05.05.2022

Tutorium: 2Min2Mio-Auftritt im Februar – nun Exit für Wiener Startup von zwei 20-Jährigen

Exit: Das Wiener EduTech-Startup Tutorium wurde für eine nicht genannte Summe vom Londoner VC N/ABLE Capital übernommen.
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Tutorium schafft Exit -Bei der Vertragsunterzeichnung (vlnr.) Kemal Cenan, Partner bei N/ABLE, Robin Morgan & Konrad Kopp, Gründer Tutorium
Bei der Vertragsunterzeichnung (vlnr.) Kemal Cenan, Partner bei N/ABLE, Robin Morgan & Konrad Kopp, Gründer Tutorium

Wie kommt man in die britischen Elite-Unis Oxford oder Cambridge? Und wie besteht man den Medizin-Aufnahme-Test in Österreich? Das Wiener Startup Tutorium will Schulabsolvent:innen dabei helfen. Diese werden von Tutor:innen, die genau den jeweiligen Aufnahmeprozess erfolgreich durchlaufen haben, ganz gezielt gecoacht. Das soll Zeit und Geld sparen und letztlich den Aufnahmeprozess demokratisieren und weniger abhängig von sozialer Herkunft und Co machen. Außerdem kann man sich vom Startup auch in Sachen Studien-Wahl beraten lassen.

Tutorium: Von der Gründung über 2 Minuten 2 Millionen zum Exit in einem Jahr

Die beiden Gründer Robin Morgan und Konrad Kopp schlossen selbst erst im Jahr 2019 die Schule in Wien ab. Mit Nachhilfe und Tutoring hatten sie bereits früher begonnen, die formelle Gründung von Tutorium erfolgte dann vor etwas mehr als einem Jahr, im März 2021 in Wien, während beide bereits im Vereinigten Königreich studierten. Noch im Februar waren Morgan und Kopp in einer Folge der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen zu sehen, die im Herbst aufgezeichnet worden war. Nun haben die derzeit 20-jährigen ihr Startup schon wieder verkauft.

Der Londoner VC N/ABLE Capital, der üblicherweise Seed-Investments tätigt, kaufte das Wiener Startup für einen nicht genannten Betrag. Zuvor habe man in den vergangenen Monaten mehrere Investment-Angebote europäischer Investor:innen abgelehnt und stattdessen bootgestrappt, heißt es von den Gründern in einer Aussendung. Das sei möglich gewesen, da man von Beginn an Umsätze erzielt habe.

Zweites Studienjahr und Startup-Führung zugleich war zu viel für die 20-jährigen Gründer

Zur Begründung des Exits heißt es in der Aussendung: „Nachdem sie Tutorium von Grund auf aufgebaut, 500+ Schüler betreut, mit 50+Mentoren:innen zusammengearbeitet und ein zehnköpfiges internes Team gebildet hatten, wurde Morgan und Kopp bald klar, dass sie ihr Startup-Leben und die Universität nicht mehr lange miteinander verbinden konnten“. Derzeit sind die beiden im zweiten Studienjahr in Bristol bzw. Oxford.

Und kommt nun der volle Fokus aufs Studium? Vielleicht nicht ganz, wie in der dem brutkasten übermittelten Presseunterlage nahegelegt wird: „Sowohl Morgan als auch Kopp sind sehr stolz darauf, dass sie es mit ihrem Projekt direkt nach der Schule und ohne unternehmerischen Hintergrund so weit gebracht haben. Nach dem Eintauchen in die Welt des Unternehmertums arbeiten Morgan und Kopp bereits an ihren nächsten Projekten und freuen sich darauf, bald über Neuigkeiten zu berichten“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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