20.03.2025
FINANZIERUNG

Turn-Motion: Wiener Startup für Orthesen erhält 1,2 Mio. Euro FFG-Förderung

Turn-Motion möchte mithilfe von künstlicher Intelligenz und 3D-Druck die Versorgung von Patient:innen, die auf Orthesen angewiesen sind, verbessern. Gründer Georg Popp hat uns erzählt, warum er sich diesem Thema angenommen hat und welche Entwicklungsschritte mit einer 1,2-Millionen-Euro-FFG-Förderung umgesetzt werden sollen.
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Georg Popp mit seinem Co-Founder Chien-hua Huang (v.r.n.l.) | Foto: Turn-Motion

Als Kind an Polio erkrankt, hörte Georg Popp immer wieder dieselbe Prognose: Er werde den Rollstuhl kaum verlassen können. Doch der heute 33-Jährige ließ sich nicht beirren. „Mir wurde gesagt, ich soll mich damit abfinden. Aber ich wollte mich frei bewegen können“, erinnert sich Popp. Tatsächlich gelang es ihm mit verschiedensten Orthesen, Operationen und Reha-Maßnahmen, seine Mobilität enorm zu verbessern. Was ihn jedoch stets begleitete: „Herkömmliche Systeme waren schwer, unhandlich und für mich nie zu 100 Prozent passend.“

Diese persönliche Erfahrung wurde zum Grundstein für Turn-Motion FlexCo, kurz Turn-Motion genannt. Das Startup mit Sitz im 9. Bezirk in Wien (offizielle Gründung 2024, operative Arbeit seit 2022) entwickelt maßgeschneiderte Orthesen, die dank KI-gestützter Algorithmen und hochmoderner Fertigungsmethoden leichter, dynamischer und biomechanisch optimiert sind. „Wir wollen eine Lösung bieten, die nicht nur unterstützt, sondern echte Bewegungsfreiheit ermöglicht – und das effizienter für alle Beteiligten“, sagt Popp gegenüber brutkasten.

Eine Plattform für mehr Bewegungsfreiheit

Orthesen sollen betroffene Körperpartien stabilisieren, Schmerzen reduzieren und das Gangbild verbessern. In der Praxis aber erfordert jede Patientin und jeder Patient eine hochindividuelle Anpassung, etwa wegen unterschiedlicher Muskelzustände, Beinlängen oder Fußfehlstellungen. „Das ist sehr zeitaufwendig und teuer“, so Popp. Turn-Motion möchte das ändern: „Wir entwickeln Orthesen mit einer revolutionären Faserstruktur, die sich nahtlos in bestehende Gelenksysteme führender Hersteller integrieren lassen.“

(c) TurnMotion

Möglich macht dies die firmeneigene Turn-Plattform mit dem sogenannten Turn-Algorithmus. „Unser USP liegt darin, dass wir dank künstlicher Intelligenz, adaptiven Design-Algorithmen und einer neuartigen 3D-Fertigungsmethode erheblich schneller und kostengünstiger produzieren können“, erklärt der Gründer. „Bis zu 15 Orthesen lassen sich in derselben Zeit anpassen und drucken, in der bisher eine einzige entsteht.“ Den Orthopädietechniker:innen soll so viel manueller Aufwand abgenommen werden – ohne auf Expertise verzichten zu müssen. 

Die Köpfe hinter Turn-Motion

Georg Popp hat Architektur an der Universität für angewandte Kunst Wien im Studio Greg Lynn studiert, wo technische Innovation laut dem Gründer stets eine „treibende Kraft“ war, um gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen. Seinen Bachelor absolvierte er an der TU Wien. In seiner Diplomarbeit beschäftigte er sich unter anderem mit Motion-Capture-Verfahren.

Und er kennt die Probleme am eigenen Körper: „Mein linkes Bein und mein rechter Fuß wurden durch eine Polio-Impfung gelähmt – ich weiß also, wie wichtig eine gut passende Orthese ist.“ Sein Co-Gründer Chien-hua Huang ist international preisgekrönter Experte für Structural Optimization und maschinelles Lernen. Er hat Algorithmen entwickelt, die komplexe Strukturen scannen und hinsichtlich Stabilität und Belastung optimieren.

