23.07.2025
REISEN

Europaweit mit dem Zug: Wiener Startup Traivelling launcht neue Buchungsplattform

Weite Strecken – insbesondere über Europa hinaus – sind für viele Menschen in erster Linie mit Fliegen verbunden. Elias Bohun wollte nach Vietnam – allerdings ohne Flugzeug. Nach monatelanger Recherche hat er es geschafft, innerhalb von 16 Tagen mit dem Zug nach Vietnam zu reisen. Damit das auch ohne aufwendige Recherche möglich ist, hat er Traivelling gegründet – die Plattform für Zugreisen durch Europa und darüber hinaus.
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Die drei Traivelling-Gründer v.l.n.r.: Jürgen Grünberger, Matthias Schötta, Elias Bohun

Es war ein aufwendiges Unterfangen für Elias Bohun, nach seiner Matura 2019 nach Vietnam zu reisen – er hat sich nämlich nicht in den Flieger gesetzt, sondern drei Monate lang recherchiert, um nur mit dem Zug von Wien in die vietnamesische Hauptstadt Hanoi zu gelangen. Die Reise dauerte schließlich 16 Tage – mit Übernachtungen und touristischen Aufenthalten unterwegs. Preislich war die Reise ungefähr gleich teuer wie ein Flug. Nur Zeit muss man mitbringen.

Damit Reisen mit dem Zug nicht immer monatelange Vorabrecherche erfordern, gründete Elias Bohun gemeinsam mit Matthias Schötta und Jürgen Grünberger Traivelling. Früher hat Bohun das Startup gemeinsam mit seinem Vater gemacht – mittlerweile holte er sich technische Unterstützung an Bord. Brutkasten hat nach der Gründung 2020 bereits über das Startup berichtet.

Buchungsplattform aktiviert

Bisher war Traivelling wie ein Reisebüro, erklärt Bohun im Gespräch mit brutkasten – während des Telefonats sitzt Bohun übrigens passenderweise im Zug. Kund:innen konnten an Traivelling schreiben, und Bohun hat die Ticketvermittlung übernommen. Seit ein paar Tagen ist Traivelling nicht mehr Reisebüro, sondern Buchungsplattform: Man kann nun direkt auf der Website die Start- und Zielorte eingeben und erhält sofort die beste Verbindung angezeigt. Um das zu gewährleisten, ist Traivelling Vertriebspartner von Staats- und Privatbahnen in Europa.

Die Plattform funktioniert auch intermodal – wenn also auf einer Strecke kein Zug mehr fährt, sucht das System automatisch nach Busverbindungen. „Das gibt es in dieser Form bisher noch nicht“, so Bohun. Es gebe zwar Plattformen wie Omio, diese würden jedoch auch Flugreisen anzeigen, so der junge Gründer.

Beratung inklusive

Sollten bei der Buchung Probleme auftreten, steht man den Kund:innen weiterhin beratend und unterstützend zur Seite. So könne man beispielsweise für Reisen in die Türkei keine Zugtickets über die Plattform buchen, da das dortige Zugsystem noch nicht digitalisiert ist. „Wir suchen dann manuell die Verbindungen und kaufen die Zugtickets für die betreffende Person“, so Bohun.

Pro Buchung über die Plattform fällt eine Gebühr zwischen vier und sieben Prozent an, die an Traivelling geht. „Wenn es sich um eine Buchung handelt, die nicht über die Plattform abgeschlossen werden kann und die wir manuell übernehmen müssen, ist es entweder ein prozentualer Anteil oder ein fixer Betrag. Wenn wir beim Beispiel Türkei bleiben, würde ein Prozentsatz keinen Sinn ergeben, weil Zugtickets dort oft nur fünf Euro kosten“, erklärt Bohun.

Investmentrunde in Planung

Für die Finalisierung der Buchungsplattform in den letzten fünf Jahren hat das Startup ein Crowdfunding in Höhe von 200.000 Euro aufgesetzt. Um diese Summe zu erreichen, habe es nur zehn Tage gebraucht, so Bohun. Zusätzlich erhielten die drei Gründer eine FFG-Basisförderung. Insgesamt konnten sie eine Finanzierung in Höhe von rund 600.000 Euro aufstellen.

Für die Weiterentwicklung der Plattform und neue Features soll aber weiteres Kapital aufgenommen werden. Noch in diesem Jahr will das Startup eine Seed-Finanzierungsrunde über eine Million Euro abgeschlossen werden. Neue Funktionen sollen beispielsweise einen Preisvergleich mit Interrail ermöglichen – dieser funktioniert zwar bereits in einigen Ländern, aber noch nicht flächendeckend. Zudem soll es künftig auch möglich sein, Rundreisen zu buchen. Ein großer Teil der Gelder soll außerdem in Marketing sowie in die Auszahlung der Gründer fließen – diese haben bisher größtenteils nahezu unentgeltlich an der Plattform gearbeitet und sie entwickelt.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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