24.09.2019

Digitalisierung der Büroarbeit: Zwei Startups wollen gemeinsam Potenziale zeigen

Die Digitalisierung der Büroarbeit ist ein Thema, das sich gerade bei KMU nur schleppend entwickelt. Thomas Körbler und Gregor Kastner nehmen sich mit ihren Startups Treskon und TeamOne dieser Problematik an und starten mit inspark.io ein entsprechendes Eventformat.
/artikel/treskon-teamone-inspark
Startup-Gründer Thomas Körbler und Gregor Kastner digitalisieren Büroarbeit
(c) inspark.io
kooperation

Bei aller Euphorie rund um Startups und Innovation gibt es einen Bereich, der gegen Disruptionen trotz aller Versuche in den meisten Unternehmen resistent ist: Die Digitalisierung der klassischen Büroarbeit. Auf den ersten Blick handelt es sich dabei um einen irrsinnig mühsamen Prozess, auf den keiner Lust hat, der aber gleichzeitig das Rückrat eines jeden Unternehmens ist. Zwar wird Büroarbeit manchmal teildigitalisiert – doch dann handelt es sich um teils veraltete Lösungen, die oft nicht miteinander kommunizieren können. Kurzum: Die Scheu vor Innovation auf diesem Gebiet ist sehr hoch.

+++Startup-Events im Eventkalender des brutkasten+++

Der Grundtenor lautet gerade bei mittelständischen Unternehmen dabei oft: „Es läuft irgendwie, also bloß nichts angreifen.“ Genau an dieser Stelle muss jedoch angesetzt werden, betont Treskon-CEO Thomas Körbler: „Es gibt hier quer über alle Branchen eine große Angst vor Veränderung“, sagt er: „Die rührt aber vor allem vom Nichtwissen her, was mit überschaubarem Aufwand und persönlicher Betreuung für ein großer Komfortgewinn möglich ist.“

inspark.io: Neues Eventformat soll Potenziale aufzeigen

Körbler hat daher gemeinsam mit Gregor Kastner, CEO von TeamOne, das Event inspark.io ins Leben gerufen, das sich diesem Thema widmen wird. „Es geht hier nicht primär um Sales, wie man vordergründig denken könnte, sondern um neue Wege aufzuzeigen und Ängste zu zerstreuen“, sagt Kastner: „Die Büroarbeit steht gerade an der Schwelle zu einer enormen Digitalisierungsschwelle. Es ist nicht die Frage ob, sondern nur wann man sich diesem Thema als Unternehmen stellt. Wie früh man auf den Zug aufspringt und den Fortschritt auf diesem Gebiet zu seinen Gunsten als Wettbewerbsvorteil nützt.“

+++Zum Human Resources-Channel des brutkasten+++

Ziel der Veranstaltung ist es laut Körbler, auch den Faktor Mensch bei diesem Transformationsprozess in den Vordergrund zu kehren: „Am Ende geht es immer darum, dass die Mitarbeiter gerne mit dem neuen Setup arbeiten, sich wohl fühlen, es gerne nutzen und auch einen Sinn dahinter sehen“, sagt er: „Gerade auch bei älteren Mitarbeitern, die mitunter weniger technologieaffin sind, ist das ein wichtiger Faktor. Wir wollen das Thema angreifbarer machen, was eigentlich wirklich alles im Zuge des Prozesses passiert.“

Ein wichtiger Teil der Veranstaltung sind daher auch die persönlichen Erfahrungen der Unternehmen, so Körbler weiter: „Sie erzählen selbst von ihrer Ausgangsposition, den Entscheidungsprozessen ihren Hürden, was ihnen das Ganze gebracht hat und wie es ihnen im Rückblick damit geht. Wir wollen das Thema vor allem aus der Praxis heraus ehrlich beleuchten.“

Die erste Auflage von inspark.io findet am 26. September im k47, Wien, statt. brutkasten-CEO Dejan Jovicevic wird das Event moderieren. Geplant ist eine Heynote von Manfred Janele, Unternehmensberater und Coach für Change Management, zum Thema „Der Generationenwandel im Unternehmen“, sowie diverse Customer Insights.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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