25.10.2024
IMMOBILIENVERMITTLUNG

trovato: Wiener Startup ermöglicht maklerfreie Wohnungsbesichtigung per Türcode

Das Wiener Startup trovato möchte mit seiner Online-Plattform die Immobilien- und Garagenvermittlung durch Digitalisierung transformieren. Was macht die Plattform besonders und welche Ziele verfolgt trovato zukünftig? Brutkasten hat bei Gründerin Anita Körbler nachgefragt.
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Gründerin Anita Körbler und Gründer Andreas Dorner (c) trovato

Jede:r kennt es und hat es mal erlebt: Die Suche nach einer passenden Wohnung gestaltet sich oft als kompliziert, und bis der Vertrag schließlich unterschrieben ist, vergehen häufig Monate. Die Gründer:innen von trovato nahmen sich dieser Herausforderung an und brachten eine digitale Vermittlungsplattform auf den Markt. Trovato soll die Immobiliensuche bis hin zur Vertragsunterzeichnung durch Digitalisierung deutlich erleichtern. Neu hinzugekommen ist nun die Vermittlung von Garagen.

trovato optimiert Immobiliensuche für mehr Effizienz und Benutzerfreundlichkeit

Auf trovato.immo können Interessent:innen sowohl Miet- als auch Kaufimmobilien suchen. Nachdem sie ihre Wunschimmobilie gefunden haben, wählen sie direkt auf der Website einen passenden Besichtigungstermin aus. Diesen können sie ohne Makler:in mit einem persönlichen Türcode wahrnehmen. Auch Mietverträge lassen sich digital auf der Plattform unterzeichnen, was die Immobiliensuche effizienter und unkomplizierter machen soll. Das eigenfinanzierte Unternehmen trovato erhebt eine Provision von den Abgeber:innen für die Vermittlung der Immobilie.

Neu ist, dass auf trovato.immo nun auch Garagen zur Miete angeboten werden. Nutzer:innen können den gewünschten Stellplatz entsprechend Größe, Lage und Preis selbst auswählen, vor Ort besichtigen und anschließend digital anmieten. Gründer:in Anita Körbler und Andreas Dorner betonen, dass dieses Verfahren Zeit spare und den gesamten Ablauf für Garageninteressent:innen erheblich vereinfachen würde.

Plattform für Abgeber:innen und Wohnungssuchende

Die Plattform verspricht eine „neue smarte Art der digitalen Immobilienvermittlung“. Trovato reagiere „transparent, professionell und zeitsparend“ auf die sich verändernden Bedürfnisse des Immobilienmarktes und soll damit den Miet- und Kaufprozess vereinfachen. Immobilienabgeber:innen – darunter Eigentümer:innen, Bauträger:innen, Projektentwickler:innen, Makler:innen – sollen von den „neuesten, automatisierten Vermarktungsmöglichkeiten“ auf trovago profitieren. Aber auch Wohnungssuchende sollen durch „bequeme und schnelle Anmietung einer Immobilie“ eine erleichterte Suche erleben. Dieses Online-System richtet sich vor Allem an Personen, die es vorziehen, „in Ruhe und zeitunabhängig selbst Besichtigungen durchzuführen“ und eine „bequeme Online-Abwicklung“ präferieren.

Die Online-Vermietung von Garagen stellt zudem eine „moderne Lösung“ für die wachsende Nachfrage nach flexiblen Garagenplätzen, insbesondere in städtischen Gebieten, dar.

„Herzensangelegenheit“: Digitalisierung und Modernisierung der Immobilienbranche

Im Jänner 2021 gründeten Andreas Dorner (Geschäftsführer) und Anita Körbler die Plattform trovato. In Rückblick auf die Entstehung erzählen sie: „Während vieler Videocall-Abende haben wir die anfänglichen Gedanken mit Freunden und Branchenkollegen durchgespielt und die Idee schließlich umgesetzt“. Es war ihnen eine „Herzensangelegenheit“, zur Digitalisierung und Modernisierung der Immobilienbranche beizutragen.

Hinter trovato stecken 40 Jahre an Erfahrung am Immobilienmarkt sowie weitere 30 Jahre in der Digitalisierung. Kund:innen sollen somit von „langjähriger, tiefgehender Branchenerfahrung“ profitieren.

Zukunftsvision: Expansion und strategische Partnerschaften

Gründerin Anita Körbler sieht für die Zukunft der Plattform „klar eine Expansion in Richtung Produktdifferenzierung und neue interessante Märkte in weiteren Ländern“. Aktuell besitzt Partner Martin Müller von MIC Müller Immobilien Consulting GmbH zehn Prozent und Privatperson Bernd Altmüller neun Prozent der Unternehmensanteile. Trovato strebt an, weiterhin „starke, lösungsorientierte, langfristige Partner“ an ihrer Seite [zu gewinnen], um gemeinsam „moderne und effiziente Lösungen“ für ihre Kund:innen zu entwickeln.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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