12.04.2019

triply: Linzer Startup mit Shuttle-Service-Algorithmus für Event-Veranstalter

Top 10 greenstarter 2019. Die Software des Linzer Startups triply errechnet für Event-Veranstalter aus zahlreichen Parametern das optimale Shuttle-Service.
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triply: Zwei der drei triply-Co-Founder, Sebastian Tanzer und Christopher Stelzmüller, bei der Arbeit
(c) triply: Zwei der drei triply-Co-Founder, Sebastian Tanzer und Christopher Stelzmüller, bei der Arbeit

Unfälle betrunkener Jugendlicher nach dem Fortgehen sind in Österreich – vor allem am Land – leider noch immer keine Seltenheit. Eines der Ausgangsprobleme ist dabei offensichtlich: Häufig fehlen in der Nacht öffentliche Verkehrsmittel, mit denen man sicher heim käme. “Wir stammen alle aus ländlichen Regionen und kennen das Problem mit dem Heimkommen von Events aus eigener Erfahrung. Daran wollen wir etwas ändern”, sagt Sebastian Tanzer. Gemeinsam mit Christopher Stelzmüller und Dominik Gugler gründete er daher 2017 das Startup triply.

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Ein Algorithmus für den optimalen Shuttle-Service

triply hat einen Algorithmus entwickelt, mit dem man Shuttle-Services effizient planen kann. Die App analysiert die Location, das Einzugsgebiet und die Art der Veranstaltung, berücksichtigt bisherige Erfahrungen wie die Zahl der Besucher in den Vorjahren, das Angebot an öffentlichem Verkehr, aber auch Wetter- und allgemeine Mobilitätsdaten. Durch die Verknüpfung der App mit dem Ticketverkauf lässt triply auch die Verkaufszahlen mit einfließen. Heraus kommen passende Linienführungen, optimal ausgewählte Haltestellen und ein effizienter Einsatz der Shuttle-Busse.

“Mitunter verdienen die Veranstalter sogar noch etwas dazu”

Veranstalter könnten mit triply auch ihr Einzugsgebiet erweitern, heißt es vom Startup. Sie würden sich zudem Zeit für die eigene Shuttlebus-Planung und Parkplätze sparen, sowie das Risiko minimieren, dass der Bus leer fährt. “Mitunter verdienen die Veranstalter durch den Bedarfsverkehr sogar noch etwas dazu”, sagt Co-Founder Tanzer. “In jedem Fall aber leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und können bei den Gästen mit gutem Service punkten”.

App soll noch 2019 fertig werden

Die ersten Schritte hat das Linzer Startup bereits hinter sich. “Wir haben als Pilotprojekt 14 Events mit fünf Testgruppen betreut”, erzählt Tanzer. “Jetzt suchen wir, um unseren Algorithmus weiter verfeinern zu können, Testkunden mit mehreren Veranstaltungen pro Jahr, zum Beispiel Event-Locations oder Sportstadien”. Seit kurzem arbeite man auch mit dem Fachbereich für Geoinformatik Z_GIS der Universität Salzburg zusammen. Im vierten Quartal 2019 soll die App fertiggestellt sein. Veranstalter können ihre Daten dann auf der triply-Webplattform selbst eingeben und sich die passende Verkehrsplanung auswerfen lassen.

triply als Top 10 greenstarter 2019

Mit seinem Konzept schaffte es das Startup auch ins Finale des aktuellen Durchgangs des Wettbewerbs greenstart. Tanzer hofft, über das Programm einige Klima- und Energie-Modellregionen für die triply-Serviceleistungen gewinnen zu können – nicht nur als Veranstalterinnen von Events. “Wir möchten künftig unsere Software auch im öffentlichen Verkehr einsetzen”, sagt der Gründer.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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