen sozialen Netzwerkprotokoll und somit eine Alternative zu ActivityHub, gibt Bluesky seinen User:innen mehr Kontrolle über ihre Daten und die von ihnen gesehenen Inhalte. 

Threads

Der Social-Media-Konzern Meta soll mit der textbasierten Applikation Threads eine Twitter-Alternative auf den Markt bringen. Meta zufolge soll die erst Anfang Juli gelaunchte Plattform Threads wie Instagram funktionieren – nur “mit Text statt Bildern”. Threads soll damit eng an die Fotosharing-Plattform Instagram angebunden sein: Like-, Kommentar- und Teilen-Funktion seien vorhanden, Instagram-Nutzende können sich mit ihren Instagram-Daten bei Threads anmelden und ihr Profilfoto sowie ihren Nutzernamen über Instagram verwalten. 

Metas neue textbasierte App ist allerdings vorerst nur in den USA und im Vereinigten Königreich zugelassen, denn Threads ist nicht DSGVO-konform. Threads soll zudem über das Protokoll ActivityPub an die Twitter-Alternative Mastodon und Fediverse angebunden sein. Nur sieben Stunden nach dem Launch hat die Plattform laut Zuckerberg zehn Millionen Anmeldungen überschritten. 

T2 

Die aufstrebende Social-Media-Plattform T2 wurde im November 2022 von zwei ehemaligen Twitter- und Google-Angestellten gegründet. Sarah Oh und Gabor Cselle wollten mit T2 eine Alternative zu Twitter schaffen, die nur durch ein Wartelisten- und Einladungssystem erweitert werden kann. Im April dieses Jahres zählte T2 erst 1.000 aktive Nutzer:innen. Um diese Zahl auf rund 20.000 User:innen zu steigern, sandten die Founder ihren bestehenden Nutzer:innen eine E-Mail mit jeweils fünf Einladungen für Freunde. Derzeit bietet das Startup nur eine Web-App und ist funktional eine abgespeckte Version von Twitter, ohne Direktnachrichten, Communities, Bookmarks, Listen und Tools. Mit einem Zeichenlimit von 280 Zeichen pro Posting kann die T2-Community ins Gespräch kommen. 

Im Vergleich zu Bluesky möchte T2 durch ihr Einladungssystem von fünf Freunden mehr Nutzer:innen gewinnen. Wenn User:innen die Einladungen ausgehen, können sie sich entweder an den T2-Account auf der Plattform oder direkt an die Gründer:innen wenden. Alternativ kann auch auf die ursprüngliche Einladungs-E-Mail geantwortet werden, um weitere Einladungen anzufordern. Ursprünglich hatte das Gründer:innen-Duo mit seiner Plattform auf ehemalige Twitter-Nutzer:innen abgezielt und den Transfer des Verifizierungsstatus von Twitter auf T2 erlaubt. Aktuell seien rund 40 Prozent der Community verifiziert – dank des zusätzlichen Verifizierungsprozesses bei der Anmeldung. T2 werde in Zukunft weitere Einladungswellen per E-Mail für die Erweiterung der Nutzer:innen-Basis durchführen. 

Mastodon

“Ein soziales Netzwerk, das nicht zum Verkauf steht”, so definiert der deutsche Programmierer und Founder von Mastodon, Eugen Rochko, sein soziales Netzwerk. Mit zehn Millionen registrierten Nutzer:innen konnte Mastodon nach der Gründung im Jahr 2016 im November 2022 wieder an Popularität gewinnen. Damit ist es die meistbesuchte Alternative zu Twitter. Während User:innen auf Twitter “tweeten”, sind Mastodon-Nutzer:innen am “tooten”. Obwohl das deutsche Startup optisch Twitter ähnelt, unterscheidet es sich von seinem Konkurrenten durch seine gemeinnützige und dezentrale Struktur. 

Als Open-Source-Angebot wird Mastodon von vielen unabhängigen Servern betrieben, die jeweils maximal 250.000 Teilnehmer:innen zulassen. Benutzer:innen können sich somit verschiedenen Servern anschließen, die sich jeweils auf unterschiedliche Hauptthemen konzentrieren. Diese werden bei der Anmeldung ausgewählt, um sich mit Menschen mit ähnlichen Interessen auszutauschen. Als zusätzlichen Quirk ermöglicht Mastodon neben der Serverauswahl auch die Wahl der App, mit der die User:innen den Dienst auf ihrem Handy nutzen möchten, wie beispielsweise über Metatext oder Ivory.

Post.News

Das New Yorker Startup Post gehört ebenfalls zu den alternativen Plattformen zu Twitter, hat aber wenig Gemeinsamkeiten mit seinen Konkurrenten wie Mastodon und Co. Post wurde im November 2022 nach Musks Übernahme von Twitter gegründet und dient als Plattform zur Veröffentlichung von Nachrichten und zur Förderung unabhängiger Autoren. Anders als andere alternative soziale Netzwerke zielt Post darauf ab, Journalist:innen anzuziehen, die normalerweise ihren Tag auf Twitter verbringen würden. Auf der Plattform soll es also weniger darum gehen, bizarre Meinungen von irgendwelchen Nutzer:innen zu lesen, sondern vielmehr darum, die Beziehung zwischen Verlagen und sozialen Medien zu reflektieren, indem Autor:innen und Publisher durch Mikrozahlungen Geld verdienen. 

