12.02.2026
MAXXI SHARP

Tuch von OÖ-Startup soll Lebensdauer von Einwegrasierern „verhundertfachen“

Milliarden von Einwegrasierern landen jährlich im Müll. Maxxi Sharp aus Arbing in Oberösterreich will das ändern. Hinter der patentierten Textil-Technologie steht ein ungewöhnlicher Gründer: Ein ehemaliger Metzgermeister, der sein Handwerks-Know-how in ein High-Tech-Produkt übersetzt hat.
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Max Pachinger will mit Maxxi Sharp die Lebensdauer von Einwegrasierern massiv verlängern | Porträt: (c) Maxxi Sharp / Hintergrund: (c) Pavel Avakumov via Unsplash
Max Pachinger will mit Maxxi Sharp die Lebensdauer von Einwegrasierern massiv verlängern | Porträt: (c) Maxxi Sharp / Hintergrund: (c) Pavel Avakumov via Unsplash

Es ist ein globaler Milliardenmarkt, der Jahr für Jahr große Müllberge produziert. Rund elf Milliarden Einwegrasierer werden laut dem globalen Produzenten BIC jährlich verkauft. Das verursacht Schätzungen zufolge an die 60.000 Tonnen Plastikmüll. Hier setzt das oberösterreichische Unternehmen Maxxi Sharp an. Das Versprechen aus Arbing klingt ambitioniert: Eine „textile Rasier-Revolution“, die die Lebensdauer von Klingen bis zu verhundertfachen und so Geldbörse der Kund:innen und die Umwelt schonen.

Wenn Fleischhauer-Wissen auf Textiltechnik trifft

Die Geschichte hinter dem Produkt ist durchaus ungewöhnlich. Erfinder und Kopf hinter Maxxi Sharp ist Max Pachinger, ein ehemaliger Metzgermeister aus Oberösterreich. Jahrzehntelang gehörte das Schärfen von Messern und Klingen zu seinem beruflichen Alltag.

Bereits in der Pension, begann er sich an der kurzen Lebensdauer von Einwegrasierern zu stören, wie er auf seiner Page schildert. Der „Wahnsinn aus Umwelt-Sicht“ habe ihn angetrieben, nach Lösungen zu suchen. Die ersten Versuche im Eigenbau scheiterten jedoch: Hausmittel wie Jeansstoff oder Leder sowie im Internet verfügbare Schärfer hätten nicht die gewünschten professionellen Ergebnisse geliefert.

Der Durchbruch sei erst durch die Partnerschaft mit einem Fachmann aus der Textilindustrie gelungen. Die Kombination aus Pachingers Klingen-Expertise und dem Material-Know-how des Partners führte schließlich zur Gründung der GmbH.

Mehr als nur ein Stoff

Das Ergebnis dieser Entwicklung ist ein Pad, das optisch unscheinbar wirkt, technologisch aber laut Startup hochkomplex ist. Maxxi Sharp ließ die Technologie weltweit patentieren, produziert wird in der EU. Dabei werden Mikrofasern in einer Vakuumstraße elektrostatisch auf ein Trägermedium aufgebracht und fixiert.

Das Unternehmen betont besonders die Widerstandsfähigkeit des Materials. Während hochwertige Textilien üblicherweise 18.000 bis 20.000 Scheuertouren aushalten, soll das „High Tech Textil“ von Maxxi Sharp auf 250.000 Touren kommen. Erreicht werde dies durch eine spezielle molekulare Beschichtung jeder einzelnen Faser, die zudem ökologisch unbedenklich sei.

Schärfer, sauberer, langlebiger

In der Anwendung soll das Pad den Rasierer nicht nur mechanisch aufbereiten, sondern auch hygienisch reinigen. Laut Maxxi Sharp wirkt das Textil antiviral und antibakteriell. Zieht man die Klinge vor und nach der Rasur fünf bis 15 Mal entgegen der Rasierrichtung über das Pad, werden laut Hersteller „mikroskopisch kleine Schäden“ an der Klinge entfernt und der Stahl poliert.

Das Startup verspricht, dass ein Einwegrasierer so „viele Wochen, sogar Monate“ funktionstüchtig bleibe. Man weist jedoch darauf hin, dass das System vor allem die Lebensdauer neuer Klingen verlängere. Bereits kaputte Rasierer könne auch das High-Tech-Textil nicht reparieren.

Nächsten Dienstag, 17.2., ist Max Pachinger mit Maxxi Sharp in der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen zu sehen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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