03.04.2025
PERSONALIE

Trusted Accounts: Eva Roth wird Late-Co-Founder bei Vorarlberger Startup

Eva Roth war zuletzt als Digital-Expertin beim Liechtensteiner Werkzeug-Riesen Hilti tätig. Nun wird sie Co-Founderin beim Verifikations-Startup Trusted Accounts.
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Eva Roth wird Late-Co-Founder von Ludwig Thoma bei Trusted Accounts | (c) Trusted Accounts
Late-Co-Founderin Eva Roth und Co-Founder Ludwig Thoma | © Trusted Accounts

Fake-Profile, Internet-Betrüger:innen, Trolle und Bots sorgen auf Online-Plattformen für eine Reihe von Problemen, die Verbreitung von Fake News und ein schlechtes Nutzer:innenerlebnis. Das Startup Trusted Accounts mit Sitz im Vorarlberger Götzis geht mit seinem Verifikations-System schon seit einigen Jahren gegen das Problem vor – brutkasten berichtete bereits 2022.

„Der Standard“ als Referenz-Kunde von Trusted Accounts

Durch die Technologie können Nutzer:innen ihre Echtheit anonym nachweisen. Das soll Desinformation, Hass und Missbrauch eindämmen und für Online-Anbieter eine effiziente Moderation ermöglichen. Dabei kann Trusted Accounts unter anderem die Tageszeitung „Der Standard“, die das wohl berühmt-berüchtigtste Online-Forum des Landes betreibt, als Referenz vorweisen.

Roth wird Late-Co-Founder: „Hat sich für mich nach dem genau richtigen Moment angefühlt“

Nun bekommt Trusted Accounts Zuwachs im Management-Team. Eva Roth wird Late-Co-Founder. Sie war zuletzt Jahre lang als Digitalexpertin beim Liechtensteiner Werkzeug-Riesen Hilti tätig und bringt insgesamt 14 Jahre Berufserfahrung im Feld Digitalisierung mit. „Der Gedanke, mein eigenes Unternehmen zu gründen, hat mich schon lange fasziniert – und als Ludwig [Anm. Thoma; Gründer] mir die Möglichkeit angeboten hat, bei Trusted Accounts als Co-Founderin einzusteigen, hat sich das für mich nach dem genau richtigen Moment angefühlt“, sagt Roth gegenüber brutkasten

Und Mitgründer Ludwig Thoma meint: „Ich habe lange nach der richtigen Co-Founderin gesucht – und mit Eva endlich die perfekte Partnerin gefunden. Ihr Fachwissen, ihre Leidenschaft und ihr unermüdlicher Einsatz werden Trusted Accounts auf das nächste Level bringen“.

Fokus auf Marketing und Sales

Roth legt ihren Fokus nun auf den Bereich Marketing und Sales. „Ich möchte Trusted Accounts als starke Marke etablieren, weltweit bekannt machen und dafür sorgen, dass möglichst viele Unternehmen auf uns aufmerksam werden und unsere Lösung auch einsetzen. Zudem möchte ich immer ein offenes Ohr haben, welche Herausforderungen unsere Kunden begegnen und diese dann in innovative Produktideen umwandeln“, so die neue Co-Chefin. Mit Ludwig Thoma, der auf Produktentwicklung fokussiert, würde sie sich perfekt ergänzen, meint Roth.

Sie sehe in ihrer Tätigkeit auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Als zweifache Mutter spiele für sie das Thema Familie eine entscheidende Rolle, sagt sie. „Gemeinsam mit meinem Co-Founder arbeite ich daran, vertrauensvolle Online-Communities zu gewährleisten, in denen sich Menschen sicher fühlen und echte Stimmen Gehör finden“, so Roth.

Förderungen von aws und Media Lab Bayern für Trusted Accounts

Trusted Accounts holte sich zuletzt Förderungen von aws (Pre-Seed Innovative Solutions) und Media Lab Bayern. „Diese Unterstützung zeigt das Potenzial des Unternehmens, maßgeblich zur Sicherheit im digitalen Raum beizutragen“, heißt es vom Startup.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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