19.10.2021

TriLite: AR-Brillen-Startup aus Wien holt Millioneninvestment

TriLite will vom Durchbruch von AR und VR im Consumer-Bereich profitieren, der derzeit stark von den Tech-Riesen in den USA getrieben wird.
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TriLite ermöglicht unauffällige AR/VR-Brillen © TriLite
TriLite ermöglicht unauffällige AR/VR-Brillen © TriLite

Die Coronazeit hat mit ihren Lockdowns und Abstandsregeln vielen digitalen Technologien einen Boom beschert – auch Augmented-Reality- und Virtual-Reality-Brillen, die es ermöglichen, Dinge und Orte direkt erlebbar vor’s Auge zu holen, die sonst gar nicht oder schwer erreichbar sind. Das reicht von Reparatur- oder Montage-Anleitungen, wenn man direkt vor dem Objekt steht bis hin zu Reisen in ferne Länder für Menschen, für die das nicht (mehr) infrage kommt. Möglich wird das über komplizierte Projektionen auf Displays, die in Brillen integriert sind. Genau solche Displays entwickelt das Wiener Startup TriLite, das sich nun in einer neuen Finanzierungsrunde 8 Millionen Euro gesichert hat.

Zu den Kapitalgebern gehören APEX Ventures, B&C Innovation Investments, Hermann Hauser Investment, TEC Ventures und QC·Ventures. Die aktuelle Investitionsrunde folgt auf eine ebenfalls siebenstellige Seed-Finanzierung im Dezember 2019. Mit dem frischen Kapital will TriLite die eigene Technologie weiterentwickeln und fit für den Consumer-Bereich machen, in den derzeit die Tech-Giganten wie Facebook oder Google mit eigenen Brillen vordringen.

TriLite will mit dem Massenmarkt wachsen

Mit dem Projektionsdisplay von TriLite sollen sich besonders kompakte und leichte AR- und VR-Brillen umsetzen lassen, also genau jede Brillen, die für den Massenmarkt im Consumer-Bereich gebraucht werden. Das Startup verweist auf Prognosen, die von einem jährlichen Wachstum des Marktes für „Head Mounted Displays“ um 60 Prozent von 2020 bis 2027 ausgehen. Das Startup betreibt einen Standort im Silicon Valley.

„Wir werden das Kapital der aktuellen Finanzierungsrunde nutzen, um weiter in neuartige Technologien zu investieren und unseren Wettbewerbsvorteil auszubauen. Zudem werden wir unser Patentportfolio stärken und unsere Plattform für Produktionsdienstleistungen erweitern“, sagt TriLite-CEO Peter Weigand.

Peter Weigand ist CEO von TriLite © TriLite
Peter Weigand ist CEO von TriLite © TriLite

Kalibrier-Software minimiert Komplexität

Einen Kubikzentimeter Volumen hat das Trixel 3 getaufte Projektionsdisplay – laut TriLite das kleinste und leichteste seiner Art. Das Modul verfügt über eine
mikrooptische RGB-Laserlichtquelle und einen MEMS-Scannerspiegel und soll so bei minimalem Stromverbrauch bessere Bilder erzeugen. Das Startup bietet das Display in Kombination mit einer eigenen Software an, die mit proprietären Kalibrier-Algorithmen die Größe und Komplexität der optischen Systeme minimieren können.

Deep-Tech-Pionier Herman Hauser gehört zu den Bestandsinvestoren und ist überzeugt, dass TriLite bei dem Durchbruch von AR und VR am Massenmarkt eine wichtige Rolle spielen kann: „Die winzigen Projektoren von TriLite werden die AR-Branche revolutionieren, denn sie ermöglichen die Produktion von AR- und MR-Brillen, die ebenso leicht und handlich sind wie heutige herkömmliche Brillen. Das wird die Verbreitung von AR und MR im Consumer-Bereich definitiv vorantreiben“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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