09.04.2026
INSOLVENZ

Tubics: Wiener YouTube-Spezialist meldet Konkurs an

Vor zwei Jahren hatte das Wiener Unternehmen Tubics den Übergang vom SaaS-Startup zur Agentur verkündet. Nun musste Konkurs angemeldet werden.
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Firmeninsolvenzen - Pixelrunner - Ein Bild zeigt das Wort
Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

Es war eines der bekannteren heimischen Startups: 2017 gegründet, konnte Tubics mit seiner YouTube-SEO-Lösung schnell große Unternehmen als Kunden gewinnen. Samsung, die Erste Group und L’Oréal waren bereits 2019 unter den Referenzen, das Startup expandierte in die USA und es gab mehrere Investment-Runden, zuletzt 2022, wie brutkasten berichtete.

Vom Startup zur Agentur

Schon Ende 2023 deutete ein Millionenauftrag der deutschen Krankenkasse AOK (brutkasten berichtete) darauf hin, dass sich Tubics über das reine SaaS-Geschäft hinausentwickelte. 2024 folgte dann offiziell der Pivot zu einem neuen Geschäftsmodell: Das Unternehmen erklärte, vom Startup zur YouTube-Agentur zu werden (brutkasten berichtete), dabei aber weiterhin die entwickelte Software-Lösung zu nutzen.

Begründet wurde das unter anderem mit neuen Anforderungen wegen der AI-Revolution. „Um auf YouTube als Unternehmen erfolgreich zu sein, benötigt man die Unterstützung von Video-Marketing-Experten, die wissen, wie man Kanäle- und Video-Algorithmus-gerecht skalieren kann. Software und AI sind nicht genug. Man braucht Hands-On Unterstützung“, erklärte der damalige CEO Matthias Funk, der im Dezember 2025 aus dem Unternehmen ausschied.

2024 in den schwarzen Zahlen, nun in Konkurs

Zeitgleich mit dem Umstieg zur Agentur kommunizierte Tubics auch, erstmals schwarze Zahlen erreicht zu haben. Das Wachstum sei im ersten Quartal 2024 auf plus 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal gestiegen, hieß es damals. Vor allem in Deutschland sei man erfolgreich.

Doch wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV heute verlautbaren, musste Tubics einen Konkursantrag einbringen. Eine Fortführung des Unternehmens dürfte somit nicht geplant sein. Details zum Konkurs, etwa die Höhe der Passiva oder die Anzahl betroffener Mitarbeiter:innen und Gläubiger:innen enthalten die Angaben der Verbände nicht.

Millionenumsatz 2025, aber hohe offene Darlehen „aus Startup-Zeiten“

Der ehemalige Geschäftsführer Matthias Funk äußert sich jedoch gegenüber brutkasten zur finanziellen Entwicklung bis zu seinem Ausscheiden im Dezember: „Der Pivot zur Agentur war operativ ein Erfolg, wir haben 2024 und 2025 über eine Million Euro Umsatz geschrieben. Das zeigt, dass das neue Modell am Markt funktioniert hat. Das grundlegende Problem lag jedoch in der Struktur: Ein gesundes, organisches Agenturgeschäft wirft schlicht nicht die Margen ab, die nötig sind, um die hohen, offenen Darlehen aus unserer aggressiven Wachstumsphase als Software-Startup zu bedienen. Wir haben gemeinsam mit allen Beteiligten intensiv nach Lösungen gesucht, aber dieser historische Schuldenberg war aus dem operativen Betrieb letztlich nicht mehr rückführbar.“

Eine brutkasten-Anfrage an das Startup via Telefon und Mail blieb bislang unbeantwortet. Sollte ein Statement eintreffen, wird es hier ergänzt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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