03.11.2020

TreeCard: Debit-Karte aus Holz lässt User Bäume pflanzen

Dank einer neuen Debitkarte aus Holz namens TreeCard ist es möglich, mit jeder einzelnen Zahlung Bäume zu pflanzen. 80 Prozent des Gewinns werden dabei für Waldrestaurierungsprojekte eingesetzt.
/artikel/treecard
TreeCard, Ecosia, Bäume pflanzen, Jamie Cox
(c) TreeCard - Mit der hölzernen Debit-Karte von TreeCard wird bei Benutzung ein Baum gepflanzt.

TreeCard wurde von vier Londonern gegründet und ist die weltweit erste Debitkarte aus Holz, mit der bei jedem Einkauf Bäume gepflanzt werden können. Das junge Startup, das bald offiziell gestartet wird, wurde bereits von Ecosia finanziert, der Suchmaschine mit integrierten Baumpflanzungen, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Klimawandel bei jeder Suche zu bekämpfen, ohne Daten zu tracken.

TreeCard nutzt 80 Prozent des Gewinns für Bäume

Die Karte selbst ist für User kostenlos und verwendet bei jeder geleisteten Zahlung 80 Prozent des Gewinns von Händlern, die eine geringe Transaktionsgebühr zahlen, um Bäume im Wiederaufforstungsprogramm von Ecosia zu pflanzen. Jeder ausgegebene US-Dollar entspricht einem gepflanzten Baum.

„User können TreeCard neben ihrer regulären Bank verwenden, sodass sie nicht die Bank wechseln müssen. Es ist sehr einfach einzurichten und zu verwenden“, erklärte Jamie Cox, Mitbegründer von TreeCard.

User können Wald bauen

„Mit der Debitkarte können Nutzer ihren eigenen Wald anbauen und ihre Auswirkungen mit der App verfolgen. TreeCard unterstützt auch Apple Pay, Android Pay und Samsung Pay, sodass man sie auch virtuell verwenden kann.“

Karte aus Kirschholz

Die TreeCard ist aus nachhaltig hergestelltem, FSC-zertifiziertem Kirschholz hergestellt. Laut Angaben des Unternehmens kann ein einzelner Baum mehr als 300.000 Karten produzieren. Im Gegensatz zu herkömmlichen Karten trägt TreeCard nicht zur Kunststoffverschmutzung bei, da jene normalerweise aus mehreren Schichten schwer zu recycelnder laminierter Kunststoffe bestehen.

App zur Nachverfolgung

Darüber hinaus gibt es eine TreeCard-App, mit der man alle Transaktionen verfolgen kann, um achtsamere Ausgaben- und Konsumgewohnheiten zu fördern. Zudem wird auch die Anzahl der Bäume, die man gepflanzt hat, in der App angezeigt.

Kapitalismus auf den Kopf stellen

Letztendlich hofft Gründer Cox, dass sein Startup das Wachstum eines Geschäftsökosystems fördern wird, welches das Wohl des Planeten über Gewinnmaximierung stellt, wie er sagt: „Wir wollen die größte Challenger-Bank der Welt sein und dabei helfen, eine neue Art von zweckorientiertem Geschäft einzuleiten, das den Kapitalismus auf den Kopf stellt. Wir können den Gewinn nicht vor allem anderen priorisieren. Die Klimakrise betrifft alle, insbesondere die am stärksten gefährdeten. Das Pflanzen von Bäumen ist für uns alle eine Möglichkeit, direkt zu handeln.“

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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TreeCard: Debit-Karte aus Holz lässt User Bäume pflanzen

  • TreeCard wurde von vier Londonern gegründet und ist die weltweit erste Debitkarte aus Holz, mit der bei jedem Einkauf Bäume gepflanzt werden können.
  • Das junge Startup, das bald offiziell gestartet wird, wurde bereits von Ecosia finanziert, der Suchmaschine mit integrierten Baumpflanzungen, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Klimawandel bei jeder Suche zu bekämpfen, ohne Daten zu tracken.
  • Die Karte selbst ist für User kostenlos und verwendet bei jeder geleisteten Zahlung 80 Prozent des Gewinns von Händlern, die eine geringe Transaktionsgebühr zahlen, um Bäume im Wiederaufforstungsprogramm von Ecosia zu pflanzen.
  • Die TreeCard ist aus nachhaltig hergestelltem, FSC-zertifiziertem Kirschholz hergestellt.
  • Im Gegensatz zu herkömmlichen Karten trägt TreeCard nicht zur Kunststoffverschmutzung bei, da jene normalerweise aus mehreren Schichten schwer zu recycelnder laminierter Kunststoffe bestehen.
  • Darüber hinaus gibt es eine TreeCard-App, mit der man alle Transaktionen verfolgen kann, um achtsamere Ausgaben- und Konsumgewohnheiten zu fördern.

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