Damit soll Mediengestalter:innen geholfen werden, ihre Inhalte online zu monetarisieren. Und so funktioniert es: Post verfügt über eine punktbasierte Währung. Um einen Artikel zu lesen, kann man entweder mit einer bestimmten Anzahl von Punkten bezahlen oder der Autor:in ein Trinkgeld hinterlassen. Der Kauf von zusätzlichen Punkten kostet echtes Geld. Derzeit habe Post bereits einige namhafte Verlage an Bord. Die App ist aktuell nur auf iOS-Geräten verfügbar. Gegründet wurde das Startup von Noam Bardin, der zuvor bis 2021 CEO von Waze und Vice President of Products bei Google war. Bardins will nicht das “liberale Twitter” werden, sondern eine respektvolle Plattform für Meinungen schaffen.   

Spill

Auch die visuell ansprechende Social-Media-Plattform Spill wurde nach den Massenkündigungen bei Twitter im vergangenen Jahr von zwei ehemaligen Twitter-Ingenieuren gegründet. Die Co-Founder, Alphonzo Terrell und DeVaris Brown, verfolgen mit Spill das Ziel, einen sicheren Raum für marginalisierte Gemeinschaften, insbesondere für People of Colour und LGBTQ+ Nutzer:innen, zu schaffen. Als das Gründerduo im Dezember letzten Jahres, den Start der Plattform bekannt gab, standen bereits 20.000 Menschen auf der Warteliste. Auch Spill ist einladungsbasiert und hat durch die jüngsten Twitter-Einschränkungen an Popularität gewonnen. So haben sich im Juli weitere 130.000 Interessent:innen für Spill angemeldet. 

Die Plattform fokussiert insbesondere die Integration von Sicherheitsmaßnahmen zur Bekämpfung von Hate Speech. Dafür besteht das Team aus vielfältigen Entwickler:innen, die ihre unterschiedlichen Hintergründe in die künstliche Intelligenz einbringen, die auf der Plattform für die Überwachung von Missbrauch und Hass eingesetzt wird. Nutzer:innen, welche die Founder als ”Kulturträger:innen” definieren, können auf der Plattform Texte, Bilder, GIFs und Videos teilen. Ähnlich wie Twitters “For You”- oder “Following”-Feed, werden auf Spill spezielle Bereiche für trendige Inhalte als “Fresh Tea” und Beiträge von gefolgten Personen als “My Brew” bezeichnet. 

Hive

Hive ist eine mobile Social Media App, die in ihrer Funktionalität sowohl an Twitter, als auch an Instagram erinnert. Nutzer:innen können anderen Personen folgen, deren Beiträge kommentieren, liken oder teilen und mit einem anpassbaren Dashboard den “Discover”-Bereich durchscrollen. Was Hive von anderen Plattformen unterscheidet, ist der rein chronologischer Feed. Die Beiträge erscheinen also in der Reihenfolge, in der sie gepostet wurden. Bei Hive greifen keine Algorithmen in die Reihenfolge des Contents ein. Ein weiterer USP von Hive ist die unbegrenzte Zeichenanzahl für Posts. Dies soll Nutzer:innen ermöglichen, umfangreichere Inhalte zu teilen, da Hive-Gründerin Kassandra Pop einen großen Wert auf die Individualität und Vielfalt ihrer Nutzer:innen legt. 

Daher können Nutzer:innen ihr Profil ganz individuell gestalten, beispielsweise mit Angaben zu eigenen Pronomen, Sternzeichen, Lieblingsfarben oder der Profilmusik. Hive ist allerdings nur als mobile App für iOS und Android verfügbar, eine Desktop-Version wurde noch nicht gelauncht. Obwohl Hive im Gegensatz zu vielen anderen Twitter-Alternativen schon im Oktober 2019 gegründet wurde und bereits über eine Million Nutzer:innen zählt, ist das Interesse Ende 2022 nicht so stark gewachsen wie ursprünglich erwartet. Dennoch wird die Plattform kontinuierlich weiterentwickelt. Erst im Juni führte Hive eine Verifizierungsfunktion von User:innen ein. 

