01.03.2021

TwistOut: Gewundenes Holzstaberl befreit verstopfte Abflüsse

Jutta Jertrum dachte anfangs gar nicht daran ihre Erfindung auf den Markt zu bringen. Erst eine Erfahrung auf einer Teamreise änderte ihre Meinung. Heute kann sie erzählen, dass der TwistOut, der Abflüsse reinigt, über zwei Millionen Mal über die Ladentische ging.
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TwistOut, Abfluss, Abflussreiniger, Abfluss verstopft
(c) TwistOut - TwistOut ist ein spiral-förmiger Buchenholzstab, der Abflüsse reinigt.

Jutta Jertrum hatte einst ein Problem, das weit verbreitet und wohlbekannt ist: Der verstopfte Abfluss. Die meisten Personen greifen zu chemischen Mitteln, die die Reste auflösen sollen oder schießen mit einem Druckrohrreiniger durch, was hier und da für eine ordentliche Sauerei sorgen kann. „Ich hatte ein Problem, aber keine Lösung dazu“, sagt die Gründerin. „Alle gekauften Produkte haben meinen Abfluss nicht richtig freibekommen, was mich wirklich ärgerte. Bei meinem Schreiner in der Werkstatt kam mir dann die Idee“. Und die heißt TwistOut.

Die Schweizerin hat in der Folge einen ökologischen Abflussstab entwickelt, der verstopfte Abflüsse wieder freibekommt. Er ist spiralförmig, angespitzt und aus Buchenholz. Der Stab kommt ohne Chemie und ohne Plastik aus und zieht Verstopfungen in Badewanne, Dusche und Waschbecken aus dem Abfluss. Aufgrund seiner speziellen Oberflächenbeschaffenheit lassen sich die Rückstände am Stab aufwickeln und bleiben beim Herausziehen in dessen Rillen haften, wie Jertrum erklärt. Der schadstofffreie Stab kann zudem nach Gebrauch auf dem Kompost entsorgt werden.

Abflussreinigung „nicht sexy“

Die Gründerin hat bis zur endgültigen Entwicklung ihres Reinigungs-Instruments geschreinert, geschnitzt, alles überarbeitet und optimiert. Damit auf den Markt zu gehen, war für Jertrum ursprünglich aber kein Vorhaben. Sie hat nicht einmal daran gedacht, jemandem von ihrer Erfindung zu erzählen, denn „so sexy ist das Thema ja auch wieder nicht“, sagt sie.

TwistOut „ein Problemlöser“

Erst auf einer Arbeitsreise kam ihr die Erleuchtung, dass auch andere vom TwistOut profitieren könnten, als das Bad im Hotelzimmer verstopft war und eine Kollegin sie bat, die Rezeption anzurufen.

Über zwei Millionen mal TwistOut verkauft

Ängste und Zweifel, die sie anfangs hatte, waren bald verflogen. Sie ließ den Stab patentieren und gründete ihr Startup. Bemerkenswert ist eine Aussage auf der Website von TwistOut, die stellvertretend für die gesamte Startup-Szene gesehen werden kann: „Wenn jemand zu dir sagt, ‚das geht nicht!‘, dann sind das seine Grenzen und nicht deine“, heißt es dort. Und so sind bisher zwei Millionen solcher Abflussstäbchen in sechs Ländern verkauft worden.

Am Dienstag Abend ist Jertrum zu Gast bei „2 Minuten 2 Millionen“ und versucht einen Investor für ihre Idee zu finden. Weiters zu sehen: Wood Fashion, Bitterschön (Pona), Pura Gum, Naturefloor.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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