05.03.2021

Top of Green Tech 2021 findet am 25. März statt – Frank Thelen als Keynote Speaker

Am 25. März findet mit "Top of Green Tech" Österreichs größtes Flagship-Event für grüne Startups, Investoren und Unternehmen statt. Interessierte können sich ab sofort kostenlos anmelden. Als Keynote-Speaker wird unter anderem Frank Thelen teilnehmen.
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Top of Green Tech
kooperation

„Top of Green Tech 21“ ist Österreichs Flagship-Event für grüne Startups, Investoren und Unternehmen. Die Veranstaltung, die vom Green Tech Cluster organisiert und vom brutkasten als digitales Event umgesetzt wird, findet am 25. März 2021 von 15:00 bis 18:00 Uhr online statt. Beim Event wird es unter anderem inspirierende Keynotes und Panels zu aktuellen Trends und Entwicklungen in der Green Tech Branche geben.

+++ Jetzt kostenlos Ticket sichern +++

Frank Thelen als Keynote Speaker

Als Keynote-Speaker konnten die Initiatoren unter anderem den ehemaligen DHDL-Investor Frank Thelen gewinnen. Mit seiner Beteiligungsgesellschaft Freigeist Capital investiert Thelen in zukunftsträchtige Tech-Startups. Viele der Startups aus Thelens Portfolio orientieren sich am Nachhaltikteitsgedanken. Kraftblock will mit seinem Hochtemperaturspeicher beispielsweise die Industrie dekarbonisieren oder Hart Hyperloop eine emissionsneutrale Alternative zu Mittelstreckenflügen anbieten.

(c) GreenTech Cluster

Lessons learned von erfolgreichen Startups

Zudem werden erfolgreiche GreenTech-Startups ihre Learnings mit den Teilnehmern teilen. Mit dabei sind unter anderem Mario Weißensteiner von  homee, Alec Essati von SLOC und Janice Goodenough von HYDROGRID. Erst im Herbst 2020 konnte sich Goodenough mit ihrem Energy-IoT-Startup, das eine Steuerungssoftware für Wasserkraftwerke entwickelte, ein Millioneninvestment sichern.

Acceleratoren, Inkubatoren & Investoren

Neben Startups sind unter anderem Acceleratoren und Inkubatoren vertreten. Startup-Gründer können sich darüber informieren, wie eine tiefergehende Zusammenarbeit funktioniert und welche Unterstützung die Acceleratoren und Inkubatoren anbieten. Mit dabei sind unter Thomas Wiedner von Next Incubator, Franz Zöchbauer von Verbund X Accelerator und Carla Erber von Climate KIC.

Darüber hinaus wird auch eine „Ask me anything“ Session mit Investoren stattfinden. In den Sessions haben die Teilnehmer die Gelegenheit den Investoren Fragen rund um das Thema Finanzierung zu stellen. In der Session werden Markus Kainz von Prime Crowd, Andreas Schwarzenbrunner von  Speedinvest und Berthold Karlic von Venionaire Capital teilnehmen.

Startups im Rampenlicht

Neben der Keynote und den Panels wird es zudem eine eigene Expo-Area geben, in denen Startups ihre innovativen Produkten präsentieren. In diesem virtuellen Ausstellungsbereich besteht die Möglichkeit mit den Startups zu chatten und sich zu vernetzen. Die Expo-Area ist das ganze Event über geöffnet.

+++ Du willst dein Startup kostenlos in der Expo-Area präsentieren? Dann melde dich bis spätestens 18. März bei Barbara Zuber vom Green Tech Cluster unter: [email protected] +++

Das Programm im Detail

15:00 | Welcome und Präsentation Climate Tech Landscape mit Rainhard Fuchs, Co-Founder und CPO, Glacier 

15:10 Keynote-Video mit Frank Thelen, Founder & CEO, Freigeist Capital

10xDNA – Das Mindset der Zukunft ist Frank Thelens neuestes Buch.  „Die Digitalisierung war erst der Anfang. Jetzt startet die größte Revolution der Menschheitsgeschichte.“ Aus diesem Kontext heraus erklärt Frank Thelen verständlich die neuen Technologien und zeigt mit konkreten Beispielen, wie sich unser Leben verändern wird. Er will die Angst vor Neuem nehmen und stattdessen zielführend mit dem 10xDNA Mindset auf die Zukunft vorbereiten.

          Q&A mit Niklas HebbornPartner @ Freigeist Capital

15:40 Startup-Panel

Lass dich von den Startup-Stories motivieren, von den Erfolgsgeschichten und Lessons learned auf dem Weg der Startups und ihren persönlichen Tipps inspierieren. 

16:10 Zeit für Interaktion, Expo und Networking

16:20 Panel mit Acceleratoren

Erfahre wie die Acceleratoren funktionieren, was sie für dein Startup bieten und wie die gemeinsame Entwicklung erfolgreich umgesetzt wird.

16:40 Ask me anything mit Investoren

In dieser Session hast du die Gelegenheit Top-Investoren zu Fragen, was du schon immer über eine erfolgreiche Finanzierung wissen wolltest.

17:05 Wrap-up & Closing

17:10 Networking


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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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