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KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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Twitter: Diese sieben Alternativen solltest du kennen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Inhalt des Artikels weist auf einige gesellschaftspolitische Auswirkungen hin: 1. Veränderung der sozialen Mediennutzung: Die Tatsache, dass viele Menschen auf der Suche nach Alternativen zu Twitter sind, zeigt, dass die Nutzerunzufriedenheit mit der Plattform und ihrer Unternehmensführung zugenommen hat. Dies kann zu einem Wechsel in der Social-Media-Landschaft führen, da Menschen nach Plattformen suchen, die ihren Bedürfnissen besser gerecht werden. 2. Dezentralisierung und Kontrolle über Daten: Einige der vorgestellten Alternativen, wie Bluesky und Mastodon, setzen auf dezentrale Netzwerke und geben den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten. Dieser Trend zeigt, dass Menschen sich zunehmend Sorgen um den Umgang mit ihren persönlichen Informationen machen und nach Alternativen suchen, die ihre Privatsphäre besser schützen. 3. Schaffung von sicheren Räumen und Bekämpfung von Hassrede: Plattformen wie Spill legen besonderen Wert auf die Schaffung von sicheren Räumen für marginalisierte Gemeinschaften. Dies deutet auf eine wachsende Sensibilität und Bemühungen hin, Hassrede und Missbrauch in sozialen Medien zu bekämpfen, um ein inklusiveres und respektvolleres Umfeld zu schaffen. 4. Monetarisierung von Inhalten und Journalismus: Die Plattform Post zielt darauf ab, Journalist:innen und Verlagen die Möglichkeit zu geben, ihre Inhalte online zu monetarisieren. Dies kann dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit des Journalismus in einer Zeit zu verbessern, in der viele traditionelle Medien mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind. Insgesamt zeigen diese gesellschaftspolitischen Auswirkungen, dass die Veränderungen und Unzufriedenheit mit etablierten Plattformen wie Twitter zu einer Suche nach Alternativen führen, die auf verschiedene Aspekte wie Datenschutz, Sicherheit und wirtschaftliche Nachhaltigkeit abzielen. Das deutet auf ein gesteigertes Bewusstsein und eine aktive Teilnahme der Nutzer an der Gestaltung der sozialen Medienlandschaft hin.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Artikel beschreibt verschiedene Alternativen zu Twitter, die aufgrund von Unzufriedenheit mit der Plattform und den durch Elon Musk verursachten Veränderungen immer beliebter werden. Diese Alternativen, wie Bluesky, Threads, T2, Mastodon, Post, Spill und Hive, bieten den Nutzern unterschiedliche Funktionen und Ansätze, um ein alternatives soziales Netzwerk zu nutzen. Dies könnte zu einer Abwanderung von Twitter-Nutzern und einem potenziellen Verlust von Marktanteilen für das Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten die neuen Plattformen von diesem Trend profitieren und ihre Nutzerbasis erweitern. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie nachhaltig und erfolgreich diese Alternativen sein werden.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, über aktuelle Trends und Entwicklungen in der Social-Media-Branche informiert zu sein. Der Artikel präsentiert sieben alternative Plattformen zu Twitter, die möglicherweise für Ihre Arbeit von Interesse sein könnten. Diese Alternativen könnten Ihnen helfen, neue Ideen und Ansätze im Bereich der sozialen Medien zu entdecken und zu erforschen. Darüber hinaus können Sie durch das Verständnis dieser Plattformen auch besser auf Veränderungen und Verschiebungen in der Social-Media-Landschaft reagieren und möglicherweise neue Möglichkeiten für Innovationen identifizieren.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte dieser Artikel für Sie relevant sein, da er Ihnen einen Überblick über alternative soziale Medienplattformen wie Bluesky, Threads, T2, Mastodon, Post.News, Spill und Hive gibt. Angesichts des Rückgangs der Attraktivität von Twitter und der Unzufriedenheit vieler Nutzer:innen könnten diese alternativen Plattformen potenzielle Investitionsmöglichkeiten darstellen. Sie könnten das Potenzial haben, in einer Nische erfolgreich zu sein und von denjenigen genutzt zu werden, die nach einer weniger chaotischen Alternative zu Twitter suchen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig, über aktuelle Entwicklungen und Trends in den sozialen Medien informiert zu sein. Der Artikel stellt verschiedene Alternativen zu Twitter vor, die an Beliebtheit gewinnen und für Menschen attraktiv sind, die mit der aktuellen Entwicklung von Twitter unzufrieden sind. Indem Sie über diese alternativen Plattformen informiert sind, können Sie eine größere Zielgruppe erreichen und Ihre politische Botschaft effektiver verbreiten. Außerdem geben diese Plattformen möglicherweise mehr Kontrolle über Daten und Inhalte, was für Datenschutz und Transparenz von Bedeutung sein kann.

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das Bigger Picture dieses Artikels ist, dass es eine wachsende Unzufriedenheit mit Twitter gibt, die zu einem Anstieg von alternativen Social-Media-Plattformen führt. Die Übernahme von Twitter durch Elon Musk und die daraus resultierenden Veränderungen haben zu Einschränkungen und Chaos geführt, was viele Nutzer:innen dazu veranlasst hat, nach Alternativen zu suchen. Unternehmen wie Bluesky, Threads, T2, Mastodon, Post, Spill und Hive bieten verschiedene Optionen, die weniger chaotisch und attraktiver für bestimmte Zielgruppen sind. Diese alternativen Plattformen legen Wert auf Dezentralität, Sicherheit, Gemeinschaften oder die Förderung von unabhängigen Autoren, um den Bedürfnissen der Nutzer:innen gerecht zu werden. Insgesamt deutet der Artikel darauf hin, dass die Vielfalt und Konkurrenz im sozialen Netzwerkmarkt zunimmt.

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