20.07.2017

Tubolito: Guter Verkaufsstart für innovativen Fahrradschlauch aus Wien

Technologisch ist der Fahrradschlauch des Wiener Startups Tubolito revolutionär. Mit dem INiTS Gründerservice wurde auch das Business-Modell marktreif gemacht.
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(c) Klaus Morgenstern: Die Gründer Ákos Kertész (l) und Christian Lembacher.

60 Prozent weniger Gewicht und doppelt so widerstandsfähig wie Standard-Produkte, und keine Naht – man muss kein Fahrradexperte sein um nachzuvollziehen, wie das Wiener Startup Tubolito mit seinem Fahrradschlauch punkten will. Denn mit der gängigen Technologie, der Herstellung aus Kautschuk, beeinflussen Gewicht und Robustheit einander negativ: Robuster bedeutet schwerer, leichter bedeutet fragiler. „Für unser thermoplastisches Material konnten wir ein nahtloses Produktionsverfahren entwickeln, das somit Stoßstellen vermeidet und das wir bereits zum Patent angemeldet haben“, erklärt Co-Founder Ákos Kertész.

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Technologietransfer aus der Lautsprecher-Entwicklung

(c) Tubolito: Größenvergleich mit einem Standard-Fahrradschlauch.

Gemeinsam mit Christian Lembacher entwickelte er seit zwei Jahren den neuen Fahrradschlauch – über 100 Prototypen gingen dem marktreifen Produkt voran. Bei Tubolito spricht man von einem erfolgreichen Technologietransfer. Denn zuvor waren beide Gründer in der Lautsprecher-Entwicklung tätig, wo Anforderungen an die Leichtigkeit und Robustheit dünnwandiger Materialen eine große Rolle spielen. Dieses Know-How habe man bei der Entwicklung des Produktionsprozesses und bei der Auswahl des Materials für den Schlauch umgesetzt. Mit der Innovation konnte Tubolito auch den Startup Pitch beim diesjährigen 4Gamechanger für sich entscheiden.

Bis Jahresende 40.000 Schläuche in sechs Ländern

(c) Tubolito: Widerstandstest

Anfang Juli folgte nun der Marktstart. An 50 Fachgeschäfte in Österreich wurde bereits ausgeliefert. Bis Jahresende werden rund 100 weitere Geschäfte in fünf Ländern folgen. 40.000 Schläuche sollen 2017 noch geliefert werden. Vergangenen Monat konnte ein Privatinvestor an Bord geholt werden. Nun wartet man bei Tubolito noch, trotz bereits erfolgten Marktstarts, auf die Erteilung des Patents. „Dann kann tubolito dank seines rasch erfolgten Markteintrittes die Phase des Patentschutzes voll am Markt auskosten“, heißt es vom Wiener Startup. Man entwickle zugleich noch weitere Produkte, wie spezielle Schläuche für Rennräder und E-Mountainbikes.

Optimierung des Businessplans im INiTS-Startup Camp

Daran, dass der Markteintritt so erfolgreich verlief, hat laut Tubolito auch das Wiener universitäre Gründerservice INiTS einen großen Anteil. „Das Startup Camp hat uns maßgeblich geholfen unsere Businesspläne auf eine rasche Marktpenetration hin zu optimieren. Gleichzeitig bekamen wir Zugang zu einem fantastischen Netzwerk von mehreren hundert potenziellen Investorinnen und Investoren“, sagt Co-Founder Lembacher. INiTS-Geschäftsführerin Irene Fialka sieht in Tubolito eine Bestätigung ihres Konzepts: „Unsere ‚Lean Startup-Methode‘ erlaubt es, Schwächen in Geschäftsideen sehr rasch zu identifizieren, zu beseitigen und die optimierten Geschäftsmodelle erneut kritisch zu evaluieren. Mit Tubolito ist das hervorragend gelungen: Nur 12 Monate nach der Gründung sind sie bereits in sechs Ländern am Markt.“

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Link: www.tubolito.com

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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