13.02.2025
STRATEGISCHE PARTNERSCHAFT

Trackbar: Wiener Startup kooperiert mit deutschem Fitness-Netzwerk

Das Wiener Startup Trackbar kooperiert mit dem deutschen Fitness-Netzwerk Egym. Die Digitalisierung analoger Kraftgeräte steht auf dem Programm.
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Trackbar, pre seed,
Das Trackbar-Team setzt auf "Connected Fitness"(c) Trackbar

Das Wiener Startup Trackbar hat es sich zum Ziel gesetzt, analoge Fitnessangebote zu digitalisieren. Dafür holte es sich bereits Ende 2021 ein Investment in Höhe von 450.000 Euro – brutkasten berichtete. Nun verkündete es einen weiteren strategischen Schritt.

Trackbar digitalisiert Kraftgeräte

Trackbar startet eine Partnerschaft mit der in München stationierten Fitness-Tech-Gruppe Egym. Egym positioniert sich als „flexibles, offenes Ökosystem der Fitnessbranche“ und bietet neben einem Netzwerk aus über 10.000 Sport- und Wellness-Einrichtungen in Deutschland und Österreich auch Gymtech-, Software- und Services-Lösungen an.

Künftig sollen die beiden Fitness-Experten „noch stärker“ kooperieren, heißt es, und Studiobetreibern damit „mehr Optionen für ihre bestehende Infrastruktur“ bieten. „Diese neue Zusammenarbeit ermöglicht Fitnessstudios, ihre bestehenden analogen Kraftgeräte digital aufzurüsten – für ein individuelles, KI-gestütztes Trainingserlebnis, das Mitglieder begeistert“, schreibt das Startup auf seinem LinkedIn-Profil.

Ab sofort können Fitness-Studios ihre vormals analogen Kraftgeräte mittels der Trackbar-Lösung digitalisieren und in das Egym-Ökosystem integrieren.

Trackbar-Software begleitet Workouts

Genau soll die neue Kooperation wie folgt funktionieren: Über die Trackbar-Bildschirme an den analogen Kraftgeräten in Fitnessstudios und über ein codiertes Armband melden sich Mitglieder wie gewohnt an ihrem Trainingsgerät an.

Dann übernimmt das Trackbar-System und führt die Mitglieder mittels Trainingskurve individuell durch die im Trainingsplan hinterlegten Übungen. Nach Abschluss der Übung überträgt Trackbar die Ergebnisse in die Egym-Cloud und das Mitglied bekommt alle Daten in Echtzeit in die sogenannte Branded-Member-App eingespielt.

So sieht die Trackbar-Lösung aus | Foto: Egym

Datenbasiertes Workout

Basierend auf seiner eigenen Hardware bietet Trackbar eine Digitallösung für gewichtbasierte Kraftgeräte. Die Software-Suite von Trackbar ergänzt diese Lösung, indem sie sich nahtlos in bestehende Studiomanagement-Systeme integriert und Daten über eine einheitliche Benutzeroberfläche sowohl den Studios als auch ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt.

Gegründet wurde Trackbar von Lukas Butt, Stephan Glauninger und Stefan Schade. Die individualisierbaren Sensortechnologien des Startups sowie die KI-Datenauswertung sollen es ermöglichen, bestehende Produkte zu erweitern, nachzurüsten oder auch bereits ab Werk mit mehr Intelligenz und Funktion auszurüsten. Damit verfolgt Trackbar das Ziel einer Vernetzung bestehender Fitnessangebote.

„Erstklassiges Trainings-Erlebnis“

„Unsere Partnerschaft mit Trackbar ist ein Beispiel für die Vorteile unseres digitalen Ökosystems“, sagte Tino Tsolakis, Vice President Global Alliances & Partner Strategy von Egym. „Dank unserer offenen Plattform haben Studiobetreiber volle Kompatibilität, und Mitglieder genießen ein nahtloses, erstklassiges Trainings-Erlebnis.“

Dazu sagt Stefan Schade, Geschäftsführer von Trackbar: „Wir freuen uns, Studioinhabenden, die bereits die vielen Vorteile des Egym-Ökosystems nutzen, eine nahtlose Erweiterung ihrer digitalen Infrastruktur für bestehende Geräte anzubieten. Dank der offenen Plattform von Egym lässt sich die Aufrüstung analoger Kraftgeräte ohne zusätzliche Softwaresysteme realisieren, wodurch wir das Implementieren für Studiobetreibende besonders reibungslos gestalten und Mitglieder ein einheitliches Trainings-Erlebnis genießen.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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