19.01.2026
GESCHÄFTSZAHLEN

ToolSense erreicht Profitabilität und bereitet internationale Expansion vor

Das Wiener Softwareunternehmen ToolSense blickt auf ein starkes Geschäftsjahr 2025 zurück. Der Umsatz sei um rund 40 Prozent gestiegen, gleichzeitig habe das Unternehmen zum Jahresende die Profitabilität erreicht, heißt es in einer Presseaussendung.
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Die ToolSense-Gründer Benjamin Petterle, Rostyslav Yavorskyi und Alexander Manafi | (c) ToolSense
Das Founder-Team von © ToolSense: Benjamin Petterle, Rostyslav Yavorskyi und Alexander Manafi.

ToolSense positioniert sich als digitale Plattform für Maschinen-, Robotik- und Fuhrparkmanagement in der Facility-Service- und Baubranche.

Nach Unternehmensangaben setzen mittlerweile mehr als 200 Firmen in über 20 Ländern auf die Software, darunter internationale Konzerne aus den Bereichen Bau- und Facility-Management. Im Laufe des Jahres habe sich die Nutzung der Plattform deutlich intensiviert. Sowohl die Zahl der verwalteten Assets als auch die erfassten Tickets und aktiven Nutzer:innen habe sich mehr als verdoppelt. Täglich würden tausende Anwender:innen mit ToolSense operative Abläufe steuern.

CEO und Co-Founder Alexander Manafi bezeichnete das Geschäftsjahr 2025 als Meilenstein für das Unternehmen. „Mit klarem Fokus auf die Maximierung des Kundennutzens haben wir gezeigt, dass Wachstum und Profitabilität Hand in Hand gehen können. Die erreichte Profitabilität verschafft uns die nötige Stabilität und Flexibilität, um unsere internationale Expansion voranzutreiben und unsere Vision des ‚AI Fleet Managers‘ auf die nächste Stufe zu heben“, kommentiert er. Die erreichte Profitabilität verschaffe ToolSense nun zusätzlichen Spielraum für die internationale Expansion und die Weiterentwicklung der eigenen Produktvision.

Fokus auf Automatisierung und künstliche Intelligenz

Ein zentrales Entwicklungsziel ist der erwähnte „AI Fleet Manager“. Mithilfe agentischer KI soll der Betrieb von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen stärker automatisiert werden. Wartungen sollen vorausschauend ausgelöst und operative Prozesse teilweise autonom gesteuert werden. Laut ToolSense arbeiteten allein in Europa mehr als 100.000 Maschinen- und Fuhrparkmanager in den relevanten Branchen, von deren Aufgaben perspektivisch mehr als die Hälfte automatisiert werden könne.

Parallel dazu wurde die Plattform 2025 technisch und funktional ausgebaut. Neue Softwaremodule, tiefere IoT-Integrationen und automatisierte Workflows sollten Effizienz und Transparenz erhöhen. „Besonders im Bereich IoT, Wartungsplanung und Automatisierung konnten wir viele Innovationen umsetzen“, sagt Benjamin Petterle, CPO und Co-Founder von ToolSense.

Auch die technische Basis sei gezielt gestärkt worden, um Stabilität, Skalierbarkeit und Performance bei steigender Nutzung sicherzustellen. „Wir haben 2025 intensiv daran gearbeitet, ToolSense noch performanter und robuster zu machen. Die Plattform reagiert heute schneller, verarbeitet größere Datenmengen und bleibt stabil, auch wenn Zehntausende Nutzer in vielen Ländern gleichzeitig damit arbeiten“, erklärt CTO und Co-Founder Rostyslav Yavorskyi.

Kundennutzen als Wachstumstreiber

Der Mehrwert für Kund:innen zeige sich laut Unternehmen unter anderem in kürzeren Stillstandszeiten, geringeren Kosten und einer vollständig digitalen Dokumentation. Manuel Novak, Team Lead Customer Success, erklärte, der messbare Nutzen für Kund:innen sei ein zentraler Treiber des Wachstums gewesen.

Ausblick auf 2026

Für 2026 plant ToolSense, die Zusammenarbeit mit internationalen Key Accounts weiter auszubauen und die Position in der Baubranche im DACH-Raum zu stärken. Produktseitig sollen zusätzliche Automatisierungen, vertiefte IoT-Integrationen (also eine tiefgehende Einbindung vernetzter Geräte in bestehende Systeme und Prozesse) und weitere Funktionen im Bereich des digitalen Wartungsmanagements folgen. Der „AI Fleet Manager“ gilt dabei als nächster strategischer Entwicklungsschritt, bevor ab 2027 eine weitere Expansion in zusätzliche europäische und internationale Märkte vorgesehen ist.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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