01.09.2017

Tractive: Paschinger Startup akzeptiert Bitcoins in ihrem Online-Shop

Zahlungen ohne IBAN, BIC und Verwendungszweck – ab sofort können GPS Ortungsgeräte vom Paschinger Startup Tractive mit Bitcoins bezahlt werden.
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Das oberösterreichische Tier-Ortungs Startup Tractive entwickelt GPS-Sender und Fitness-Apps für Haustiere. Ab sofort kann man in ihrem Online-Shop mit Bitcoins bezahlen.

Bitcoin Hype   

Derzeit gibt es einen weltweiten Hype um die digitale Münze. Doch was genau sind Bitcoins? Bitcoin ist die erste und gleichzeitig auch beliebteste Kryptowährung, also ein digitales Zahlungsmittel, die es am Markt gibt.

Tractive betrachtet Bitcoins nicht als kurzfristigen Hype, sondern als eine langfristige Entwicklung. Immer mehr Menschen kaufen Bitcoins, aber es gibt aktuell wenig Möglichkeiten, damit Produkte online zu bezahlen. Daher bietet das junge Unternehmen, das sich auf die Sicherheit von Hunden und Katzen fokussiert hat, Bitcoins ab heute als neue Zahlungsmöglichkeit an. Laut Bitcoin Zahlungsdienstleister Coingate ist Tractive das erste österreichische Unternehmen welche in einem internationalen Online-Shop Bitcoins akzeptieren.

Wie funktioniert die Bezahlung von Tractive Produkten mit Bitcoins?

Nachdem man die Zahlungsmethode Bitcoin ausgewählt hat, wird der Kunde auf eine neue Seite weitergeleitet, wo er eine Bitcoin Adresse in Form von Text und einem QR Code präsentiert bekommt. Der Kunde hat nun 15 Minuten Zeit, dass er das Geld an die Bitcoin Adresse überweist. Sobald die Überweisung eingetroffen ist, ist die Bestellung erfolgreich abgeschlossen. Der große Vorteil von Bitcoin ist, dass für die Bestellung keine Kreditkarte benötigt wird.

Über Tractive

Tractive beschäftigt sich mit der Entwicklung von GPS Ortungsgeräten für Haustiere. Das moderne und junge Unternehmen wurde 2012 von Michael Hurnaus, Michael Tschernuth und Michael Lettner gegründet und beschäftigt am Firmenstandort Pasching bereits mehr als 50 Mitarbeiter. Auch die Gründer von Runtastic, allen voran Florian Gschwandtner, sowie der Business Angel Johann Hansmann sind am Unternehmen Tractive beteiligt. Anfang 2016 investiert der Erbe des weltweit größten Konzerns für Erdölexplortation und Ölfeldservice Harold Primat zwei Millionen Euro in das oberösterreichische Startup .

Disclaimer: Bei diesem Artikel handelt es sich um eine nicht bearbeitete Presseaussendung. Die Brutkasten-Redaktion übernimmt keine inhaltliche Verantwortung für den Text des Absenders. 

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Rechtssicherheit und KI
(v.l.n.r.): Marie Vautravers, Michael Umfahrer und Renate Nikolay bei den Europäischen Notarentagen in Salzburg | © ÖGIZIN GmbH/Scheinast

Einerseits verspricht Künstliche Intelligenz (KI) massive Effizienzsteigerungen in vielen Bereichen. Andererseits ist das Internet schon jetzt von KI-generierten Fake-Bildern überschwemmt und KI-Chatbots “halluzinieren” Unwahrheiten, wenn sie die Antwort nicht wissen. Daher scheint klar: Wenn es um etwas so Sensibles wie das Justizwesen und die Rechtssicherheit geht, ist bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz Vorsicht geboten. Diese Thematik stand im Zentrum der Diskussionen bei den Europäischen Notarentagen am 18. und 19. April in Salzburg.

KI & Rechtssicherheit: “Notariat erfüllt eine Gatekeeper-Funktion”

Die Ausgangslage ist dabei klar: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bieten im Justizwesen große Chancen für mehr Bürgernähe und Effizienz, etwa auch bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren. Die Rechtssicherheit müsse dabei aber unbedingt gewahrt bleiben, sagt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, und unterstreicht die Rolle des Notariats dabei: “Das österreichische Notariat ist hier technologischer Vorreiter in Europa und erfüllt zugleich eine Gatekeeper-Funktion – auch im digitalen Raum. Dazu muss es Teil der Entwicklungen, Teil des technologischen Fortschritts sein und diesen auch beherrschen.”

Menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen bleibt notwendig

Welche Auswirkungen von KI auf das Notariat sind nun tatsächlich zu erwarten? Dazu hat das niederländische Notariat eine umfassende Studie in Auftrag gegeben. Einer der Studienautoren, Tim Walree, Assistenzprofessor an der Radboud Universität, präsentierte in Salzburg die wichtigsten Ergebnisse. Der Succus: Obwohl KI-Anwendungen Notar:innen bestimmte Aufgaben abnehmen oder sie dabei unterstützen können, sind sie (noch) nicht in der Lage, den gesamten notariellen Prozess zu ersetzen. Die menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen ist und bleibt in jedem Fall notwendig.

Wichtig ist laut Studie auch, sich frühzeitig der Risiken von KI sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen (AI Act, Datenschutzbestimmungen, etc.) bewusst zu sein. So können diese Parameter bereits bei der Entscheidung über den Einsatz von KI in der täglichen Praxis berücksichtigt und Risiken minimiert werden. Richtig eingesetzt kann KI so zu einer Stärkung der zentralen notariellen Grundwerte führen.

Europäischen Datenschutz und Regulierung von KI in Einklang bringen, ohne Innovationen zu behindern

Zu diesen rechtlichen Rahmenbedingungen sprach bei den 34. Europäischen Notarentagen Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin DG Connect der Europäischen Kommission. Nikolay, die federführend am AI-Act der EU beteiligt war, betonte die Notwendigkeit, den europäischen Datenschutz und die Regulierung von KI in Einklang zu bringen, ohne Innovationen zu behindern. Generell sieht sie ein enormes Potenzial im Einsatz digitaler Technologien in der Justiz. Für das Notariat, dem bei der Authentifizierung eine Schlüsselrolle zukommt, werde das digitale Wallet, das 2026 in Kraft treten soll, die künftige Arbeit erleichtern, meint Nikolay.

Ein anderes EU-Justizthema behandelte Keynote-Sprecherin Marie Vautravers, die bei der Europäischen Kommission im Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen tätig ist. Sie gab einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, der grenzüberschreitenden Rechtspflege, des Erwachsenenschutzes und der Elternschaft. Durch die Digitalisierung soll die Vernetzung relevanter Register vorangetrieben werden, um den EU-weiten Zugang zu Rechtsakten wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Elternrechten zu erleichtern.

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