20.03.2025
FINANZIERUNG

Turn-Motion: Wiener Startup für Orthesen erhält 1,2 Mio. Euro FFG-Förderung

Turn-Motion möchte mithilfe von künstlicher Intelligenz und 3D-Druck die Versorgung von Patient:innen, die auf Orthesen angewiesen sind, verbessern. Gründer Georg Popp hat uns erzählt, warum er sich diesem Thema angenommen hat und welche Entwicklungsschritte mit einer 1,2-Millionen-Euro-FFG-Förderung umgesetzt werden sollen.
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Georg Popp mit seinem Co-Founder Chien-hua Huang (v.r.n.l.) | Foto: Turn-Motion

Als Kind an Polio erkrankt, hörte Georg Popp immer wieder dieselbe Prognose: Er werde den Rollstuhl kaum verlassen können. Doch der heute 33-Jährige ließ sich nicht beirren. „Mir wurde gesagt, ich soll mich damit abfinden. Aber ich wollte mich frei bewegen können“, erinnert sich Popp. Tatsächlich gelang es ihm mit verschiedensten Orthesen, Operationen und Reha-Maßnahmen, seine Mobilität enorm zu verbessern. Was ihn jedoch stets begleitete: „Herkömmliche Systeme waren schwer, unhandlich und für mich nie zu 100 Prozent passend.“

Diese persönliche Erfahrung wurde zum Grundstein für Turn-Motion FlexCo, kurz Turn-Motion genannt. Das Startup mit Sitz im 9. Bezirk in Wien (offizielle Gründung 2024, operative Arbeit seit 2022) entwickelt maßgeschneiderte Orthesen, die dank KI-gestützter Algorithmen und hochmoderner Fertigungsmethoden leichter, dynamischer und biomechanisch optimiert sind. „Wir wollen eine Lösung bieten, die nicht nur unterstützt, sondern echte Bewegungsfreiheit ermöglicht – und das effizienter für alle Beteiligten“, sagt Popp gegenüber brutkasten.

Eine Plattform für mehr Bewegungsfreiheit

Orthesen sollen betroffene Körperpartien stabilisieren, Schmerzen reduzieren und das Gangbild verbessern. In der Praxis aber erfordert jede Patientin und jeder Patient eine hochindividuelle Anpassung, etwa wegen unterschiedlicher Muskelzustände, Beinlängen oder Fußfehlstellungen. „Das ist sehr zeitaufwendig und teuer“, so Popp. Turn-Motion möchte das ändern: „Wir entwickeln Orthesen mit einer revolutionären Faserstruktur, die sich nahtlos in bestehende Gelenksysteme führender Hersteller integrieren lassen.“

(c) TurnMotion

Möglich macht dies die firmeneigene Turn-Plattform mit dem sogenannten Turn-Algorithmus. „Unser USP liegt darin, dass wir dank künstlicher Intelligenz, adaptiven Design-Algorithmen und einer neuartigen 3D-Fertigungsmethode erheblich schneller und kostengünstiger produzieren können“, erklärt der Gründer. „Bis zu 15 Orthesen lassen sich in derselben Zeit anpassen und drucken, in der bisher eine einzige entsteht.“ Den Orthopädietechniker:innen soll so viel manueller Aufwand abgenommen werden – ohne auf Expertise verzichten zu müssen. 

Die Köpfe hinter Turn-Motion

Georg Popp hat Architektur an der Universität für angewandte Kunst Wien im Studio Greg Lynn studiert, wo technische Innovation laut dem Gründer stets eine „treibende Kraft“ war, um gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen. Seinen Bachelor absolvierte er an der TU Wien. In seiner Diplomarbeit beschäftigte er sich unter anderem mit Motion-Capture-Verfahren.

Und er kennt die Probleme am eigenen Körper: „Mein linkes Bein und mein rechter Fuß wurden durch eine Polio-Impfung gelähmt – ich weiß also, wie wichtig eine gut passende Orthese ist.“ Sein Co-Gründer Chien-hua Huang ist international preisgekrönter Experte für Structural Optimization und maschinelles Lernen. Er hat Algorithmen entwickelt, die komplexe Strukturen scannen und hinsichtlich Stabilität und Belastung optimieren.