Mit an Bord ist zudem Manuel Lachmayr, der frühere CTO von Revo Foods – einem österreichischen Startup, das im 3D-Druck von pflanzlichen Fischalternativen Pionierarbeit leistet. „Manuel hat die weltweit größte 3D-Lebensmittelproduktion aufgebaut“, sagt Popp. „Gemeinsam übertragen wir dieses Know-how nun auf den Orthesenbereich, um eine vollautomatisierte Fertigung zu ermöglichen.“

FFG-Förderung in Millionenhöhe

Darüber hinaus erhielt das Wiener Startup Ende 2024 eine Förderung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) über 1,2 Millionen Euro. „Das ist ein Riesenschub für uns“, sagt Popp. „Wir können damit unsere Produktionsmaschine und Algorithmus weiterentwickeln und die nächsten Schritte Richtung Marktreife angehen.“

Dass der Ansatz von Turn-Motion auf Resonanz stößt, zeigte sich bei StageTwo in Berlin, einer der größten Startup-Challenges Europas. Hier pitchte Popp vor mehreren hundert Zuschauer:innen und sicherte sich prompt den zweithöchsten Preis – den 750.000-Euro-Redstone-Investment-Award. „Das war ein besonderer Moment. Man wird aus hunderten Startups ausgewählt und darf seine Idee auf großer Bühne präsentieren“, erzählt der Gründer. Allerdings sei das Investment noch nicht fix, da eine eingehende Prüfung (Due Diligence) bevorstehe.

Orthopädietechnik neu gedacht

Typischerweise bestellen Patient:innen Orthesen über Orthopädietechniker:innen, die dafür Gipsabdrücke anfertigen oder aufwändige Messungen durchführen müssen. Dabei sind Fachkräfte rar. „Der Beruf des Orthopädietechnikers zählt zu den am stärksten gefährdeten Berufen. Gleichzeitig steigt der Bedarf an individuellen Orthesen aufgrund des demografischen Wandels massiv“, erklärt Popp. Hier setzt Turn-Motion an: „Weniger Zeit in der Werkstatt, mehr Fokus auf Beratung und Patientenrehabilitation.“

(c) TurnMotion

Konkret werden sämtliche relevanten Daten via App erfasst: Gewicht, Körpermaße, Fußfehlstellung, Muskelstatus. Ein KI-Algorithmus kalkuliert dann die perfekte Form und Platzierung des Komposit-Materials für maximale Stabilität bei minimalem Gewicht. In kürzester Zeit kann die Orthese schließlich im 3D-Druck entstehen. „Orthopädietechniker können so statt einem Patienten im selben Zeitfenster bis zu 15 Patienten versorgen“, betont Popp.

Wir müssen diese Lücke schließen

Der Impact des Projekts ist für das Gründerteam spürbar: „Ohne neue Technologien würde ein Großteil der Menschen unterversorgt bleiben“, so Popp. „Wir streben einen Markt an, in dem nach Prognosen das Wachstum der kommenden 25 Jahre bei 100 Prozent liegt.“ Gleichzeitig veralteten die Strukturen in vielen Bereichen: lange Wartezeiten, hohe Kosten, ineffiziente Handarbeit. Turn-Motion hingegen will dem Trend entgegenwirken und die Orthesenversorgung zugänglicher machen.

Die UNO-Konferenz in Wien nutzte das Startup bereits, um sich mit Investor:innen und NGOs zu vernetzen. „Wir sind überzeugt, dass unsere Technologie auch in Regionen helfen kann, in denen die medizinische Versorgung eingeschränkt ist“, sagt Popp. Bis 2027 sollen die Algorithmen so weit ausgereift sein, dass Turn-Motion-Produkte nahtlos mit führenden Gelenksystemen kompatibel sind – und Orthesen in großem Stil „on demand“ gefertigt werden können.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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