15.04.2020

Tributech und Infineon entwickeln chip-basierte Lösung für sicheres Data-Sharing

Im Rahmen des "Industry meets Makers"- Programms haben Infineon und Tributech gemeinsam eine Lösung für sicheres Teilen von Daten entwickelt.
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Rafael Gattringer, Infineon (re.), bei der Präsentation der Kooperation mit Tributech. (c) Linse2.at - Roland Voraberger
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Das Startup Tributech aus Linz hat es sich zum Ziel gesetzt, das sichere Teilen von Daten innerhalb des Unternehmens und über die Unternehmensgrenzen hinweg zu verbessern. Im Rahmen des Open Innovation Company Building Formats „Industry meets Makers“ hat Tributech Kontakt zum Hightech-Leitbetrieb Infineon aufgebaut – und dessen Chip genutzt, um eine noch sicherere Lösung des Daten-Sharings zu entwickeln: Das „Tributech Sensor Security Module“ (SSM).

+++Sechsstelliges Investment für Tributech+++

Das Tributech Sensor Security Module (SSM) ist ein Industrial IoT Device, das am Markt bestehende (I)IoT Devices um eine Datensicherheits- und Rückverfolgbarkeits-Lösung erweitert. Das Tributech SSM ermöglicht somit die nachvollziehbare und überprüfbare Aufzeichnungen von Sensor- und Prozessdaten, insbesondere wenn diese über Unternehmensgrenzen hinweg übertragen werden. Sobald ein Datensatz gesichert ist, können Datenkonsumenten innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu jedem Zeitpunkt – in nahezu Echtzeit ebenso wie Jahre nach der Datengenerierung – den Herkunfts-, Integritäts- und Eigentumsnachweis überprüfen und auditieren.

Zugangsdaten werden dabei direkt auf dem Chip gespeichert, wie Rafael Gattringer, Innovation Manager bei Infineon, erläutert: Der Chip wiederum hat diverse Schutzmechanismen, die auch zum Beispiel bei einem unbefugten Ausbauversuch des Chips wirksam werden. „Die Speicherung der Daten direkt auf dem Chip garantiert wiederum die höchstmögliche Sicherheit“, ergänzt Thomas Plank, CEO und Co-Founder von Tributech. Die Datenverifizierung findet nun direkt an der Datenquelle statt, womit Tributech seinen Kunden eine Ende-zu-Ende-Lösung anbieten kann.

+++Mehr zum Thema Industrie+++

Durch diese neue Ebene an Sicherheit und Auditierbarkeit eröffnen sich eine Vielzahl an neunen Anwendungsfälle wie zum Beispiel Pay-per-use Lösungen auf Basis von Sensor- bzw. Nutzungsdaten, nutzungsbasierte Garantien, (automatisierte) Qualitätssicherung, digitale Servicehefte von Produkten, der automatisierte Nachweis der Durchführung oder Leistungserbringung zwischen Unternehmen („Proof of Execution“) und die Verknüpfung von Digitalen Zwillingen über Unternehmensgrenzen hinweg („Cross-Enterprise Digital Twin“).

Infineon als Founding Partner von Industry meets Makers

Infineon ist seit dem Jahr 2016 quasi Gründungspartner von „Industry meets Makers“. Laut Gattringer ist das Format interessant, weil hier agil an innovativen Projekte gearbeitet wird. Im Jahr 2016 schuf man mit copter.rocks zum Beispiel diverse Projekte für die österreichische Copter-Community.

Im Rahmen von „Industry meets Makers“ werden Hackathons mit Studenten ebenso wie Workshops mit Startups organisiert. Die Startups wiederum präsentieren die Ergebnisse am Ende des Programms der Community, gemeinsam öffnet man sich also für Kooperationen. Während des Programms bekommen die Teilnehmer unter anderem Zugang zu den R&D-Ressourcen des Unternehmens und können mit den Chips experimentieren, die teilweise am Markt noch nicht erhältlich sind.

„Die Maker finden bei den Kooperationen neue Anwendungsbereiche für unsere Chips“, sagt Gattringer. Außerdem werden die neuesten Chips hier gemeinsam mit den Tüftlern getestet – als Faustregel gilt dabei: Wenn der Chip maker-ready ist, dann ist er auch mass-market-ready. „Wir können somit bei diesen Projekten überprüfen, ob die Menschen den Chip verstehen und anwenden können. Das ist etwas anderes als eine Laborsituation“, ergänzt der Innovationsmanager. Auf Basis des Feedbacks kann der Chip weiter entwickelt werden, beziehungsweise die Anleitungen adaptiert werden.

Tributech als „gleichwertiger Partner“ für Infineon

Nachdem man sich im Rahmen von „Industry meets Makers“ kennen gelernt hatte, haben die beiden Unternehmen recht bald mit der Entwicklung des Prototyps begonnen. Tributech erhält dabei auch Zugang zu Infineons Partnern und Distributoren. „Außerdem haben wir durch die Kooperation ein Know-How aufgebaut, das wir auch an andere Hardware-Hersteller lizenzieren können“, sagt Plank: „Auch dadurch können wir nun besser skalieren.“

Beide Partner betonen dabei, wie gut die Zusammenarbeit zwischen dem Corporate und dem Startup auf Augenhöhe funktioniert. „Es handelt sich um eine Kooperation auf Augenhöhe“, sagt Gattringer. Und Plank ergänzt, dass er sich stets als „gleichwertiger Partner“ gefühlt hat: „Die Zusammenarbeit hat wohl auch deswegen so gut funktioniert, weil wir auch als kleines Startup ernstgenommen wurden.“

Industry meets Makers 2020: Kick-off im virtuellen Raum

Am kommenden Donnerstag, 16.4., findet ab 15:00 das Das Kick-off des Open Innovation Community Building Formats Industry meets Makers 2020 statt – und zwar online, aufgrund der Coronakrise. Das Eventformat geht nun in die insgesamt fünfte Runde; die brandneuen, virtuellen Veranstaltungsräumlichkeiten werden auf Basis des eigenen Erfolgsformat vom brutkasten zur Verfügung gestellt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Tributech und Infineon entwickeln chip-basierte Lösung für sicheres Data-Sharing

  • Das Startup Tributech aus Linz hat es sich zum Ziel gesetzt, das sichere Teilen von Daten innerhalb des Unternehmens und über die Unternehmensgrenzen hinweg zu verbessern.
  • Im Rahmen des Open Innovation Company Building Formats „Industry meets Makers“ hat Tributech Kontakt zum Hightech-Leitbetrieb Infineon aufgebaut – und dessen Chip genutzt, um eine noch sicherere Lösung des Daten-Sharings zu entwickeln: Das „Tributech Sensor Security Module“ (SSM).
  • „Die Speicherung der Daten direkt auf dem Chip garantiert die höchstmögliche Sicherheit“, sagt Thomas Plank, CEO und Co-Founder von Tributech.
  • Am kommenden Donnerstag, 16.4., findet ab 15:00 das Das Kick-off des Open Innovation Community Building Formats Industry meets Makers 2020 statt – und zwar online, aufgrund der Coronakrise.

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