01.09.2017

Tractive: Paschinger Startup akzeptiert Bitcoins in ihrem Online-Shop

Zahlungen ohne IBAN, BIC und Verwendungszweck – ab sofort können GPS Ortungsgeräte vom Paschinger Startup Tractive mit Bitcoins bezahlt werden.
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Das oberösterreichische Tier-Ortungs Startup Tractive entwickelt GPS-Sender und Fitness-Apps für Haustiere. Ab sofort kann man in ihrem Online-Shop mit Bitcoins bezahlen.

Bitcoin Hype   

Derzeit gibt es einen weltweiten Hype um die digitale Münze. Doch was genau sind Bitcoins? Bitcoin ist die erste und gleichzeitig auch beliebteste Kryptowährung, also ein digitales Zahlungsmittel, die es am Markt gibt.

Tractive betrachtet Bitcoins nicht als kurzfristigen Hype, sondern als eine langfristige Entwicklung. Immer mehr Menschen kaufen Bitcoins, aber es gibt aktuell wenig Möglichkeiten, damit Produkte online zu bezahlen. Daher bietet das junge Unternehmen, das sich auf die Sicherheit von Hunden und Katzen fokussiert hat, Bitcoins ab heute als neue Zahlungsmöglichkeit an. Laut Bitcoin Zahlungsdienstleister Coingate ist Tractive das erste österreichische Unternehmen welche in einem internationalen Online-Shop Bitcoins akzeptieren.

Wie funktioniert die Bezahlung von Tractive Produkten mit Bitcoins?

Nachdem man die Zahlungsmethode Bitcoin ausgewählt hat, wird der Kunde auf eine neue Seite weitergeleitet, wo er eine Bitcoin Adresse in Form von Text und einem QR Code präsentiert bekommt. Der Kunde hat nun 15 Minuten Zeit, dass er das Geld an die Bitcoin Adresse überweist. Sobald die Überweisung eingetroffen ist, ist die Bestellung erfolgreich abgeschlossen. Der große Vorteil von Bitcoin ist, dass für die Bestellung keine Kreditkarte benötigt wird.

Über Tractive

Tractive beschäftigt sich mit der Entwicklung von GPS Ortungsgeräten für Haustiere. Das moderne und junge Unternehmen wurde 2012 von Michael Hurnaus, Michael Tschernuth und Michael Lettner gegründet und beschäftigt am Firmenstandort Pasching bereits mehr als 50 Mitarbeiter. Auch die Gründer von Runtastic, allen voran Florian Gschwandtner, sowie der Business Angel Johann Hansmann sind am Unternehmen Tractive beteiligt. Anfang 2016 investiert der Erbe des weltweit größten Konzerns für Erdölexplortation und Ölfeldservice Harold Primat zwei Millionen Euro in das oberösterreichische Startup .

Disclaimer: Bei diesem Artikel handelt es sich um eine nicht bearbeitete Presseaussendung. Die Brutkasten-Redaktion übernimmt keine inhaltliche Verantwortung für den Text des Absenders. 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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