27.11.2024
USA

Trumps Handelsbarrieren: „KMU und Startups besonders betroffen“

Donald Trump hat angekündigt, nach seinem Amtsantritt am 20. Jänner 2025 Elon Musk eine Schlüsselrolle in der US-Wirtschaftspolitik zukommen zu lassen und der Innovationsbranche viele Freiheiten zu gewähren. Welche Folgen die zweite Amtszeit des Republikaners haben könnte, beleuchten Michael Dobersberger, österreichischer Wirtschaftsdelegierter in San Francisco, und Isabella Tomás von Open Austria.
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Trump, Musk, US-Zölle, Zoll, Startups USA, Open Austria
(c) Official White House Photo by Tia Dufour - US-Präsident Donald Trump.

Donald Trumps Präsidentschaft und mögliche Folgen seiner Wirtschaftspolitik wurden seit dem Gewinn der US-Wahl stark diskutiert. In der heimischen Startup-Szene merkt man eine Dichotomie zur kommenden Amtszeit des künftigen Präsidenten. Manche fürchten ein „Absacken“ der europäischen Tech-Szene im Vergleich zu Übersee und erwarten das Fallen sämtlicher bürokratischer und regulatorischer Schranken in den Staaten. Sie wünschen sich hierzulande ähnliche Dynamiken. Andere weisen auf mögliche sozial- und klimapolitische Desaster hin, die die Trump-Politik mit sich bringen könnte und zeigen wenig Verständnis für die Instrumentalisierung der US-Wahl für persönliche Agenden.

Wie genau sich die Vorhaben des künftigen US-Präsidenten offenbaren werden, ist zum heutigen Zeitpunkt Gegenstand von Spekulation. Michael Dobersberger, der österreichische Wirtschaftsdelegierte des WKÖ-AußenwirtschaftsCenters in San Francisco, und Isabella Tomás von Open Austria, Austrian Consulate San Francisco, wagen dennoch einen kleinen Ausblick in die Zukunft und beschreiben, mit welchen Folgen die heimische Startup-Szene zu rechnen hat.

Mit Trump könnten Kosten für die Marktbearbeitung in den USA steigen

„Die Diskussion über mögliche Einfuhrzölle und andere protektionistische Maßnahmen für europäischen Unternehmen beschäftigt österreichische Startups“, sagt Dobesberger. „Ich war nach dem Brexit am WKÖ-AußenwirtschaftsCenter in London tätig und weiß daher aus erster Hand, was neue Hürden bei der Einfuhr von Waren und Dienstleistungserbringung bedeuten. Vor allem KMU und Startups wären besonders von möglichen tarifären und nichttarifären Handelsbarrieren betroffen. Die Kosten für die Marktbearbeitung in den USA könnten dadurch erheblich steigen.“

In den USA selbst, vor allem im Silicon Valley, herrschten im Vorfeld unterschiedliche Sichtweisen zu Donald Trump vor. Auf der einen Seite gab es die Initiative „VCs for Kamala“, ein Zusammenschluss von fast 900 „Venture Capitalists“, auf der anderen Seite haben sehr viele VCs Donald Trump unterstützt.

Hoffnung auf Deregulierung

„Viele VCs und Gründer hoffen auf Deregulierung. Vor allem der Tech-Bereich, hier etwa die Krypto- und KI-Szene, erwartet sich davon Vorteile“, sagt Dobesberger. „Die US-Börsen haben es in den Tagen nach der Wahl schon gezeigt und einige Analysten gehen davon aus, dass Deregulierungen einen Superzyklus im Technologiesektor auslösen könnten. Bisher gibt es Ankündigungen zur Senkung von Unternehmenssteuern oder für günstigere Energiepreise und weniger Bauvorschriften. Die Angaben für den Technologiebereich sind im Wahlprogramm des neu gewählten US-Präsidenten aber vage geblieben.“

Was die Frage nach US-VC-Kapital für heimische Startups betrifft und ob eine Verlegung des Hauptsitzes in die USA wichtiger wird, gilt weiterhin, dass die meisten VCs dort nach einem gewissen Muster agieren und gerade in den letzten Jahren die Kriterien für ein Investment noch strenger geworden sind, wie der Wirtschaftsdelegierte erklärt.

Delaware Flip

„Wichtig ist, ob es bereits eine Niederlassung und erste Kunden in den USA gibt. Ebenfalls relevant ist die Bereitschaft von Startups den Standort zu wechseln bzw. ‚Intellectual Property Rights‘ in die USA zu übertragen“, erklärt er. „Hier spricht man vom sogenannten ‚Delaware Flip‘.“

Exkurs: Der „Delaware Flip“ ist eine Strategie für nicht US-Unternehmen, um Venture-Capital-Investitionen aus den USA anzuziehen, sowie um Steuervorteile und eine bessere Regulierung zu erhalten. Im Herbst 2023 haben in Delaware laut dem „Delaware Division of Corporations: 2023 Annual Report“ mehr als zwei Millionen Unternehmen (bei einer Million Einwohner:innen) den Bundesstaat als ihren Firmensitz angeben (Postkastenfirmen eingerechnet). Mehr als 66 Prozent der Fortune-500-Unternehmen haben Delaware als ihren rechtlichen Sitz gewählt. Der US-Bundesstaat gilt allgemein als Steueroase.

Ohne US-Niederlassung kein Kapital

Um zu den US-VCs zurückzukehren, ist zu sagen, dass die Anzahl von amerikanischen Venture Capitalists, die in europäische Startups ohne Niederlassung in den USA investieren, verschwindend gering ist.

„Gleichzeitig verfügen aber auch viele amerikanische VCs über europäische Ableger, die auch in rein europäische Startups investieren. Dennoch sind die zu erreichenden Bewertungen in den USA viel höher und laut Forbes liegen die Investments zugunsten amerikanischer Startups bei 5:1 im Vergleich zu Europa. Gerade hier kann das WKÖ-AußenwirtschaftsCenter in San Francisco bzw. Open Austria eine zentrale Hilfestellung für österreichische Startups bieten: von der Beratung zum richtigen Setup für den Markteintritt zu der Vernetzung mit potenziellen Partnern bis hin zur Teilnahme an der GoUSA 2025 – unserer Startup Landing Zone, wo wir Startups auf einen möglichen US-Markteintritt vorbereiten“, so Dobesberger weiter.

Trump startet neues Gremium unter Elon Musks Führung

Was Elon Musks Rolle in der künftigen politischen Führung der USA betrifft, weiß man aktuell, dass „president-elect“ Donald Trump bereits angekündigt hat, den Space X-Founder zum Co-Vorsitzenden eines neuen Gremiums namens „Department of Government Efficiency“ zu gründen. Zweiter Co-Vorsitzender soll Vivek Ramaswamy sein, der ursprünglich einer der republikanischen Präsidentschaftskandidaten war.

„Dieses Gremium ist nicht offiziell Teil der Regierung, sondern soll diese von außen beraten und eine unternehmerische Sichtweise auf die Regierungsarbeit bringen“, sagt Tomás. „Da es sich um ein völlig neues, erst zu kreierendes Gremium handelt, kann der Einfluss, den es haben wird, noch nicht vollständig abgeschätzt werden. Die Amtseinführung der neuen Administration erfolgt am 20. Jänner. Alle Informationen und Ankündigungen, die wir in der jetzigen Übergangsphase hören, sind als solche zu betrachten. Erst nach der Amtseinführung kann die neue Administration Vorhaben realisieren. Danach haben wir das Gesamtbild.“

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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