20.08.2021

Treibhausgas-Emissionen sanken 2020 in Österreich um 7,7 Prozent – Sorgenkind bleibt der Verkehr

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Günther Lichtblau vom Umweltbundesamt präsentierten am Freitag die neuen Zahlen der Treibhausgas-Emissionen des Jahres 2020. Zudem nahm Gewessler zur Ökosozialen-Steuerreform und dem Streit mit VOR rund um das Klimaticket Stellung.
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E-mobilität
(c) BMK

Die österreichischen Treibhausgas-Emissionen 2020 sind pandemiebedingt voraussichtlich um rund 7,7 Prozent gegenüber 2019 gesunken. Nach vorläufigen Zahlen wurden in Österreich im Jahr 2020 rund 73,7 Millionen Tonnen Treibhausgase emittiert, was einem Rückgang von 6,2 Millionen CO2-Äquivalent entspricht. Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste Nahzeitprognose „Nowcast“ des Umweltbundesamtes, die heute in Wien präsentiert wurde.

Der Bericht erscheint in regelmäßigen Abständen aufgrund einer Berichtspflicht Österreichs gegenüber der Europäischen Union. Demnach sind bis Mitte des Jahres die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihre vorläufigen Daten* des letzten Jahres nach Brüssel zu schicken.

Coronakrise und die Treibhausgas-Emissionen

„Erstmals seit 1990 sind die Treibhausgas-Emissionen massiv zurückgegangen. Einen derartigen Sprung haben wir noch nie gesehen“, kommentierte Günther Lichtblau, Klimaexperte des Umweltbundesamts, die jüngsten Ergebnisse im Rahmen der Pressekonferenz. Als Grund nannte Lichtblau die Auswirkungen der Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Das Bruttoinlandsprodukt in Österreich sank im Vergleich zum Jahr 2019 um rund 6,3 Prozent. Zudem fielen die Ansteige im Bevölkerungswachstum und die Heizgradtage – zwei weitere wesentliche Einflussfaktoren – im langfristigen Trend durchschnittlich aus.

Die Ergebnisse entlang der Sektoren im Details

Am stärksten zeigen sich die Auswirkungen laut dem Bericht im Verkehrssektor. Durch den Absatzrückgang an Treibstoffen gingen die Emissionen im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 circa 14 Prozent zurück. Im Emissionshandelsbereich zeigen sich 2020 ebenfalls deutliche Abnahmen: Pandemiebedingt wurde um circa zehn Prozent weniger Stahl produziert.

In der Energieerzeugung hingegen sanken die Emissionen im Vergleich zu 2019 bedingt durch die Stilllegung des letzten Kohlekraftwerks in Mellach bei Graz (– 0,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent) und der niedrigeren Stromproduktion aus Erdgaskraftwerken (– 0,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent). In allen anderen Sektoren bleiben laut vorläufiger Zahlen die Emissionen auf ähnlichem Niveau (Gebäude, Landwirtschaft) bzw. setzen sich die abnehmenden Trends der letzten Jahre fort (Abfallwirtschaft, F-Gase).

(c) Screenshot Nowcast / Umweltbundesamt

„Die Stilllegung von Österreichs letztem Kohlekraftwerk zeigt sich auch in der Co2-Bilanz ganz klar. Genau das muss unser Weg sein: raus aus den fossilen Energieträgern und rein in die erneuerbaren Energien“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. In diesem Zusammenhang verwies sie auf das erst unlängst verabschiedet Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Dieses sieht vor, dass die Energieversorgung in Österreich bis 2030 zu 100 Prozent aus Ökostrom erfolgt und jährlich eine Milliarde Euro in erneuerbare Energien investiert wird.

Treibhausgas-Emissionen: Sorgenkind Verkehr

Ein Sorgenkind bleibt laut Umweltbundesamt der Verkehr. Wie der Abbildung zu entnehmen ist, überschreitet der Sektor seit 2016 deutlich die Höchstmengen gemäß des Klimaschutzgesetzes mit Ausnahme des coronabedingten Rückgangs von 2020. Gemessen am Gesamtausstoß handelt es sich beim Verkehr mit 20,5 Millionen CO2-Äquivalent um den zweitgrößten Sektor. Übertroffen wird dieser nur vom Sektor der „Industrie & Energie“ mit einem CO2-Äquivalent von 32,5 Millionen Tonnen.

Wesentlicher Grund für die Abnahme waren die Corona-Maßnahmen („Lockdowns“) und die damit einhergehende Reduktion von PKW-Fahrten. Laut Statistik Austria ist das Inlands-Transportaufkommen ebenfalls um minus 7,6 Prozent zurückgegangen.

Dieser Rückgang war allerdings nur temporär. „Derzeit liegen wir im Verkehrsaufkommen fast wieder auf Vorkrisenniveau. Die Corona-Delle ist kein Grund zum Ausruhen“, so Lichtblau. Zudem könnten laut dem Experten auch Rebound-Effekte im Mobilitätssektor auftreten, da gewisse Sektoren in der Industrie wieder ihre Produktion hochfahren und somit Lagerbestände auffüllen müssten.

CO2-Preisung und Klimaticket

Im Zuge der Pressekonferenz nahm Klimaschutzministerin Leonore Gewessler auch Bezug auf die geplante ökosoziale Steuerreform der Bundesregierung. Hier befinde sich ihr Ministerium aktuell mit dem Finanzministerium in engen „Arbeitsgesprächen“. Nur so viel ließ die Ministerin wissen: „Klimafreundliches Verhalten wird sich lohnen, klimaschädliches Verhalten bekommt einen gerechten Preis.“ Ob eine CO2-Steuer oder ein Zertifikat-System wie in Deutschland kommen wird, sei bis lang noch nicht entschieden und wird zur Zeit evaluiert.

Zudem verteidigte sie im Rahmen der Pressekonferenz einmal mehr, den Starttermin des Klimatickets am 26. Oktober ohne der Ost-Region. Entgegen der Interpretation von VOR sei die Benützung in allen Zügen der ÖBB möglich, egal ob S-Bahn oder Railjet, so die Ministerin. Grundlage dafür bilde das Klimaticket-Gesetz sowie eine ergänzende Verordnung des Ministeriums.

*Die Nahzeitprognose enthält vorläufige Zahlen, umfassende Berechnungen zu den Treibhausgas-Emissionen 2020 werden daher erst im Jänner 2022 veröffentlicht.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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