07.01.2025
CONSUMER ELECTRONICS SHOW (CES)

Tractive stellt neuen Hundetracker bei CES in Las Vegas vor

Das neue Jahr beginnt für Technikbegeisterte mit einem Highlight: Die Consumer Electronics Show (CES) - einer der wichtigsten Fachmessen für Elektronik, Technologie und KI - öffnete heute in Las Vegas ihre Tore. Wie immer sind auch heuer einige österreichische Unternehmen vertreten: Zum ersten Mal ist auch das oberösterreichische Scaleup Tractive dabei.
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Tractive
(c) Tractive - (v.l.) Wolfgang Reisinger, COO/CFO bei Tractive und Founder Michael Hurnaus.

Erst kürzlich sorgte Tractive rund um Gründer und CEO Michael Hurnaus für Aufsehen in der Startup-Branche. Das auf Haustier-Tracking spezialisierte Unternehmen mit Sitz im oberösterreichischen Pasching, erreichte im letzten Jahr einen Umsatz von 100 Millionen Euro ARR (Annual Recurring Revenue) – brutkasten berichtete.

Das Tech-Startup ist seit über dreieinhalb Jahren auch in den USA aktiv. Im November letzten Jahres sagte CEO Hurnaus dazu: „Die USA sind nach wie vor unser am schnellsten wachsender Markt, und wir werden dieses Wachstum weiter vorantreiben“. Nun bringt Tractive einen neuen Tracker für Hunde auf den nordamerikanischen Markt, der erstmals auf der CES in Las Vegas vorgestellt wird. Auf LinkedIn teilt das Scaleup mit: „Tractive ist stolz darauf, den neuen GPS- und Gesundheits-Tracker für Hunde zu präsentieren, der die Überwachung von Haustieren mit bahnbrechenden Funktionen neu definiert, um unsere pelzigen Freunde sicher, gesund und glücklich zu halten“.

Neuer Hundetracker soll Schmerzen identifizieren

Das neue Gerät von Tractive bietet eine Reihe neuer Funktionen. Neben Echtzeit-GPS-Tracking und Fluchtwarnungen ermöglicht es auch eine Aktivitäts- und Schlafüberwachung von Hunden. Darüber hinaus analysiert es das Bellen, um Besitzer:innen dabei zu helfen, Verhaltensweisen wie Trennungsangst besser zu verstehen und anzugehen, heißt es in der Aussendung. In naher Zukunft wird zudem eine weitere Funktion freigeschaltet: Die Überwachung der Herz- und Atemfrequenz soll es ermöglichen, frühzeitig Gesundheitsindikatoren des Haustieres zu erkennen.

Der neue Hundetracker soll Tierbesitzer:innen dabei unterstützen, Probleme wie Schmerzen, Krankheiten oder Unwohlsein des Hundes zu identifizieren, „indem es Vitalfunktionen und Anzeichen von Angst überwacht“. Hurnaus erklärt: „Hunde können Unwohlsein oder Schmerzen nicht mitteilen und sind oft Experten darin, diese zu verbergen. Dieses Gerät fungiert als ihre Stimme und gibt frühzeitige Warnungen aus, die eine rechtzeitige tierärztliche Versorgung veranlassen können“.

Tractive: 1,3 Millionen aktive Kund:innen

Das 2012 gegründete Unternehmen Tractive positioniert sich als „führender Anbieter“ von GPS- und Gesundheitsüberwachungslösungen für Hunde und Katzen. Mit seiner Technologie möchte das Scaleup Tierbesitzer:innen dabei helfen, ihre Haustiere „sicher, gesund und glücklich zu halten“. Inzwischen zählt Tractive 1,3 Millionen aktive Kund:innen. Nach einem erfolgreichen Jahr 2024 prognostiziert das Unternehmen für das neue Jahr ein Wachstum von rund 40 Prozent.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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