05.03.2021

Top of Green Tech 2021 findet am 25. März statt – Frank Thelen als Keynote Speaker

Am 25. März findet mit "Top of Green Tech" Österreichs größtes Flagship-Event für grüne Startups, Investoren und Unternehmen statt. Interessierte können sich ab sofort kostenlos anmelden. Als Keynote-Speaker wird unter anderem Frank Thelen teilnehmen.
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Top of Green Tech
kooperation

„Top of Green Tech 21“ ist Österreichs Flagship-Event für grüne Startups, Investoren und Unternehmen. Die Veranstaltung, die vom Green Tech Cluster organisiert und vom brutkasten als digitales Event umgesetzt wird, findet am 25. März 2021 von 15:00 bis 18:00 Uhr online statt. Beim Event wird es unter anderem inspirierende Keynotes und Panels zu aktuellen Trends und Entwicklungen in der Green Tech Branche geben.

+++ Jetzt kostenlos Ticket sichern +++

Frank Thelen als Keynote Speaker

Als Keynote-Speaker konnten die Initiatoren unter anderem den ehemaligen DHDL-Investor Frank Thelen gewinnen. Mit seiner Beteiligungsgesellschaft Freigeist Capital investiert Thelen in zukunftsträchtige Tech-Startups. Viele der Startups aus Thelens Portfolio orientieren sich am Nachhaltikteitsgedanken. Kraftblock will mit seinem Hochtemperaturspeicher beispielsweise die Industrie dekarbonisieren oder Hart Hyperloop eine emissionsneutrale Alternative zu Mittelstreckenflügen anbieten.

(c) GreenTech Cluster

Lessons learned von erfolgreichen Startups

Zudem werden erfolgreiche GreenTech-Startups ihre Learnings mit den Teilnehmern teilen. Mit dabei sind unter anderem Mario Weißensteiner von  homee, Alec Essati von SLOC und Janice Goodenough von HYDROGRID. Erst im Herbst 2020 konnte sich Goodenough mit ihrem Energy-IoT-Startup, das eine Steuerungssoftware für Wasserkraftwerke entwickelte, ein Millioneninvestment sichern.

Acceleratoren, Inkubatoren & Investoren

Neben Startups sind unter anderem Acceleratoren und Inkubatoren vertreten. Startup-Gründer können sich darüber informieren, wie eine tiefergehende Zusammenarbeit funktioniert und welche Unterstützung die Acceleratoren und Inkubatoren anbieten. Mit dabei sind unter Thomas Wiedner von Next Incubator, Franz Zöchbauer von Verbund X Accelerator und Carla Erber von Climate KIC.

Darüber hinaus wird auch eine „Ask me anything“ Session mit Investoren stattfinden. In den Sessions haben die Teilnehmer die Gelegenheit den Investoren Fragen rund um das Thema Finanzierung zu stellen. In der Session werden Markus Kainz von Prime Crowd, Andreas Schwarzenbrunner von  Speedinvest und Berthold Karlic von Venionaire Capital teilnehmen.

Startups im Rampenlicht

Neben der Keynote und den Panels wird es zudem eine eigene Expo-Area geben, in denen Startups ihre innovativen Produkten präsentieren. In diesem virtuellen Ausstellungsbereich besteht die Möglichkeit mit den Startups zu chatten und sich zu vernetzen. Die Expo-Area ist das ganze Event über geöffnet.

+++ Du willst dein Startup kostenlos in der Expo-Area präsentieren? Dann melde dich bis spätestens 18. März bei Barbara Zuber vom Green Tech Cluster unter: [email protected] +++

Das Programm im Detail

15:00 | Welcome und Präsentation Climate Tech Landscape mit Rainhard Fuchs, Co-Founder und CPO, Glacier 

15:10 Keynote-Video mit Frank Thelen, Founder & CEO, Freigeist Capital

10xDNA – Das Mindset der Zukunft ist Frank Thelens neuestes Buch.  „Die Digitalisierung war erst der Anfang. Jetzt startet die größte Revolution der Menschheitsgeschichte.“ Aus diesem Kontext heraus erklärt Frank Thelen verständlich die neuen Technologien und zeigt mit konkreten Beispielen, wie sich unser Leben verändern wird. Er will die Angst vor Neuem nehmen und stattdessen zielführend mit dem 10xDNA Mindset auf die Zukunft vorbereiten.

          Q&A mit Niklas HebbornPartner @ Freigeist Capital

15:40 Startup-Panel

Lass dich von den Startup-Stories motivieren, von den Erfolgsgeschichten und Lessons learned auf dem Weg der Startups und ihren persönlichen Tipps inspierieren. 

16:10 Zeit für Interaktion, Expo und Networking

16:20 Panel mit Acceleratoren

Erfahre wie die Acceleratoren funktionieren, was sie für dein Startup bieten und wie die gemeinsame Entwicklung erfolgreich umgesetzt wird.

16:40 Ask me anything mit Investoren

In dieser Session hast du die Gelegenheit Top-Investoren zu Fragen, was du schon immer über eine erfolgreiche Finanzierung wissen wolltest.

17:05 Wrap-up & Closing

17:10 Networking


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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