27.06.2022

Tractive: Sonderurlaub für neue Hunde-Besitzer:innen

Marlene Kampelmüller ist HR-Chefin bei Tractive und verrät im Interview, wie die Umstellung auf eine 4-Tage-Woche gelingt und was das Startup noch für Mitarbeiter:innen tut.
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Marlene Kampelmüller ist Head of Human Resources bei Tractive © Tractive
Marlene Kampelmüller ist Head of Human Resources bei Tractive © Tractive

Seit Juni arbeitet das Team des Paschinger Startups Tractive nur noch vier Tage pro Woche. Damit steigt erstmals ein heimisches „Soonicorn“ auf die 4-Tage-Woche um. Die Normalarbeitszeit reduziert sich bei voller Bezahlung von 38,5 auf 35 Wochenstunden und sämtliche 170 Mitarbeiter:innen bekommen entweder den Freitag oder den Montag als zusätzlichen freien Tag dazu. Der brutkasten hat bei Marlene Kampelmüller, Head of Human Resources bei Tractive, nachgefragt, wie die Umstellung gelingt und welche Tipps und Tricks sie noch für die Mitarbeiter:innen-Suche in Zeiten des Fachkräftemangels hat.

Was sind die größten HR-Herausforderungen bei der Umstellung auf die 4-Tage-Woche?

Marlene Kampelmüller: Als größte Herausforderungen bei der Umstellung auf die 4-Tage-Woche würde ich die Vorbereitung auf die interne und externe Kommunikation, das Anpassen aller internen Prozesse und das Aufsetzen der rechtlichen Ausgestaltung sehen.

Für uns war extrem wichtig, dass keine “Angst”, die Arbeit in weniger Arbeitstagen erledigen zu müssen, aufkommt. Daher haben wir uns entschlossen einen firmenweiten “Productivity Shift” mit der Einführung der 4-Tage-Woche zu planen. Das heißt, bestehende Prozesse zu hinterfragen, unsere Meeting-Kultur effizienter zu gestalten sowie sich mit den einzelnen Teams bzgl. Input zu koordinieren.

Darüber hinaus, ist die 4-Tage-Woche auch arbeitsrechtlich noch ein recht neues Feld. Daher ist die rechtliche Ausgestaltung eine weitere Herausforderung, der wir uns natürlich aber als innovativer Arbeitgeber und Vorreiter in diesem Bereich gerne stellen.

Unternehmen finden derzeit sehr schwer geeignete Fachkräfte. Was ist eure Strategie: Wie bzw. wo findet ihr geeignete Kandidat:innen?

Ganz allgemein wollen wir unsere Taten für uns sprechen lassen. Wir beeindrucken nicht nur mit einer herausragenden Firmenkultur und einem einzigartigen Team, sondern auch mit unserem “Company Purpose”. Unsere Mitarbeiter:innen tragen tagtäglich dazu bei, dass unsere vierbeinigen Familienmitglieder sicher Zuhause ankommen.

Natürlich wird die Kommunikation nach außen immer wichtiger, Stichwort Employer Branding. Hier wollen wir uns auch in Zukunft mehr auf Social Media, Instagram und Facebook, fokussieren. Außerdem wählen wir durch gezieltes Kennzahlen-Tracking die richtigen Job-Kanäle für die jeweiligen Positionen aus und schreiben interessante Kandidat:innen proaktiv (Active Sourcing) an.

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Wenn ihr Mitarbeiter:innen mit den richtigen Skillsets gefunden habt, wie sorgt ihr dafür, dass sie möglichst lange bleiben?

Was uns als Arbeitgeber ausmacht, ist vor allem unser Team. Das beginnt bereits beim Einstellen von neuen Talenten.

Ehrliche und transparente Kommunikation im Unternehmen und die Möglichkeit zur Teilhabe ist etwas, das unseren Mitarbeiter:innen extrem wichtig ist. Durch regelmäßige Mitarbeiter:innenumfragen stellen wir sicher, dass jede:r gehört wird und leiten von diesem Input auch unsere quartalsmäßigen HR-Ziele (OKRs) ab.

Zusätzlich bieten wir unserem Team ein authentisches Gesamtpaket an Benefits. Von 50 % Ermäßigung bei öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Klimaticket), über einem eigenen Budget für Gesundheits- und Wellnessmaßnahmen sowie zusätzlichen Sonderurlaubstagen bei der Anschaffung eines Hundes bis zu einem nigelnagelneuen Büro, das speziell für die Bedürfnisse unseres Teams erbaut wurde, sind unsere Mitarbeiter:innen stets Teil von neuen Entwicklungen.

Die Einführung der 4-Tage-Woche und der damit verbundenen Möglichkeit zu einer ausgewogeneren Work-Life-Balance war sozusagen nur noch das i-Tüpfelchen.

Welche HR-Tools setzt ihr ein – hast du Empfehlungen?

Personio ist unser Mitarbeiter:innenmanagement-Tool, in dem jedes Teammitglied ein Profil besitzt und das Zeit-Tracking stattfindet.

Prescreen ist unser Bewerber:innenmanagement-Tool.

Gibt es bei euch in der HR eigene OKRs und KPIs? Wenn ja welche, und wie werden sie gemessen?

Ja, natürlich. HR ist Teil der unternehmensweiten OKR-Planung.

Unsere Ziele orientieren sich vor allem an der Zufriedenheit unserer Mitarbeiter:innen. Momentan ist hierbei sehr viel Fokus auf den Umzug in das neue Büro gerichtet. Aufgrund unserer regelmäßigen Mitarbeiter:innenumfragen können wir die Zufriedenheit relativ gut in Zahlen messbar machen.

Natürlich ist auch die Talent-Akquirierung wichtig für uns, um alle Projekte, die wir in Planung haben, umsetzen zu können. Da wir seit Beginn an, unsere Bewerber:innenanzahl und andere Recruiting-Kennzahlen mittracken, können wir auch hier den Erfolg unserer Maßnahmen messen.

Welche Tipps hast du für Recruiter:innen und Personalmanager:innen, die gerade erst in den Beruf einsteigen?

Seid offen für Veränderung. Der Personalmarkt sowie die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen ändern sich so schnell. In Zeiten wie diesen muss man offen für Veränderung sein. Das kann (manchmal) auch heißen, dass etwas heute A und morgen B heißt. Trotzdem ist es natürlich wichtig als Arbeitgeber seinen “roten Faden” zu finden und authentisch zu sein.

Aus meiner Sicht hat es noch nie eine spannendere Zeit gegeben im HR zu arbeiten als jetzt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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