Mit an Bord ist zudem Manuel Lachmayr, der frühere CTO von Revo Foods – einem österreichischen Startup, das im 3D-Druck von pflanzlichen Fischalternativen Pionierarbeit leistet. „Manuel hat die weltweit größte 3D-Lebensmittelproduktion aufgebaut“, sagt Popp. „Gemeinsam übertragen wir dieses Know-how nun auf den Orthesenbereich, um eine vollautomatisierte Fertigung zu ermöglichen.“

FFG-Förderung in Millionenhöhe

Darüber hinaus erhielt das Wiener Startup Ende 2024 eine Förderung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) über 1,2 Millionen Euro. „Das ist ein Riesenschub für uns“, sagt Popp. „Wir können damit unsere Produktionsmaschine und Algorithmus weiterentwickeln und die nächsten Schritte Richtung Marktreife angehen.“

Dass der Ansatz von Turn-Motion auf Resonanz stößt, zeigte sich bei StageTwo in Berlin, einer der größten Startup-Challenges Europas. Hier pitchte Popp vor mehreren hundert Zuschauer:innen und sicherte sich prompt den zweithöchsten Preis – den 750.000-Euro-Redstone-Investment-Award. „Das war ein besonderer Moment. Man wird aus hunderten Startups ausgewählt und darf seine Idee auf großer Bühne präsentieren“, erzählt der Gründer. Allerdings sei das Investment noch nicht fix, da eine eingehende Prüfung (Due Diligence) bevorstehe.

Orthopädietechnik neu gedacht

Typischerweise bestellen Patient:innen Orthesen über Orthopädietechniker:innen, die dafür Gipsabdrücke anfertigen oder aufwändige Messungen durchführen müssen. Dabei sind Fachkräfte rar. „Der Beruf des Orthopädietechnikers zählt zu den am stärksten gefährdeten Berufen. Gleichzeitig steigt der Bedarf an individuellen Orthesen aufgrund des demografischen Wandels massiv“, erklärt Popp. Hier setzt Turn-Motion an: „Weniger Zeit in der Werkstatt, mehr Fokus auf Beratung und Patientenrehabilitation.“

(c) TurnMotion

Konkret werden sämtliche relevanten Daten via App erfasst: Gewicht, Körpermaße, Fußfehlstellung, Muskelstatus. Ein KI-Algorithmus kalkuliert dann die perfekte Form und Platzierung des Komposit-Materials für maximale Stabilität bei minimalem Gewicht. In kürzester Zeit kann die Orthese schließlich im 3D-Druck entstehen. „Orthopädietechniker können so statt einem Patienten im selben Zeitfenster bis zu 15 Patienten versorgen“, betont Popp.

Wir müssen diese Lücke schließen

Der Impact des Projekts ist für das Gründerteam spürbar: „Ohne neue Technologien würde ein Großteil der Menschen unterversorgt bleiben“, so Popp. „Wir streben einen Markt an, in dem nach Prognosen das Wachstum der kommenden 25 Jahre bei 100 Prozent liegt.“ Gleichzeitig veralteten die Strukturen in vielen Bereichen: lange Wartezeiten, hohe Kosten, ineffiziente Handarbeit. Turn-Motion hingegen will dem Trend entgegenwirken und die Orthesenversorgung zugänglicher machen.

Die UNO-Konferenz in Wien nutzte das Startup bereits, um sich mit Investor:innen und NGOs zu vernetzen. „Wir sind überzeugt, dass unsere Technologie auch in Regionen helfen kann, in denen die medizinische Versorgung eingeschränkt ist“, sagt Popp. Bis 2027 sollen die Algorithmen so weit ausgereift sein, dass Turn-Motion-Produkte nahtlos mit führenden Gelenksystemen kompatibel sind – und Orthesen in großem Stil „on demand“ gefertigt werden können.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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