07.01.2025
MOBILITY

TTTech Auto wird für 625 Millionen Dollar an niederländischen Chiphersteller verkauft

Der niederländische Computerchip-Hersteller NXP hat für 625 Millionen Dollar das österreichische Unternehmen TTTech Auto gekauft. Ein wesentlicher Teil der Erlöse aus dem Verkauf der Aktien soll laut TTTech in bestehende und neue Marktsegmente reinvestiert werden.
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v.l. Georg Kopetz, Co-Founder und CEO von TTTech, sowie Lars Reger, Chief Technology Officer bei NXP | (c) NXP Semiconductors und Robert Fritz

Im Jahr 2022 sorgte TTTech mit einem Investment von 250 Millionen Euro durch Audi und Aptiv für Aufsehen und erreichte damit Unicorn-Status (brutkasten berichtete). Nun macht das Wiener Technologieunternehmen erneut Schlagzeilen: Der niederländische Chiphersteller NXP hat eine verbindliche Vereinbarung zum Erwerb von 100 Prozent der Aktien von TTTech Auto abgeschlossen, einschließlich des 35,8-prozentigen Anteils von TTTech. „Die All-Cash Transaktion wird mit 625 Millionen US-Dollar bewertet“, wie es in einer Aussendung am Dienstag heißt.

TTTech Auto wurde 2018 ausgegründet

Nach einer Entwicklungsphase zusammen mit dem Gründungsgesellschafter Audi wurde TTTech Auto 2018 als Automobiltechnologieunternehmen ausgegründet. Infineon, Samsung und Aptiv kamen als Gesellschafter hinzu, während TTTech Kernaktionär des Unternehmens blieb. 

Die Akquisition durch NXP soll nun eine nahtlose Integration der weltweit anerkannten Sicherheitssoftware-Expertise von TTTech Auto (MotionWise) in die sogenannte „NXP CoreRide Plattform von NXP“ ermöglichen, wie es vom Wiener Unternehmen heißt. Zur Einordnung: NXP ist in über 30 Ländern vertreten und erzielte 2023 einen Umsatz von 13,28 Milliarden US-Dollar. NXP zählt somit zu den größten Chipherstellern für Autos.

“NXP und TTTech teilen die Vision, sichere und zuverlässige Systeme anzubieten. Dieser Schritt wird großartige neue Möglichkeiten eröffnen, den Übergang zu softwaredefinierten Fahrzeugen in der Automobilindustrie zu beschleunigen, und wir machen nun einen entscheidenden Schritt, der unsere Technologieführerschaft und unsere Ingenieursressourcen in Europa weiter stärken wird“ so Lars Reger, Chief Technology Officer bei NXP.

Kapital soll reinvestiert werden

Ein Teil der Einnahmen aus dem Verkauf der Aktien soll in bestehende und neue Märkte investiert werden. Ziel ist es, die sicheren Netzwerk- und Steuerungslösungen von TTTech schneller voranzubringen. Diese Lösungen sollen in immer mehr intelligenten und autonomen Maschinen eingesetzt werden. Solche Maschinen finden sich in den Bereichen Off-Highway, Luft- und Raumfahrt, Robotik und Energie.

„Diese Akquisition erlaubt es NXP und TTTech Auto sich bei der Gestaltung der Zukunft der software-definierten Fahrzeuge (SDVs) sich nunmehr gemeinsam auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren. Die Kernunternehmen der TTTech Gruppe werden ihr Portfolio an autonomen und intelligenten digitalen Lösungen für verschiedene Anwendungen wie robotische Maschinen, die Transformation des Energiesektors sowie in Luft- und Raumfahrtsystemen sehr aktiv weiterentwickeln“, so Georg Kopetz, Mitgründer und CEO von TTTech.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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