01.07.2024
FINANZIERUNG

Tree.ly: Vorarlberger Climate-Tech-Startup holt sich 5 Mio. Euro Investment

Tree.ly bringt Firmen mit Waldbesitzern zusammen und ermöglicht es Unternehmen, durch TÜV-geprüfte CO2-Gutschriften sich an Wald-Klimaschutzprojekten zu beteiligen. Nun konnte das Startup rund um die beiden Gründer Jodok Batlogg und Christian Lutz eine Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von fünf Millionen Euro abschließen.
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Christian Lutz und Jodok Batlogg | (c)Julian Schmelzinger

Bereits seit 2021 positioniert sich das Vorarlberger Startup Tree.ly mit seinen regionalen Wald-Klimaschutzprojekten am Markt für freiwillige Emissionszertifikate. Das Unternehmen entwickelt eine Plattform, die es Waldbesitzer:innen ermöglicht, in ihrem bewirtschafteten Wald zusätzliche Einnahmen durch die CO2-Speicherung zu generieren. Im Zentrum stehen dabei CO2-Gutschriften, die wiederum von Firmen gekauft werden können, um ihre Klimabilanz aufzubessern (brutkasten berichtete).

Millionen-Investment für Tree.ly

Das Unternehmen wurde ursprünglich 2021 von den beiden Serial-Entrepreneuren Jodok Batlogg und Christian Lutz gegründet. Sie sind auch die Gründer des bekannten Vorarlberger Datenbank-Scaleups crate.io, das mittlerweile seinen Unternehmenssitz in die USA verlegt und einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag an Risikokapital aufgenommen hat (brutkasten berichtete).

Ihre Erfahrung im Fundraising konnten Jodok Batlogg und Christian Lutz nun erneut unter Beweis stellen. Wie Tree.ly am Montag bekannt gab, sicherte sich das Startup fünf Millionen Euro an Seed-Kapital. An der Runde beteiligen sich PortfoLion, aws Gründungsfonds, SymbiaVC und das Tyrolean Business Angel-Netzwerk.

„Als eines der am schnellsten wachsenden Technologieunternehmen in diesem Bereich wird diese Investition das Wachstum in den verschiedenen europäischen Märkten erheblich beschleunigen, die technologische Führungsposition von Tree.ly stärken“, so Jodok Batlogg, Gründer und CEO von Tree.ly.

Das Team von Treely | (c) Julian Schmelzinger

Expansionskurs

Das frische Kapital soll in die Expansion des europäischen Wald-Klimaschutzportfolio von Tree.ly fließen. Das Unternehmen zählt laut eigenen Angaben Kunden in fünf europäischen Märkten. Neben Dornbirn verfügt Tree.ly mittlerweile auch über einen Standort in Berlin.

Derzeit sind Verträge über 180.110 Hektar Wald in Österreich, Deutschland, Italien, Niederlande und in Tschechien abgeschlossen. Das entspricht laut Tree.ly einer vertraglich fixierten CO2-Speicherkapazität von über 2,8 Millionen Tonnen CO2. Das jährlich Wachstum von Tree.ly soll sich auf rund 300 Prozent belaufen. Ziel sei es „binnen weniger Jahre auf über eine Million Hektar an Klimaschutzprojekten zu wachsen“.

„Der Markt für freiwillige Emissionszertifikate wird in den kommenden fünf Jahren weltweit auf 15 Milliarden Euro und in Europa auf drei Milliarden Euro wachsen, mit einem starken Trend hin zu regionalen und hochqualitativen Projekten“, so Batlogg.

Technologische Entwicklung der Plattform

Des Weiteren werden die Mittel auch verwendet, um die Funktionalität und Automatisierung der Plattform weiter voranzutreiben. Zudem arbeitet das Startup an Standards zur Zertifizierung der Klimaschutzprojekte. Mittlerweile sind die Projekte auch TÜV-zertifiziert.

Expertise in der Standardisierung holte sich Tree.ly in der Vergangenheit bereits über anorganisches Wachstum. So gab das Unternehmen Mitte November 2023 bekannt, dass es die Schweizer Silverconsult AG übernommen hat.

„Die Integration der TÜV-zertifizierten Methodik von Silvaconsult ermöglicht den Zugang zu umfangreicher Projekterfahrung, Know-how und Sicherheit, einschließlich der Entwicklung von über 30 internationalen Referenzprojekten“ wie es damals in einer Aussendung hieß (brutkasten berichtete).


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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