31.07.2020

triply: 900.000 Euro Investment für Mobility-Startup aus Linz

Das Mobility-Startup triply aus Linz holt sich 900.000 Euro Investment von Business Angels und der FFG.
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Die triply-Founder Sebastian Tanzer und Christopher Steinmüller (c) triply
Die triply-Founder Sebastian Tanzer und Christopher Stelzmüller (c) triply

Das Linzer Mobility-Startup triply hat sich in einer Seed-Runde fast 900.000 Euro Finanzierung von Business Angels und der FFG geholt. Neben den bestehenden Investoren Pioneers Ventures II (Investment-Arm von startup300) und Thomas Blaschke unterstützen mit Michael Altrichter, Georg und Nicolas Kirchmayr, Tom Peruzzi und Gernot Singer fünf weitere Business Angels das triply-Team rund um die Gründer Sebastian Tanzer und Christopher Stelzmüller. Neben einem Equity-Investment von 275.000 Euro bekam triply den Zuschlag für eine FFG-Forschungsförderung, mit der ein On-Demand-Planungstool für öffentliche Mobilitätsangebote entwickelt wird. Partner bei diesem Projekt sind die Hutchison Drei Austria, ÖBB, Cloudflight, Z_GIS und iSpace.

Der Community des brutkasten ist triply unter anderem bekannt, weil das Startup zu den Top-Greenstart-Teilnehmern 2019 gehörte. Hier ging es darum, den Shuttle-Service von Eventveranstaltern effizienter zu gestalten.

Die Technologie von triply

triply entwickelt Softwarelösungen, die dabei helfen, aktuelle Mobilitätssituationen zu analysieren und, darauf aufbauend, sinnvolle, sichere und nachhaltige Mobilitätslösungen zu entwickeln, heißt es in der Eigendefinition. Die triply-Technologie soll Entscheidungsträgern die Möglichkeit geben, „bessere Mobilitätslösungen flächendeckend umzusetzen“.

triply bekommt Daten unter anderem aus Bewegungsanalysen des Telekom-Betreibers Drei Österreich, der diese aus anonymisierten und hochaggregierten Bewegungsdaten seiner Mobilfunk-Kunden erstellt. Außerdem entwickelt triply, aufbauend auf seiner Kern-Technologie, Software-Produkte für konkrete Anwendungen. Bisher sind das ein Analysetool für integrierte Mobilitätslösungen sowie ein Planungstool für Veranstaltungsmobilität. Im Jahr 2019 machte triply erste Umsätze mit diesen Produkten.

Stimmen zum triply-Investment

„Diese Finanzierungsrunde ist für uns das perfekte Setting, um triply in den nächsten zwei Jahren zu einem Unternehmen aufzubauen, das mit Softwarelösungen eine schnellere, flexiblere und nachhaltigere Mobilitätsplanung ermöglichen kann, als das derzeit der Fall ist. Wir können unser Team weiter aufbauen, unseren Umsatz entwickeln und vor allem unser technisches System auf das nächste Level bringen“, sagt Sebastian Tanzer, Co-Founder von triply.

“triply ist ein gutes Beispiel für das startup300-Konzept, früh junge Talente zu finden und sie dabei zu unterstützen, erfolgreiche Startups zu bauen. Sebastian und Christopher haben wir vor wenigen Jahren als HTL-Schüler kennengelernt. Seitdem haben sie in der factory300 am Produkt und ihrer Firma gearbeitet. Diese Finanzierungsrunde mit Business Angels, die jeder für sich wertvolles Knowhow einbringen werden, ist ein wichtiger nächster Schritt für triply auf dem Weg, ein Anbieter zukunftsfähiger Mobilitätslösungen zu werden”, sagt Bernhard Lehner, Co-Founder von startup300

„Die Gründer haben uns mit ihrem Auftreten, ihrer Fachexpertise und mit ihrer Leidenschaft überzeugt. Wir freuen uns auf eine enge Zusammenarbeit mit dem jungen Team und sehen großes Potenzial, mit triply neue Standards in der Mobilitätsplanung zu setzen”, sagt Georg Kirchmayr, Business Angel und ehemaliger CEO der TGW Logistics Group.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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triply: 900.000 Euro Investment für Mobility-Startup aus Linz

  • Das Linzer Mobility-Startup triply hat sich in einer Seed-Runde fast 900.000 Euro Finanzierung von Business Angels und der FFG geholt.
  • Neben den bestehenden Investoren Pioneers Ventures II und Thomas Blaschke unterstützen mit Michael Altrichter, Georg und Nicolas Kirchmayr, Tom Peruzzi und Gernot Singer fünf weitere Business Angels das triply-Team rund um die Gründer Sebastian Tanzer und Christopher Stelzmüller.
  • Neben einem Equity-Investment von 275.000 Euro bekam triply den Zuschlag für eine FFG-Forschungsförderung, mit der ein On-Demand-Planungstool für öffentliche Mobilitätsangebote entwickelt wird.
  • triply entwickelt Softwarelösungen, die dabei helfen, aktuelle Mobilitätssituationen zu analysieren und, darauf aufbauend, sinnvolle, sichere und nachhaltige Mobilitätslösungen zu entwickeln, heißt es in der Eigendefinition.
  • triply bekommt Daten unter anderem aus Bewegungsanalysen des Telekom-Betreibers Drei Österreich, der diese aus anonymisierten und hochaggregierten Bewegungsdaten seiner Mobilfunk-Kunden erstellt.
  • Außerdem entwickelt triply, aufbauend auf seiner Kern-Technologie, Software-Produkte für konkrete Anwendungen.

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