04.04.2023

Tset: Wiener Tech-Scaleup erhält 13-Millionen-Investment

Tset, ein Wiener Tech-Scaleup für Cost Engineering, hat in seiner jüngsten Finanzierungsrunde ein 13-Millionen-Investment erhalten.
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Sasan Hashemi ist COO und Co-Founder des Wiener Startups Tset, das Softwarelösungen für Produktkosten- und CO2-Analysen in der Industrie entwickelt. © Tset

Das Wiener Tech-Startup Tset hat in seiner jüngsten Finanzierungsrunde ein 13 Millionen Euro Investment erhalten. Damit plant das Scaleup die Weiterentwicklung seiner Technologie sowie den Aufbau neuer Vertriebskanäle. Zu den strategischen Investoren zählen unter anderem die Venture-Capital-Gesellschaft des deutschen Automobilzulieferers Brose, Brose Ventures, sowie das Industrieunternehmen ZF und der Impact-Investments-Experte Alois Flatz.

Tset ist Experte für branchenübergreifendes Cost Engineering

Das in Wien ansässige Scaleup Tset bietet Softwarelösungen für eine kosteneffiziente Produktentwicklung und Beschaffung. 2018 haben Andreas Tsetinis und Sasan Hashemi das Startup in der Bundeshauptstadt gegründet. Mittlerweile zählt Tset laut eigenen Angaben zu den Technologieführern im Bereich Produktkosten- und CO2-Analysen in der Industrie. Als Experte für digitales Product Cost und Carbon Managament ermöglicht Tset Kostenkalkulator:innen, Einkäufer:innen und Geschäftsführer:innen aus Industrie und Maschinenbau eine maximal kosten- und CO2-effiziente Beschaffung. Die Softwarelösungen des Scaleups sollen nur geringe Mengen an Informationen benötigen, um Prognosen und Analysen für Kund:innen erstellen zu können.

Darüber hinaus soll die Tset-Plattform cloudbasiert funktionieren und die bestehende Infrastruktur von Kund:innen nutzen können, wodurch das System bei keine Server-Wartungskosten verursacht und direkt angewandt werden kann. Das Angebot sei branchenübergreifend einsetzbar, darunter wie im Automotive-Bereich, in der Medizin- und Elektrotechnik sowie der Luft- und Raumfahrtindustrie.

Investorenrunde bringt 13 Millionen Euro

Das Geschäftskonzept von Tset hat nun mehrere nationale wie internationale Investor:innen überzeugt, darunter der strategische Investor Brose Ventures aus Berlin. Auch Einzelpersonen sind laut Tset am jüngsten 13-Millionen-Investment beteiligt, wie der Nachhaltigkeitsexperte Alois Flatz als Impact Investor. Flatz ist Mitbegründer des Dow Jones Sustainability Index, dem weltweit führenden Aktienindex für nachhaltige Investments. Der Index soll bei der Bewertung von Aktien neben ökonomischen auch ökologische und soziale Kriterien berücksichtigen.

“Tset bietet die Lösung an, auf die wir 30 Jahre gewartet haben. Bislang war es in
der Produktentwicklung kaum möglich, das Gewicht oder den Preis des
ökologischen Rucksacks zuverlässig einzuschätzen. Die Technologie von Tset
ändert das und könnte zum Standard-Tool für diese Aufgabe werden“, so Investment-Experte Flatz.

Brose Ventures wird strategischer Investor

Weiters beteiligt ist das Berliner Venture Capital Unternehmen Brose Ventures, das hauptsächlich in Early- und Later-Stage-Startups mit Fokus auf innovativen Mobilitätslösungen investiert. “Wir haben uns für eine Investition in Tset entschieden, weil das kompetente Team und das Produkt gleichermaßen überzeugen”, sagt Kai Engelhardt, Geschäftsführer von Brose Ventures. Die Software von Tset würde vor allem durch Benutzerfreundlichkeit sowie Zeiteffizienz bei der Produktkostenkalkulation überzeugen. “Sie unterstützt uns durch den Ausweis des CO2-Fußabdrucks auch beim Erreichen unserer Nachhaltigkeitsziele”, bestätigt Engelhardt.

Tset plant Technologie- und Vertriebsausbau

Mit der jüngsten Investitionsmasse soll das Wiener Scaleup seine Technologie erweitern und zusätzliche Vertriebswege aufbauen. Damit will das Unternehmen seinen Wachstumskurs fortsetzen, denn seit der Unternehmensgründung im Jahr 2018 habe sich die Belegschaft jedes Jahr verdoppelt. Aktuell beschäftigt Tset 70 Mitarbeiter:innen.

Sasan Hashemi, COO und Co-Founder des Tech-Scaleups, sieht die Expertise der Investor:innen als genauso wertvoll für weitere Expansionen wie die erzielte Investitionssumme: “Deswegen haben wir uns ganz bewusst für Partner wie Alois Flatz, Brose Ventures und ZF entschieden”, sagt Hashemi. Die Investorenrunde würden nicht nur langjährige branchenspezifische Erfahrung, sondern auch ein breites Netzwerk in der Industrie mitbringen, so der Tset-Co-Founder.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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