14.10.2021

Von Wien aus an der NASA-Raumstation oder an autonomen Autos arbeiten

TTTech liefert sichere vernetzte Rechnerplattformen für einige der spannendsten Zukunftsprojekte der Welt. Dahinter steht ein starkes internationales Team.
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TTTech Stimmen aus dem Team
(c) TTTech
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Der breiten Öffentlichkeit ist das Wiener Scaleup TTTech vor allem durch seine Arbeit im Bereich autonomes Fahren bekannt, die etwa vor einigen Jahren auch Samsung Electronics zu einem 75 Millionen Euro-Investment bewog. Tatsächlich ist „TTTech Auto“ einer von vier Unternehmensbereichen. Die weiteren drei, TTControl, TTTech Industrial und Aerospace & Space haben nicht weniger spannende Projekte zu bieten. Sei es die Realisierung des Internet of Things für die Industrie 4.0, die Arbeit an Software-Systemen für die nächste Evolutionsstufe von Traktoren und Baufahrzeugen oder die Mitarbeit an der neuen Raumstation der NASA.

Hinter all dem stehen rund 2300 Mitarbeiter:innen an 20 Standorten in 14 Ländern in drei Kontinenten, die zusammen im vergangenen Jahr mehr als 200 Millionen Euro Betriebsleistung erwirtschafteten. Dabei wuchs das Unternehmen zuletzt im Durchschnitt um mehr als 20 Prozent pro Jahr. Der Hauptsitz, an dem alle Unternehmensteile vertreten sind, ist dabei nach wie vor in Wien. Allein an diesem Standort sind momentan mehr als 50 Jobs in sehr unterschiedlichen Positionen ausgeschrieben, von Softwareentwicklung bis hin zur klassischen IT.

TTTech-Team hilft mit, die erste Frau auf den Mond zu bringen

Doch wie ist es, für TTTech zu arbeiten? „Es ist extrem vielseitig“, sagt Karishma. Als Technical Writer für die gesamte TTTech Group verfasst sie die technische Dokumentation zu den Produkten des Unternehmens. „Ich lerne über all unsere Produkte sehr viel und habe mit vielen Menschen und Projekten zu tun“, erzählt sie. Mit diesem Eindruck ist sie nicht alleine. „Man arbeitet hier in einem Umfeld mit sehr unterschiedlichen Teams und Expertisen“, erzählt Thomas, Team Leader Space Systems Development bei TTTech Aerospace. Übrigens arbeitet Thomas unter anderem an einer Netzwerkplattform für die neue NASA Lunar Gateway-Raumstation, die als Basis für die Landung der ersten Frau am Mond dienen wird. In seinem Team gebe man nicht auf, sondern finde gemeinsam Lösungen, um auftretende Herausforderungen zu bewältigen.

„Es ist ein Team mit sehr vielen unterschiedlichen Nationalitäten und Kulturen“, erzählt Rawia, Product Owner bei TTTech Auto. Sie arbeitet unter anderem mit dem chinesischen TTTech Joint Venture Technomous im Bereich autonomes Fahren zusammen. „Trotz der Unterschiede in der Weltanschauung oder beim Essen, verstehen wir einander immer“, betont sie. Diese Internationalität hebt auch Adnan, Embedded Systems Engineer bei TTTech Industrial hervor: „Wir haben hier Leute aus Ländern wie Spanien, Burkina Faso oder Frankreich und sie sind alle immer hilfreich und freundlich, wenn man etwas von ihnen braucht“. In diesem Team arbeitet Adnan unter anderem an der punktgenauen Synchronisation von Geräten im IoT-Umfeld.

„Mit unserer Arbeit verändern wir die Welt“

Dabei muss er selbst nicht immer punktgenau zu arbeiten beginnen. Am meisten möge er an seinem Job nämlich die Flexibilität und die Möglichkeit, sich seine Zeit selber einzuteilen, meint Adnan. Was diese Flexibilität – umfassender gedacht – für den Arbeitsalltag bedeutet, bringt Benjamin, Product Manager bei TTControl auf den Punkt: „Jeder Tag ist anders“. Benjamin arbeitet mit seinem Team an Software-Systemen für die nächste Generation von Landmaschinen und Feuerwehrautos. Und er ist überzeugt: „Mit unserer Arbeit verändern wir die Welt“.

Dazu passt auch der TTTech Slogan „The people who join us change our company, the products we build together change the world“. Unter dem Motto #mindgrowing bietet die TTTech Group als zukunftsorientierter Arbeitgeber ein spannendes Umfeld, sowohl aus technologischer Sicht, aber wie man sieht auch aus der Perspektive der Mitarbeiter:innen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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