25.10.2024
IMMOBILIENVERMITTLUNG

trovato: Wiener Startup ermöglicht maklerfreie Wohnungsbesichtigung per Türcode

Das Wiener Startup trovato möchte mit seiner Online-Plattform die Immobilien- und Garagenvermittlung durch Digitalisierung transformieren. Was macht die Plattform besonders und welche Ziele verfolgt trovato zukünftig? Brutkasten hat bei Gründerin Anita Körbler nachgefragt.
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Gründerin Anita Körbler und Gründer Andreas Dorner (c) trovato

Jede:r kennt es und hat es mal erlebt: Die Suche nach einer passenden Wohnung gestaltet sich oft als kompliziert, und bis der Vertrag schließlich unterschrieben ist, vergehen häufig Monate. Die Gründer:innen von trovato nahmen sich dieser Herausforderung an und brachten eine digitale Vermittlungsplattform auf den Markt. Trovato soll die Immobiliensuche bis hin zur Vertragsunterzeichnung durch Digitalisierung deutlich erleichtern. Neu hinzugekommen ist nun die Vermittlung von Garagen.

trovato optimiert Immobiliensuche für mehr Effizienz und Benutzerfreundlichkeit

Auf trovato.immo können Interessent:innen sowohl Miet- als auch Kaufimmobilien suchen. Nachdem sie ihre Wunschimmobilie gefunden haben, wählen sie direkt auf der Website einen passenden Besichtigungstermin aus. Diesen können sie ohne Makler:in mit einem persönlichen Türcode wahrnehmen. Auch Mietverträge lassen sich digital auf der Plattform unterzeichnen, was die Immobiliensuche effizienter und unkomplizierter machen soll. Das eigenfinanzierte Unternehmen trovato erhebt eine Provision von den Abgeber:innen für die Vermittlung der Immobilie.

Neu ist, dass auf trovato.immo nun auch Garagen zur Miete angeboten werden. Nutzer:innen können den gewünschten Stellplatz entsprechend Größe, Lage und Preis selbst auswählen, vor Ort besichtigen und anschließend digital anmieten. Gründer:in Anita Körbler und Andreas Dorner betonen, dass dieses Verfahren Zeit spare und den gesamten Ablauf für Garageninteressent:innen erheblich vereinfachen würde.

Plattform für Abgeber:innen und Wohnungssuchende

Die Plattform verspricht eine „neue smarte Art der digitalen Immobilienvermittlung“. Trovato reagiere „transparent, professionell und zeitsparend“ auf die sich verändernden Bedürfnisse des Immobilienmarktes und soll damit den Miet- und Kaufprozess vereinfachen. Immobilienabgeber:innen – darunter Eigentümer:innen, Bauträger:innen, Projektentwickler:innen, Makler:innen – sollen von den „neuesten, automatisierten Vermarktungsmöglichkeiten“ auf trovago profitieren. Aber auch Wohnungssuchende sollen durch „bequeme und schnelle Anmietung einer Immobilie“ eine erleichterte Suche erleben. Dieses Online-System richtet sich vor Allem an Personen, die es vorziehen, „in Ruhe und zeitunabhängig selbst Besichtigungen durchzuführen“ und eine „bequeme Online-Abwicklung“ präferieren.

Die Online-Vermietung von Garagen stellt zudem eine „moderne Lösung“ für die wachsende Nachfrage nach flexiblen Garagenplätzen, insbesondere in städtischen Gebieten, dar.

„Herzensangelegenheit“: Digitalisierung und Modernisierung der Immobilienbranche

Im Jänner 2021 gründeten Andreas Dorner (Geschäftsführer) und Anita Körbler die Plattform trovato. In Rückblick auf die Entstehung erzählen sie: „Während vieler Videocall-Abende haben wir die anfänglichen Gedanken mit Freunden und Branchenkollegen durchgespielt und die Idee schließlich umgesetzt“. Es war ihnen eine „Herzensangelegenheit“, zur Digitalisierung und Modernisierung der Immobilienbranche beizutragen.

Hinter trovato stecken 40 Jahre an Erfahrung am Immobilienmarkt sowie weitere 30 Jahre in der Digitalisierung. Kund:innen sollen somit von „langjähriger, tiefgehender Branchenerfahrung“ profitieren.

Zukunftsvision: Expansion und strategische Partnerschaften

Gründerin Anita Körbler sieht für die Zukunft der Plattform „klar eine Expansion in Richtung Produktdifferenzierung und neue interessante Märkte in weiteren Ländern“. Aktuell besitzt Partner Martin Müller von MIC Müller Immobilien Consulting GmbH zehn Prozent und Privatperson Bernd Altmüller neun Prozent der Unternehmensanteile. Trovato strebt an, weiterhin „starke, lösungsorientierte, langfristige Partner“ an ihrer Seite [zu gewinnen], um gemeinsam „moderne und effiziente Lösungen“ für ihre Kund:innen zu entwickeln.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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