26.03.2026
UMSTRITTEN

Tractive-Exit: Was hinter dem italienischen Käufer Bending Spoons steckt

Mit der Übernahme des oberösterreichischen PetTech-Scaleups Tractive durch Bending Spoons ist nun eingetreten, was in der Startup-Szene seit Monaten spekuliert wurde. Der Exit reiht sich in eine seltene Kategorie großvolumiger Deals in Österreich ein und bringt gleichzeitig einen Käufer ins Spiel, der europaweit für eine ebenso erfolgreiche wie umstrittene Strategie bekannt ist.
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Das Bending-Spoons-Büro in Milan. | © Bending Spoons

Der Verkauf von Tractive bewegt sich in einer Dimension, die in Österreich bislang nur wenige Startups erreicht haben. Lange galt has·to·be als Maßstab: Das E-Mobilitätsunternehmen wurde 2021 für 250 Millionen Euro von ChargePoint übernommen (brutkasten berichtete). Weitere prominente Beispiele sind Runtastic (2015 für rund 220 Millionen Euro an Adidas), Shpock (ebenfalls 2015 an Schibsted) sowie mySugr (2017 an Roche).

Auch in jüngerer Zeit sorgten große Deals für Aufmerksamkeit: 2024 übernahm Novo Holdings mit 60 Prozent die Mehrheit an dem Kufsteiner Scaleup Single Use Support (brutkasten berichtete). Hier war mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass es sich um einen der größten Deals der österreichischen Startup-Geschichte handelte und der Kaufpreis im mittleren neunstelligen Bereich lag. Auch der Tractive-Exit könnte mit laut Branchen-Schätzungen in diesem Bereich liegen (brutkasten berichtete).

Das „Playbook“: Kaufen, umbauen, skalieren

Hinter dem Käufer steht ein europäischer Tech-Riese mit einer ungewöhnlichen DNA. Das 2013 gegründete Unternehmen mit Sitz in Mailand hat sich darauf spezialisiert, digitale Produkte zu übernehmen und anschließend tiefgreifend zu optimieren. Das Unternehmen gehört zu den wenigen italienischen Unicorns und ist laut Schätzungen mehrere Milliarden Euro wert.

Zum Portfolio von Bending Spoons zählen mittlerweile mehr als 100 Produkte und zahlreiche internationale Plattformen. Zu den bekanntesten Übernahmen zählen etwa Vimeo, AOL, WeTransfer sowie Evernote.

Allein 2025 sorgten zwei große Deals für Aufmerksamkeit: Vimeo wurde für rund 1,4 Milliarden Dollar übernommen, AOL für rund 1,5 Milliarden Dollar. Insgesamt erreicht Bending Spoons laut eigenen Angaben über eine Milliarde registrierte Nutzer und mehr als 400 Millionen monatlich aktive User.

„Seit 2014 erwerben wir digitale Produkte. Nicht, um sie weiterzuverkaufen, sondern um sie langfristig zu besitzen und zu führen“, heißt es vonseiten des Unternehmens. Und weiter: „Wir führen etablierte Produkte mit dem Ehrgeiz, der Agilität und der Dringlichkeit eines Startups.“

Hinter Bending Spoons steckt Co-Founder und CEO Luca Ferrari. Nach einem gescheiterten eigenen Startup entschieden sich er und sein Co-Founder für ein Modell, das eher an eine Mischung aus Tech-Konzern und Investmentvehikel erinnert. Ferrari selbst formuliert es in einem Sifted-Interview aus 2024 so: „Unser Ziel ist es, mit dieser Strategie eines der bedeutendsten Technologieunternehmen der Welt aufzubauen – man könnte sagen, es ist so, als hätten Berkshire Hathaway und Google ein gemeinsames Kind.“

Kritik: Effizienz mit Nebenwirkungen?

So erfolgreich die Strategie wirtschaftlich ist, so umstritten ist sie operativ. Bending Spoons ist bekannt für tiefgreifende Einschnitte nach Übernahmen. Bei vielen Akquisitionen kam es kurz darauf zu massiven Kündigungen. Beim Notiz-App-Anbieter Evernote wurde 2023 nahezu die gesamte Belegschaft abgebaut und der Betrieb nach Mailand verlagert. Bei der Übernahme der deutschen Outdoor-App Komoott im März 2025 wurden laut Berichten etwa drei Viertel der Mitarbeitenden gekündigt. Bei WeTransfer waren es rund 75 Prozent der Belegschaft.

Auch Nutzer:innen äußern Kritik: In Foren und sozialen Medien (z.B. Reddit) wird häufig über steigende Abo-Preise und Funktionskürzungen bei übernommenen Apps diskutiert – etwa bei Filmic oder Evernote. Kritiker:innen werfen dem Unternehmen vor, bei vergangenen Übernahmen teilweise stärker auf Effizienz und Monetarisierung als auf die langfristige Produktentwicklung zu setzen.

Die Logik hinter der Strategie

Ferrari selbst verteidigt die harte Linie offen in verschiedenen Interviews. Im Podcast „Invest Like the Best“ mit Patrick O’Shaughnessy argumentiert er, dass es unternehmerisch notwendig sei, drastische Entscheidungen zu treffen. Ein Produkt zu besitzen bedeute Verantwortung dafür, dass es in 20 Jahren noch existiert. Es sei „grausam“, ein Unternehmen langsam sterben zu lassen, statt es einmal konsequent zu sanieren.

Ein Beispiel für diese Logik ist Evernote: Innerhalb eines Jahres wurde das Unternehmen laut Sifted-Interview in die Gewinnzone geführt – allerdings um den Preis eines nahezu vollständigen Personalabbaus und einer stärkeren Monetarisierung durch kostenpflichtige Abos.

Was bedeutet das für Tractive?

Wie sich die Übernahme durch Bending Spoons auf Tractive auswirken wird, wird man in naher Zukunft beobachten können. Ferrari kommentierte den Deal wie folgt: „Wir beabsichtigen, langfristig erheblich in Tractive zu investieren – indem wir seine Gesundheits- und Sicherheitsfunktionen ausbauen [und] Geräte der nächsten Generation entwickeln.“

Klar ist, dass Bending Spoons Kapital, einen klaren Fokus auf Produktoptimierung und jahrelange Erfahrung in der Skalierung von Unternehmen einbringen wird. Der Tractive-Exit markiert nicht nur einen Meilenstein für die österreichische Startup-Szene, sondern auch den Eintritt eines der derzeit aktivsten Tech-Käufer Europas in den heimischen Markt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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