16.09.2021

Top-Jobs: Deloitte Studie bestätigt XY-Chromosom im Vorteil

Eine aktuelle Umfrage von Deloitte unter 180 heimischen Führungskräften zeigt: In Krisenzeiten sind vor allem Menschen mit Persönlichkeit gefragt, wenn es um die Besetzung von Führungspositionen geht. Dass vorwiegend Männer zum Zug kommen macht aber deutlich, wie viel Nachholbedarf es in Punkto Diversität hierzulande noch gibt.
/artikel/top-jobs-deloitte-studie-bestaetigt-xy-chromosom-vorteil
Gudrun Heidenreich-Pérez von Deloitte
Gudrun Heidenreich-Pérez, Director bei Deloitte Österreich © Deloitte/feelimage

Die Corona-Krise hat wenig überraschend nichts am vorherrschenden Gap zwischen Frauen und Männern in Führungspositionen geändert. Denn nach wie vor werden Top-Jobs vorwiegend männlich besetzt – und das war auch in den vergangenen drei Jahren schon so. Nur ein Drittel gab im Rahmen des aktuellen Leadership Survey an, dass auf der Top-Ebene in der COVID-19-Krise ein ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Besetzungen herrscht.

Obwohl es kein Geheimnis ist, dass sich diverse Teams auch auf Führungsebene positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auswirken, dürften genau das die österreichischen Unternehmen nicht auf dem Schirm haben. Denn nur 28 Prozent setzen auf strukturierte Verfahren und Methoden, um die Objektivität in diesem Bereich zu erhöhen. 27 Prozent kündigten an, mit Hilfe interner Schulungen Führungskräfte für Diversität zu sensibilisieren; ein Drittel hat aber noch gar keine Maßnahmen getroffen.

Bedeutung eines Kontaktnetzwerks ambivalent

Die Studie bringt weiters ans Licht, dass in der Krise vor allem Kandidat:innen mit Persönlichkeit, fachlichem Know-how und Führungserfahrung gesucht werden. Ambivalent beantwortet wurde die Frage nach der Wichtigkeit des vorhandenen Kontaktnetzwerks. 60 Prozent der Befragten halten ein solches für wichtig, im eigenen Unternehmen spielt dieser Faktor mit 26 Prozent jedoch eine geringere Rolle. Gudrun Heidenreich-Pérez, Director bei Deloitte Österreich, erklärt: „Wenn Top-Jobs im eigenen Unternehmen vergeben werden, zählen bei der Auswahl vor allem Persönlichkeit und das fachliche Know-how der Bewerber. Beziehungen und Kontaktnetzwerke spielen eine untergeordnete Rolle. Im Umfeld nehmen die Befragten noch immer wahr, dass Vitamin B ein Besetzungsfaktor ist, im eigenen Unternehmen wird das nicht so gesehen. Die eigene Objektivität wird oft überschätzt.“

Innovationsfokus gefragt, Risikobereitschaft eher nicht

Interessant ist auch, dass die von Deloitte Befragten in Top-Jobs Offenheit für Neues und Veränderungslust voraussetzen, Risikobereitschaft aber eher weniger gefragt ist.

Als wenig innovativ erweisen sich die heimischen Betriebe im Übrigen auch, wenn es um die Instrumente beim Auswahlprozess geht. Hier haben klassische Jobinterviews die Nase mit fast 90 Prozent vorn gefolgt von Hearings im Rahmen der Endauswahl und der Einholung von Referenzen. Heidenreich-Pérez empfiehlt hier ein breiteres Repertoire an Methoden, mit dem auch die Diversität in Organisationen gefördert werden könne: „Entscheidende Faktoren wie Persönlichkeitsmerkmale und Kompetenzen können mit strukturierten Verfahren und der Kombination aus tiefgehenden Interviews und diagnostischen Tools evaluiert und messbar gemacht werden.“

Deine ungelesenen Artikel:
04.11.2026

KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
/artikel/ki-chatbots-koennen-laut-eugh-generalanwalt-urheberrechte-verletzen
04.11.2026

KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
/artikel/ki-chatbots-koennen-laut-eugh-generalanwalt-urheberrechte-verletzen
Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Top-Jobs: Deloitte Studie bestätigt XY-Chromosom im Vorteil

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Top-Jobs: Deloitte Studie bestätigt XY-Chromosom im Vorteil

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Top-Jobs: Deloitte Studie bestätigt XY-Chromosom im Vorteil

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Top-Jobs: Deloitte Studie bestätigt XY-Chromosom im Vorteil

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Top-Jobs: Deloitte Studie bestätigt XY-Chromosom im Vorteil

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Top-Jobs: Deloitte Studie bestätigt XY-Chromosom im Vorteil

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Top-Jobs: Deloitte Studie bestätigt XY-Chromosom im Vorteil

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Top-Jobs: Deloitte Studie bestätigt XY-Chromosom im Vorteil

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Top-Jobs: Deloitte Studie bestätigt XY-Chromosom im Vorteil