05.08.2020

Tourismus-Startup-Ibindo: Vater von Gründer chattete irrtümlich mit Liebeskummer-Bot

Die Worldtravela-Gründer Daniel Haas und Stefan Romstorfer haben ein neues Projekt. Mit Ibindo haben die beiden gemeinsam mit Michael Brayer eine Online-Plattform entwickelt, mit der Vermieter von Ferienwonungen, Appartments oder Privatzimmern ihre Gästeblätter digital erfassen und verwalten können. Gründer Haas spricht über die Vorteile der Entbürokratisierung der Tourismusbranche und erklärt, warum sein Vater irrtümlicherweise an einen Liebeskummer-Bot geriet.
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Ibindo, Daniel Haas, Gästebuch, digital, digitales Gästebuch, Tourismus
(c) Ibindo - Das NÖ-Startup Ibindo möchte die Bürokratie für Vermieter mittels ihrer Plattform vereinfachen.

Die Worldtravela-Gründer Daniel Haas und Stefan Romstorfer haben gemeinsam mit Co-Founder Michael Brayer das Startup Ibindo gegründet, damit Vermieter von Ferienwohnungen, Appartments oder Privatzimmern ihre Gästeblätter digital erfassen und verwalten können. Dies soll laut den Foundern Stunden an Zeit einsparen und den ganzen Erfassungsprozess – von den gesetzlich vorgeschriebenen Gästeblätter, der Nächtigungsstatistik bishin zur Ortstaxe – simplifizieren.

Problem Zettelwirtschaft

„All diese Punkte werden vielerorts noch händisch erstellt und in stundenlanger Arbeit zusammen gezählt“, erklärt Haas. „Voriges Jahr war ich frustriert, dass ich für meine kleine Ferienwohnung keine passende digitale oder Onlinelösung für das Ausfüllen der Gästeblätter finden konnte. Ich musste immer extra zu der Wohnung fahren um dort dann die Personen zu empfangen. Die Zettelwirtschaft war enorm. Da fasste ich den Entschluss es einfach selbst umzusetzen – mit Stefan und Michael fand ich dann das perfekte Team dafür.“

Ibindo: PDF oder Excel für Gemeinde

Bei der Lösung von Ibindo wird ein einfacher Link zu einem Online-Formular vorab an die Gäste geschickt. Am Monatsende wird dann auf Knopfdruck die Nächtigungsstatistik
generiert und ein Vermieter kann diese als PDF- oder Excel-Datei an seine Gemeinde oder das Magistrat in Wien schicken. Außerdem muss ein Vermieter eine Nächtigungsabgabe (auch Ortstaxe genannt) an die Gemeinde zahlen. Diese Berechnung nimmt Ibindo dem Vermieter ab.

„In Summe sparen wir pro Unterkunft mehrere Stunden pro Monat, die zurzeit nur für diese Tätigkeiten aufgewendet werden müssen“, erklärt Haas, der weiß, dass als Vermieter auch andere Wege bestehen, an die Sache heranzugehen.

„Andere Software teuer und veraltet“

„Es gibt zwar größere Hotelsoftware-Anbieter, sogenannte PMS (Anm.: Property Management Systeme), aber das war mir zu teuer und oft waren die Lösungen ziemlich veraltet oder boten nicht das, was gesetzlich eigentlich vorgeschrieben ist, wie etwa eine elektronische Signatur“, sagt er.

So erkannte der Jungunternehmer das Potenzial und Problem der Branche und machte sich daran, wie er sagt, eine einfache und gästefreundliche Lösung zu entwickeln.Und Ibindo war geboren.

Worldtravela wird zurückgeschraubt

Sein erstes Startup Worldtravela wird in dieser Zeit etwas zurückgeschraubt, nachdem man das System etwas umgestellt und mit Instagram verbunden hat.

Nun möchte sich Haas vollends auf die Weiterentwicklung von Ibindo konzentrieren. Muss aber zugleich klarstellen, dass es bereits eine Firma mit gleichem Namen gibt, die nichts mit dem heimischen Startup zu tun hat.

Der Vater und der Liebeskummer

Die Plattform ibindo.com ist ein Portal, bei dem Menschen mit Liebeskummer Trost von einem Anti-Liebeskummer-Chatbot bekommen.

„Dabei handelt es sich um eine deutsche GmbH mit einem ganz anderen Geschäftsbereich“, erklärt Haas und fügt schmunzelnd hinzu: „Lustigerweise hat sich mein Vater mit diesem Chatbot eine Zeit unterhalten, weil er dachte, das wäre unser Startup.“

Keine Probleme wegen gleicher Namen

Bisher gibt es wegen der Namensgleichheit keine Probleme, die Marke „Ibindo“ ist von beiden Seiten nicht registriert, und es gibt laut Haas überhaupt keine Überschneidungen. „Zudem wissen wir nicht, ob die aktiv sind. Ich habe versucht, wen zu erreichen, erfolglos. Die Letzte Aktivität unseres deutschen Counterparts datiert vom September 2019.“

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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