05.10.2022

Triggid: Deutsches Startup entwickelt Triggerknopf gegen Verspannungen

Ein deutsches Gründerteam aus Physiotherapeuten und Industriedesignern entwickelte mit Triggid einen Triggerknopf, der durch punktuelle Kompression Verspannungen und Schmerzen im Alltag lindern soll.
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Triggid
Das Gründerteam aus Hanau hat einen Triggerknopf gegen Verspannungen um Schmerzen im Alltag entwickelt. (c) Triggid Facebook

Die Physiotherapeuten Jan Winter und Bastian Hehner aus Hanau in Hessen haben gemeinsam mit dem Industriedesigner Lars Mayer Triggid entwickelt. Dabei handelt es sich um einen Triggerknopf zur manuellen Behandlung von Verspannungen. Die Behandlungsart sei myofaszial, betreffe also Faszien und Muskeln, und könne Verspannungsschmerzen durch die gezielte Behandlung aktiver Triggerpunkte lindern. Triggid soll seinen Anwender:innen einen langfristigen Triggereffekt ohne Einschränkungen im Alltag bieten.

Vom Skateunfall zur Business-Idee

Der Physiotherapeut und Co-Founder Lars Winter habe nach einem Skateunfall und anschließender Schulterecksprengung bemerkt, dass ihm eine bestimmte Stelle besonders schmerzte. Punktuelle Druckeinwirkung habe, Winter zufolge, eine deutliche Schmerzlinderung bewirkt. So kam der Physiotherapeut auf die Idee, einen Triggerknopf zu entwickeln, der permanenten Druck auf sogenannte Triggerpunkte ausübe und dadurch Schmerzen und Verspannungen im Alltag behandeln könne.

Triggerpunktbehandlung auf Knopfdruck

Für Jan Winter sei die manuelle Behandlung von Verspannungen durch myofasziale Techniken eine effektive Behandlungsmethode: Therapeut:innen könnten dabei durch gezielte Handgriffe die Muskulatur ihrer Patient:innen in Bearbeitung setzen und die Aktivität der jeweiligen Triggerpunkte lindern. Derartige manuelle Behandlungspraktiken werden meist jedoch stationär in Praxisräumen durchgeführt und seien deshalb zeitlich begrenzt. Mit Triggid könne gezielte Triggerpunktbehandlung auf Knopfdruck auch ohne zeitliche oder örtliche Begrenzung stattfinden, so der Co-Founder.

Verspannungen im Alltag unbemerkt behandeln

“Der Triggerknopf übt einen permanenten mechanischen Reiz auf einen Triggerpunkt aus“, so das Gründerteam. Er besteht aus zwei Teilen, die Patient:innen selbst mithilfe von kinesiologischem Tape auf einen Triggerpunkt anlegen können. Der Knopfdruck sei individuell anpassbar und würde mit jeder Bewegung der Patient:innen zur Schmerzlinderung beitragen. Insgesamt könne der Knopf 24 Stunden auf einem Punkt verweilen, so Physiotherapeut und Co-Founder Lars Mayer.

Regional, desinfizier- und wiederverwendbar

Das Produkt sei gänzlich desinfizier- und wiederverwendbar, so die Entwickler. Auch die Produktion in Deutschland würde Regionalität und Nachhaltigkeit gewährleisten. Zur Marktdurchdringung möchte das Gründerteam ein Investment von 120.000 Euro für zehn Prozent der Firmenanteile erreichen. Ihre Business-Idee werden die drei Entwickler in der kommenden Folge der Höhle der Löwen vor potentiellen Investor:innen präsentieren.

Mehr zu Triggid gibt es kommenden Montag, den 09. Oktober, in der Höhle der Löwen um 20.15 Uhr auf VOX. Weiters dabei sind enteron, BrunchBag, Taste Like und Ople Props.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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