20.08.2021

Treibhausgas-Emissionen sanken 2020 in Österreich um 7,7 Prozent – Sorgenkind bleibt der Verkehr

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Günther Lichtblau vom Umweltbundesamt präsentierten am Freitag die neuen Zahlen der Treibhausgas-Emissionen des Jahres 2020. Zudem nahm Gewessler zur Ökosozialen-Steuerreform und dem Streit mit VOR rund um das Klimaticket Stellung.
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E-mobilität
(c) BMK

Die österreichischen Treibhausgas-Emissionen 2020 sind pandemiebedingt voraussichtlich um rund 7,7 Prozent gegenüber 2019 gesunken. Nach vorläufigen Zahlen wurden in Österreich im Jahr 2020 rund 73,7 Millionen Tonnen Treibhausgase emittiert, was einem Rückgang von 6,2 Millionen CO2-Äquivalent entspricht. Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste Nahzeitprognose „Nowcast“ des Umweltbundesamtes, die heute in Wien präsentiert wurde.

Der Bericht erscheint in regelmäßigen Abständen aufgrund einer Berichtspflicht Österreichs gegenüber der Europäischen Union. Demnach sind bis Mitte des Jahres die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihre vorläufigen Daten* des letzten Jahres nach Brüssel zu schicken.

Coronakrise und die Treibhausgas-Emissionen

„Erstmals seit 1990 sind die Treibhausgas-Emissionen massiv zurückgegangen. Einen derartigen Sprung haben wir noch nie gesehen“, kommentierte Günther Lichtblau, Klimaexperte des Umweltbundesamts, die jüngsten Ergebnisse im Rahmen der Pressekonferenz. Als Grund nannte Lichtblau die Auswirkungen der Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Das Bruttoinlandsprodukt in Österreich sank im Vergleich zum Jahr 2019 um rund 6,3 Prozent. Zudem fielen die Ansteige im Bevölkerungswachstum und die Heizgradtage – zwei weitere wesentliche Einflussfaktoren – im langfristigen Trend durchschnittlich aus.

Die Ergebnisse entlang der Sektoren im Details

Am stärksten zeigen sich die Auswirkungen laut dem Bericht im Verkehrssektor. Durch den Absatzrückgang an Treibstoffen gingen die Emissionen im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 circa 14 Prozent zurück. Im Emissionshandelsbereich zeigen sich 2020 ebenfalls deutliche Abnahmen: Pandemiebedingt wurde um circa zehn Prozent weniger Stahl produziert.

In der Energieerzeugung hingegen sanken die Emissionen im Vergleich zu 2019 bedingt durch die Stilllegung des letzten Kohlekraftwerks in Mellach bei Graz (– 0,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent) und der niedrigeren Stromproduktion aus Erdgaskraftwerken (– 0,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent). In allen anderen Sektoren bleiben laut vorläufiger Zahlen die Emissionen auf ähnlichem Niveau (Gebäude, Landwirtschaft) bzw. setzen sich die abnehmenden Trends der letzten Jahre fort (Abfallwirtschaft, F-Gase).

(c) Screenshot Nowcast / Umweltbundesamt

„Die Stilllegung von Österreichs letztem Kohlekraftwerk zeigt sich auch in der Co2-Bilanz ganz klar. Genau das muss unser Weg sein: raus aus den fossilen Energieträgern und rein in die erneuerbaren Energien“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. In diesem Zusammenhang verwies sie auf das erst unlängst verabschiedet Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Dieses sieht vor, dass die Energieversorgung in Österreich bis 2030 zu 100 Prozent aus Ökostrom erfolgt und jährlich eine Milliarde Euro in erneuerbare Energien investiert wird.

Treibhausgas-Emissionen: Sorgenkind Verkehr

Ein Sorgenkind bleibt laut Umweltbundesamt der Verkehr. Wie der Abbildung zu entnehmen ist, überschreitet der Sektor seit 2016 deutlich die Höchstmengen gemäß des Klimaschutzgesetzes mit Ausnahme des coronabedingten Rückgangs von 2020. Gemessen am Gesamtausstoß handelt es sich beim Verkehr mit 20,5 Millionen CO2-Äquivalent um den zweitgrößten Sektor. Übertroffen wird dieser nur vom Sektor der „Industrie & Energie“ mit einem CO2-Äquivalent von 32,5 Millionen Tonnen.

Wesentlicher Grund für die Abnahme waren die Corona-Maßnahmen („Lockdowns“) und die damit einhergehende Reduktion von PKW-Fahrten. Laut Statistik Austria ist das Inlands-Transportaufkommen ebenfalls um minus 7,6 Prozent zurückgegangen.

Dieser Rückgang war allerdings nur temporär. „Derzeit liegen wir im Verkehrsaufkommen fast wieder auf Vorkrisenniveau. Die Corona-Delle ist kein Grund zum Ausruhen“, so Lichtblau. Zudem könnten laut dem Experten auch Rebound-Effekte im Mobilitätssektor auftreten, da gewisse Sektoren in der Industrie wieder ihre Produktion hochfahren und somit Lagerbestände auffüllen müssten.

CO2-Preisung und Klimaticket

Im Zuge der Pressekonferenz nahm Klimaschutzministerin Leonore Gewessler auch Bezug auf die geplante ökosoziale Steuerreform der Bundesregierung. Hier befinde sich ihr Ministerium aktuell mit dem Finanzministerium in engen „Arbeitsgesprächen“. Nur so viel ließ die Ministerin wissen: „Klimafreundliches Verhalten wird sich lohnen, klimaschädliches Verhalten bekommt einen gerechten Preis.“ Ob eine CO2-Steuer oder ein Zertifikat-System wie in Deutschland kommen wird, sei bis lang noch nicht entschieden und wird zur Zeit evaluiert.

Zudem verteidigte sie im Rahmen der Pressekonferenz einmal mehr, den Starttermin des Klimatickets am 26. Oktober ohne der Ost-Region. Entgegen der Interpretation von VOR sei die Benützung in allen Zügen der ÖBB möglich, egal ob S-Bahn oder Railjet, so die Ministerin. Grundlage dafür bilde das Klimaticket-Gesetz sowie eine ergänzende Verordnung des Ministeriums.

*Die Nahzeitprognose enthält vorläufige Zahlen, umfassende Berechnungen zu den Treibhausgas-Emissionen 2020 werden daher erst im Jänner 2022 veröffentlicht.

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Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

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Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

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