11.04.2019

triply möchte den „Shuttelbusverkehr“ bei Events effizienter gestalten

Top 10 greenstarter 2019 : Die Software des Linzer Startups triply errechnet für Event-Veranstalter aus zahlreichen Parametern das optimale Shuttle-Service.
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Triply
(c) Triply

Unfälle betrunkener Jugendlicher nach dem Fortgehen sind in Österreich – vor allem am Land – leider noch immer keine Seltenheit. Eines der Ausgangsprobleme ist dabei offensichtlich: Häufig fehlen in der Nacht öffentliche Verkehrsmittel, mit denen man sicher heim käme. “Wir stammen alle aus ländlichen Regionen und kennen das Problem mit dem Heimkommen von Events aus eigener Erfahrung. Daran wollen wir etwas ändern”, sagt Sebastian Tanzer. Gemeinsam mit Christopher Stelzmüller und Dominik Gugler gründete er daher 2017 das Startup triply.

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Ein Algorithmus für den optimalen Shuttle-Service

triply hat einen Algorithmus entwickelt, mit dem man Shuttle-Services effizient planen kann. Die App analysiert die Location, das Einzugsgebiet und die Art der Veranstaltung, berücksichtigt bisherige Erfahrungen wie die Zahl der Besucher in den Vorjahren, das Angebot an öffentlichem Verkehr, aber auch Wetter- und allgemeine Mobilitätsdaten. Durch die Verknüpfung der App mit dem Ticketverkauf lässt triply auch die Verkaufszahlen mit einfließen. Heraus kommen passende Linienführungen, optimal ausgewählte Haltestellen und ein effizienter Einsatz der Shuttle-Busse.

“Mitunter verdienen die Veranstalter sogar noch etwas dazu”

Veranstalter könnten mit triply auch ihr Einzugsgebiet erweitern, heißt es vom Startup. Sie würden sich zudem Zeit für die eigene Shuttlebus-Planung und Parkplätze sparen, sowie das Risiko minimieren, dass der Bus leer fährt. “Mitunter verdienen die Veranstalter durch den Bedarfsverkehr sogar noch etwas dazu”, sagt Co-Founder Tanzer. “In jedem Fall aber leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und können bei den Gästen mit gutem Service punkten”.

App soll noch 2019 fertig werden

Die ersten Schritte hat das Linzer Startup bereits hinter sich. “Wir haben als Pilotprojekt 14 Events mit fünf Testgruppen betreut”, erzählt Tanzer. “Jetzt suchen wir, um unseren Algorithmus weiter verfeinern zu können, Testkunden mit mehreren Veranstaltungen pro Jahr, zum Beispiel Event-Locations oder Sportstadien”. Seit kurzem arbeite man auch mit dem Fachbereich für Geoinformatik Z_GIS der Universität Salzburg zusammen. Im vierten Quartal 2019 soll die App fertiggestellt sein. Veranstalter können ihre Daten dann auf der triply-Webplattform selbst eingeben und sich die passende Verkehrsplanung auswerfen lassen.

triply als Top 10 greenstarter 2019

Mit seinem Konzept schaffte es das Startup auch ins Finale des aktuellen Durchgangs des Wettbewerbs greenstart. Tanzer hofft, über das Programm einige Klima- und Energie-Modellregionen für die triply-Serviceleistungen gewinnen zu können – nicht nur als Veranstalterinnen von Events. “Wir möchten künftig unsere Software auch im öffentlichen Verkehr einsetzen”, sagt der Gründer.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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