27.11.2024
FIRMENWERT

Tricentis: In Wien gegründetes Scaleup mit 1,33 Mrd. Dollar Investment bei 4,5 Mrd. Bewertung

Die neue Investition stelle einen bedeutenden Meilenstein im schnellen Wachstum des von Insight Partners unterstützten Software-Anbieters dar.
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Tricentis
Tricentis (c) Timon - stock.adobe.com

Vor sieben Jahren erhielt die Wiener Software Firma Tricentis 165 Millionen US-Dollar Investment. Damals wurde die Mehrheit vom Private-Equity- und Venture-Capital-Unternehmen Insight Venture Partners übernommen. Mittlerweile befindet sich der Hauptsitz des 2007 in Wien gegründeten Software-Test-Automation-Experten in Austin im US-Bundesstaat Texas. Eine heimische Tochter gibt es immer noch – mit Sitz im 22. Wiener Gemeindebezirk.

Tricentis: GTCR investiert

Im Juli des heurigen Jahres erwarb man ein texanisches Unternehmen und vermeldet nun, dass die renommierte Private-Equity-Gesellschaft GTCR eine endgültige Vereinbarung über eine Investition in Höhe von 1,33 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen unterzeichnet hat.

Durch diese Transaktion wird Tricentis nun mit einem Unternehmenswert von 4,5 Milliarden US-Dollar bewertet. Das Ziel der Investition sei es, das weitere Wachstum und die Innovationskraft nachhaltig zu fördern, heißt es vom Unternehmen. Die Übereinkunft wurde von dem globalen Software-Investor Insight Partners und Tricentis nach einer umfassenden Prüfung strategischer Alternativen beschlossen.

„Diese Investition ist eine Anerkennung für dieses unglaubliche Unternehmen, das starke Produktportfolio und die großen Marktchancen, die wir hier bei Tricentis geschaffen haben“, erklärt Kevin Thompson, CEO von Tricentis. „Wir blicken auf eine lange und erfolgreiche Partnerschaft mit Insight Partners zurück, und ich freue mich, mit ihnen zusammen GTCR willkommen zu heißen. Gemeinsam werden wir unser Engagement weiter verstärken, Unternehmen mit großen und komplexen IT-Umgebungen dabei zu unterstützen, mit dem schnellen Wandel ihrer Softwareanwendungslandschaften Schritt zu halten.“

2007 in Wien gegründet

Tricentis wurde 2007 in Wien von Wolfgang Platz und Franz Fuchsberger gegründet und wurde nach der Übernahme eine Dekade danach mitunter als erstes österreichisches Unicorn bezeichnet- darüber lässt sich abhängig von der herangezogenen Definition streiten. Heute verfügt es als US-amerikanisches Unternehmen über insgesamt 26 Niederlassungen weltweit. Tricentis prognostiziert für das Jahr 2024 einen jährlich wiederkehrenden Umsatz (ARR) von über 425 Millionen US-Dollar und ein Wachstum von zirka 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

„Tricentis hat sich durch seine außergewöhnliche Produktpalette und den einzigartigen Mehrwert, den es Kunden und Partnern bietet, als klarer Marktführer im Bereich Software-Qualitätstests etabliert“, erklärt Mark Anderson, Managing Director und Head of Technology, Media and Telecommunications bei GTCR. „GTCR blickt auf eine lange Geschichte zurück, in der wir erfolgreiche Technologie- und Softwareunternehmen bei ihrer weiteren Expansion unterstützen. Wir freuen uns, mit dem Team von Tricentis und Kevin Thompson, einem führenden Kopf der Branche, mit dem GTCR eine lange Geschäftsbeziehung verbindet, sowie mit unseren Partnern bei Insight zusammenzuarbeiten, um in das weitere Wachstum des Unternehmens zu investieren.“

„Unternehmen weltweit auf Software angewiesen“

Auch Thomas Krane, Managing Director bei Insight Partners ist stolz darauf, Tricentis dabei unterstützt zu haben, sich als globaler Marktführer im Bereich Continuous Testing und Quality Engineering zu etablieren: „Unternehmen und Organisationen auf der ganzen Welt sind auf Software angewiesen, um ihren Erfolg voranzutreiben. Tricentis bietet eine KI-gestützte, umfassende Plattform, die sicherstellt, dass Software zuverlässig und effizient funktioniert“, sagt er. „Tricentis steht vor der großen Chance noch mehr Unternehmen dabei zu unterstützen, Qualität in einen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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